Privatinsolvenz
Privatinsolvenz Oder Verbraucherinsolvenz?
Der Volksmund nennt sie „Privatinsolvenz“, die richtige Bezeichnung lautet Verbraucherinsolvenz.
Es ist das richtige Verfahren für Sie, wenn Sie nicht selbständig sind oder waren, nicht mehr als 19 Gläubiger und keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen (Krankenkassen oder Lohnsteuer) haben.
Ist die Privatinsolvenz die letzte Möglichkeit, um aus der Schuldenspirale herauszukommen und endlich ruhig schlafen zu können?
Wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, dies kann durch Verlust des Arbeitsplatzes, Krankheit oder Tod eines Partners geschehen, sollte, nach gründlicher Überlegung und gescheitertem Verhandlungsversuch mit den Gläubigern, ein Insolvenzantrag gestellt werden. Die zuständigen Amtsgerichte für die Beantragung einer Privatinsolvenz in Sachsen, sind Chemnitz, Dresden oder Leipzig.
Es ist für überschuldete Personen eine Möglichkeit, sich von den Schulden nach einer Wohlverhaltenszeit von 36, 60 oder 72 Monaten zu befreien.
Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn innerhalb der letzten 6 Monate der Versuch unternommen wurde, sich mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Planes zu einigen und dies gescheitert ist und dies von einer anerkannten Stelle oder anerkannten Person bescheinigt ist. Setzen Sie sich, zur Antragstellung, mit einer anerkannten Schuldnerberatung in Verbindung!
Schulden Vorbeugen
Es werden viele Insolvenzanträge gestellt, die vermieden werden könnten, oder sogar auf Grund der geringen Schuldhöhe den Schuldner nur belasten statt zu entlasten.
Ein frühzeitiges Erkennen von finanziellen Schwierigkeiten und das Suchen nach Hilfe und Lösungen, ist der bessere Weg, aus den Schulden zu kommen und ein Insolvenzverfahren zu vermeiden.
Sollten die Schulden zu viel werden, wenden Sie sich umgehend an eine Schuldnerberatung, die Ihnen in Ihrer Situation hilft. – Es gibt viele Möglichkeiten, einen Schuldenabbau außerhalb einer Insolvenz vorzunehmen.
Führen Sie ein Haushaltsbuch, damit Sie über Ihre Einnahmen und Ausgaben eine Übersicht haben. Dies zeigt Ihnen frühzeitig finanzielle Engpässe auf. Schaffen Sie sich eine Rücklage, auch wenn es monatlich nur ein kleiner Betrag ist – er wächst monatlich an. Überlegen Sie vor einem Kauf, ob Sie es wirklich benötigen!
Kann Ich Privatinsolvenz Beantragen?
Wenn Sie, für Ihre Verhältnisse, hohe Schulden haben, dann wird geprüft, ob für Sie die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) das richtige Verfahren ist. Es ist das richtige Verfahren, wenn Sie nicht selbständig sind und keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen (Krankenkassen oder Lohnsteuer) haben.
Für den Insolvenzantrag benötigen Sie eine Bescheinigung, die nur anerkannte Personen und anerkannte Schuldnerberatungsstellen ausstellen dürfen. Das bedeutet, dass ohne „fremde Hilfe“ die Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht zwar möglich ist, dieser Antrag aber vom Insolvenzgericht mit der Aufforderung, die Richtlinien nach § 305 der Insolvenzordnung einzuhalten, zurückgewiesen wird. Besuchen Sie eine geeignete Schuldnerberatungsstelle und lassen Sie sich ausführlich beraten!
Dies verlangt den Versuch, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung durchzuführen. Ist der Versuch gescheitert, wird dies bescheinigt und der Antrag kann gestellt werden.
Der Antrag ist sehr umfangreich und sollte alle Angaben richtig und vollständig enthalten.
Beim zuständigen Amtsgericht/Insolvenzgericht eingereicht, wird nach ca. 2 bis 3 Wochen der Insolvenzverwalter bestimmt.
Muss Ich Meinem Arbeitgeber Sagen, Dass Ich Insolvent Bin?
Bei Schulden, die nicht bezahlt werden, ist eine Pfändung des Einkommens oder des Kontos über einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss möglich.
Der Arbeitgeber sowie die Konten werden in der Regel bei der Abgabe einer Vermögensauskunft, die über den Gerichtsvollzieher eingeholt wird, ermittelt. Dann können Arbeitgeber oder Banken als Drittschuldner verpflichtet werden, den pfändbaren Betrag abzuführen.
Sie haben einen Insolvenzantrag gestellt. Der Insolvenzverwalter wird sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen, um die Einkommensdaten abzufragen und den pfändbaren Betrag einzufordern. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass Sie direkt mit dem Insolvenzverwalter Ihre Einkommenssituation besprechen und direkt einen vereinbarten Betrag abführen und pünktlich die Einkommensnachweise ihm zukommen lassen. Dann würde der Arbeitgeber keine Kenntnis bekommen müssen. Sprechen Sie mit Ihrem Insolvenzverwalter und treffen Sie Vereinbarungen! – Es hilft Ihrem Arbeitgeber und Sie nehmen Ihre Dinge selbst in die Hand und schaffen sich somit Übersicht.
Kündigung Wegen Insolvenzverfahren?
Ein Arbeitgeber hat evtl. einen Mehraufwand durch die Abführung des pfändbaren Einkommens an den Insolvenzverwalter, dies ist aber kein Kündigungsgrund.
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und sagen Sie Ihm, dass Sie Ihre finanziellen Probleme lösen werden. Das ist für jeden Arbeitgeber ein Zeichen, dass Sie an geordneten Verhältnissen interessiert sind und dafür etwas tun.
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