
Inhalte auf dieser Seite
- Vor dem Ablauf einer Verbraucherinsolvenz
- Warum ein geregelter Insolvenzablauf entlasten kann
- Die Phase vor dem Antrag einer Privatinsolvenz
- Durchführung des außergerichtlichen Verfahrens
- Die Antragstellung beim Insolvenzgericht
- Die Zeit nach der Insolvenz-Verfahrenseröffnung
- Pflichten und Mitwirkung während des Insolvenzverfahrens
- Die Wohlverhaltensphase im Alltag
- Die Restschuldbefreiung am Ende des Verfahrens
- Wie sich das Privatinsolvenzverfahren in der Praxis anfühlt
Vor dem Ablauf einer Verbraucherinsolvenz
Viele Menschen verbinden mit dem Wort Insolvenz unüberschaubare Abläufe, lange Verfahren und einen dauerhaften Einschnitt in
das eigene Leben. In der Praxis ist das Verfahren klar geregelt und folgt festen Schritten.
Diese Seite beschreibt den grundsätzlichen Ablauf einer Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz). Sie zeigt, was typischerweise
geschieht, in welcher Reihenfolge und innerhalb welchen zeitlichen Rahmens.
Eine individuelle Beratung ersetzt dieser Überblick nicht und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Ein geregelter Insolvenzablauf
Die Phase vor dem Insolvenzantrag
Dazu gehören unter anderem:
- Zusammenstellung aller Forderungen
- Klärung der Einkommens- und Ausgabensituation
- Sichtung bestehender Vereinbarungen und laufender Maßnahmen
- Aufstellung aller Vermögen
Durchführung des außergerichtlichen Verfahrens
Der außergerichtliche Einigungsversuch ist die erste und nach der Insolvenzordnung notwendige Schritt.
Nachdem eine Übersicht über alle Gläubiger, die Schuldenhöhe, das Einkommen und das Vermögen erstellt wurde, wird ein Schuldenbereinigungsplan erarbeitet. Dieser Plan ist ein Vorschlag, wie die Schulden beglichen werden können, oft durch eine Einmalzahlung oder Ratenzahlung, um einen Teil der Gesamtschulden zu begleichen.
Im Anschluss daran kommt es zur Verhandlung. Allen Gläubigern wird der Plan zur Abstimmung vorgelegt.
Daraus resultiert ein Ergebnis
- Erfolg: Stimmen alle Gläubiger zu, ist der Plan wirksam und das Insolvenzverfahren abgewendet.
- Scheitern: Lehnt auch nur ein Gläubiger den Plan ab oder betreibt die Zwangsvollstreckung, gilt der Versuch als gescheitert.
- Ergänzung: Wenn über 50 % der Gläubiger dem Plan zugestimmten, kann der Antrag auf Zustimmungsersetzung
(Zustimmung der Gläubiger von Amts wegen) beantragt werden. Ein Insolvenzverfahren wird in dem Fall überflüssig.
Die Antragstellung beim Insolvenzgericht
Mit der Verfahrenseröffnung gelten feste rechtliche Regeln für alle Beteiligten. Einzelne Gläubiger können keine eigenen Maßnahmen mehr verfolgen. Ab diesem Zeitpunkt ist der weitere Ablauf rechtlich strukturiert und auf einen festgelegten Zeitraum ausgerichtet.
Die Dauer einer Verbraucherinsolvenz beträgt derzeit drei Jahre. Für viele Betroffene verändert sich an diesem Punkt der Umgang mit den offenen Forderungen spürbar. Der äußere Handlungsdruck nimmt ab, da das Insolvenzverfahren klaren Vorgaben folgt.
Gleichzeitig bleibt die eigene Mitwirkung Teil des Verfahrens. In regelmäßigen Abständen fordert der Insolvenzverwalter persönliche Unterlagen an, zum Beispiel Einkommensnachweise oder Kontoauszüge. Diese dienen der laufenden Prüfung der finanziellen Verhältnisse.
Die Zeit nach
Diese übernimmt die formale Abwicklung
und fungiert als zentrale Ansprechstelle.
- keine direkten Verhandlungen mehr mit Gläubigern
- klare Kommunikationswege
- nachvollziehbare Abläufe
- Keine Zahlung an Gläubiger, ausgenommen können Gläubiger mit einer Forderung aus unerlaubter Handlung (strafbare Handlung) sein.
Pflichten & Mitwirkung
Eine Privatinsolvenz erfordert aktive Mitwirkung. Bestimmte Pflichten sind einzuhalten, um den geregelten Ablauf zu gewährleisten.
Dazu zählen insbesondere:
- vollständige und wahrheitsgemäße Angaben
- Mitteilung relevanter Veränderungen
- Einhaltung der vereinbarten Obliegenheiten
Die Restschuldbefreiung
Am Ende des Verfahrens steht die Möglichkeit der Restschuldbefreiung. Sie markiert den rechtlichen Abschluss der Privatinsolvenz.
Voraussetzung ist die Einhaltung der Verfahrensregeln über den gesamten Zeitraum. Wird diese Voraussetzung erfüllt, endet das Verfahren mit einem schuldenfreien Neustart im rechtlichen Sinne.
Das Verfahren läuft überwiegend im Hintergrund. Arbeit, Familie und Alltag bleiben bestehen.
Die Wohlverhaltensphase
Die sogenannte Wohlverhaltensphase ist für viele Menschen mit Fragen verbunden. In dieser Zeit gelten bestimmte Regeln, gleichzeitig kehrt im Alltag häufig Ruhe ein.
In der Praxis berichten viele Betroffene, dass sich nach einer Eingewöhnungsphase ein neuer Umgang mit den eigenen Finanzen entwickelt. Entscheidungen werden bewusster getroffen, Ausgaben klarer eingeordnet.
Wie sich das Verfahren
Neben allen formalen Schritten spielt die persönliche Wahrnehmung eine große Rolle. Viele Menschen beschreiben den Verlauf als weniger belastend, als sie ursprünglich befürchtet hatten.
Der Alltag wird nicht frei von Herausforderungen, gewinnt jedoch an Struktur. Aus einem dauerhaften Ausnahmezustand entsteht ein geregelter Rahmen, der Orientierung gibt.
Unsere Haltung
Wir hören zu, klären deine Situation und finden heraus, was du brauchst.
Gemeinsam entwickeln wir realistische Möglichkeiten, wie du wieder in Kontrolle kommst, beruflich wie privat.
Du bleibst nicht allein.
Wir sind während der Schuldenregulierung kompetent an deiner Seite. Solange, bis du wieder schuldenfrei und selbstbestimmt handeln kannst.

