Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz - Neuanfang in 36 Monaten

Privatinsolvenz – oder Verbraucherinsolvenz?

Neuanfang statt Endstation.

Der Begriff Privatinsolvenz ist umgangssprachlich – korrekt heißt das Verfahren Verbraucherinsolvenz.
Es bietet überschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit, nach 36 Monaten schuldenfrei zu werden und neu zu beginnen.

Das Verfahren kommt für Sie infrage, wenn:

  • Sie nicht selbstständig sind oder es früher einmal waren,

  • Sie nicht mehr als 19 Gläubiger haben,

  • und keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen (z. B. Lohnsteuer oder Sozialversicherungen) bestehen.

Die Verbraucherinsolvenz ist kein Zeichen des Scheiterns –
sondern ein gesetzlich geregelter Weg in die finanzielle Freiheit.

Wir begleiten Sie von der Vorbereitung bis zur Restschuldbefreiung –
fachlich kompetent, menschlich und verlässlich.

Vorbeugen ist besser als aufgeben.

Eine Insolvenz ist nicht immer notwendig.
Oft lassen sich Schuldenprobleme frühzeitig lösen – durch Verhandlungen mit Gläubigern,
eine realistische Haushaltsplanung oder die Neuordnung von Zahlungen.

Wir helfen Ihnen,

  • Ihre Situation realistisch einzuschätzen,

  • Zahlungspläne zu prüfen oder neu zu verhandeln,

  • und außergerichtliche Vergleiche vorzubereiten.

Wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert, stellen wir die nach § 305 InsO erforderliche Bescheinigung aus –
damit Sie den gesetzlichen Weg zur Verbraucherinsolvenz gehen können.

Wer rechtzeitig handelt, behält die Kontrolle – auch in schwierigen Zeiten.

Strukturiert und begleitet in den Neustart.

Wenn alle Alternativen ausgeschöpft sind, unterstützen wir Sie bei der Anmeldung Ihrer Insolvenz.
Wir begleiten Sie von der Vorbereitung bis zur Antragstellung – mit fachlicher Kompetenz und Ruhe.

Unsere Leistungen:

  • Erfassung aller Gläubiger und Verbindlichkeiten

  • Vorbereitung des außergerichtlichen Einigungsversuchs (§ 305 InsO)

  • Ausstellung der notwendigen Bescheinigung über das Scheitern

  • Unterstützung beim Ausfüllen und Einreichen der Gerichtsunterlagen

Die zuständigen Amtsgerichte für Sachsen sind unter anderem Chemnitz, Dresden und Leipzig.

Eine Insolvenz ist kein Ende – sie ist der Beginn eines neuen, schuldenfreien Abschnitts.

Offenheit und Klarheit schaffen Vertrauen.

Viele Betroffene sorgen sich, dass ihr Arbeitgeber von der Insolvenz erfährt.
In der Regel ist das nur dann relevant, wenn eine Lohn- oder Gehaltspfändung vorliegt.

Wir klären Sie auf über:

  • Ihre Rechte und Pflichten während der Insolvenz,

  • den Umgang mit Pfändungsbeschlüssen,

  • und die Möglichkeiten, Diskretion und Würde zu wahren.

Eine Insolvenz ändert nichts an Ihrer Kompetenz oder Ihrem Wert als Mensch.
Sie ist ein Schritt, Verantwortung zu übernehmen und wieder frei zu werden.

Besuchen Sie Uns:

VfK e.V. – Außenstelle Chemnitz
Ulrich Freund
 

Barbarossastraße 97
09112 Chemnitz
Sachsen
Deutschland 

Telefon: 0371 / 36 777 19
Telefax: 0371 / 33 46 39 76