Regelinsolvenz

Welches Insolvenzverfahren?

Neu Die Insolvenzordnung sieht zwei Insolvenzverfahren vor. Das Regelinsolvenzverfahren und das Verbraucherinsolvenzverfahren.

Für juristische Personen, wie zum Beispiel GmbH-Geschäftsführer, besteht die Pflicht, den Insolvenzantrag sofort zu stellen. Lesen Sie dazu unter Kapitalgesellschaften!

Das Regelinsolvenzverfahren ist für aktuell wirtschaftlich selbständige natürliche Personen und für ehemals Selbständige und natürliche Personen,  die mehr als 19 Gläubigern haben oder wenn Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (Finanzamt, Sozialversicherungsträger und Arbeitsagenturen) bestehen bzw. wenn die Vermögensverhältnisse bei nicht selbständigen Personen unüberschaubar sind.

Ob die Regelinsolvenz die letzte Möglichkeit ist, um aus der Schuldenspirale herauszukommen, sollte genau geprüft werden, da es auch andere Sanierungsmöglichkeiten gibt.

Es ist für überschuldete Personen eine Möglichkeit, sich von den Schulden nach einer  Wohlverhaltenszeit von 36,  60 oder 72 Monaten zu befreien.

Die Wohlverhaltensphase ist die Zeit zwischen Beginn des Insolvenzverfahrens und der Erteilung der Restschuldbefreiung. In dieser Zeit muss der pfändbare Einkommensteil an den Insolvenzverwalter abgegeben werden.

Insolvenzverfahren Abwenden?

neu Oft eine Kettenreaktion: der Kunde zahlt nicht oder nur einen Teil; unbegründete Reklamationen; Gutachten mit Prozessen, die lange Zeit das dringend benötigte Geld ausbleiben lassen und andere Gründe, können „unverschuldet“ in eine Regelinsolvenz(andere Farbe?) führen.

Klein- und mittelständige Unternehmen oder Freiberufler sehen oft zu spät die Gründe, die zur Insolvenz führen. Der Markt ist in ständiger Veränderung, das sollte jeder Unternehmer beachten und entsprechend reagieren können. Gewinnorientierung ist wichtiger als den Auftrag über den Preis zu bekommen, der eventuell nur Verluste bringt. Nutzen Sie für Ihre Projekte oder Aufträge die ABC-Analyse, um eine klare Übersicht Ihrer Aktivitäten zu erhalten!

Strukturen, Organisation, Mitarbeiter, Investitionen, Marketing, Finanzen, Qualität und vieles andere sollte ein Unternehmer im Auge behalten!

Sich frühzeitig Hilfe bei einer fähigen Schuldnerberatungsstelle zu holen, kann zur Vermeidung von Zahlungsunfähigkeit und somit der Regelinsolvenz führen. Eine mögliche Unternehmenssanierung sollte geprüft werden, diese kann außergerichtlich oder auch über ein gerichtliches Sanierungsverfahren erfolgen.

Regelinsolvenzantrag In Sachsen Richtig Und Vollständig!

neu Der Insolvenzantrag für eine Regelinsolvenz muss beim zuständigen Amtsgericht/Insolvenzgericht gestellt werden. Der Schuldner oder auch ein Gläubiger kann den Antrag stellen. Es muss das dafür vorgeschriebene Formular vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Nur vollständig ausgefüllte Formulare werden vom Insolvenzgericht bearbeitet! Wir empfehlen den Vorgang und die Beantragung mit fachkundiger Hilfe vorzunehmen.

Nach der Antragstellung prüft das Gericht den Insolvenzgrund und ob genügend Insolvenz-Masse, ausreichend für die Verfahrenskosten, vorliegt. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird durch Beschluss vorgenommen. Damit wird auch der Insolvenzverwalter bestimmt, an den die Verwaltungs- und Vergütungsrechte übergehen. Das bedeutet auch, dass alle schuldbefreienden Zahlungen oder Leistungen nur an den Insolvenzverwalter gehen dürfen! Ausnahmen sind absonderungsberechtigte Forderungen.

Selbständig Im Insolvenzverfahren?

Der Traum von der „selbst und ständigen“ und „eigenen“ Existenz, mit Ihrer „Freiheit“ und auch „Verpflichtung“, hat oft schon im Gründungskonzept die Basis für Tiefschläge. Die richtige Organisation und Struktur, der Umgang mit den richtigen Partnern und Kunden, das Marketingkonzept … Die fehlenden Erfahrungen sind oft der Hintergrund für steigende Verschuldung und fehlenden Umsatz. – Die Erfahrungen kommen zu spät? Nein! Sicher nicht der anzustrebende Weg, über einen Insolvenzantrag den Neubeginn zu starten. Doch wenn Sie aus Ihren Erfahrungen gelernt haben, also eine werthaltige weitere Selbständigkeit machbar ist, dann sollten Sie auch die Chance bekommen, diese, was für alle Beteiligten, wie Gläubiger und Partner von Vorteil ist, umzusetzen.

Gemeinsam mit einer Beratungsstelle, die betriebswirtschaftliche Kenntnisse besitzt, sollten Sie sich offen über Ihre vergangene Entwicklung, Änderungen in der Konzeption, der Wirtschaftlichkeit, der realistischen Machbarkeit, der Beantragung der Regelinsolvenz beraten.

Der Regelinsolvenzantrag schafft Entspannung bei Fortführung des Unternehmens für Schuldner und Gläubiger. Pfändungs- und Vollstreckungsverbot schaffen Gleichbehandlung aller Gläubiger.

Über das Fortbestehen der freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit entscheidet i.d.R. ein Gutachten, welches vom Insolvenzgericht beauftragt und vom Insolvenzverwalter erstellt wird.

Was Sollten Geschäftsführer Wissen?

Zur Vollständigkeit sei hier der Insolvenzantrag in Verbindung mit einer Kapitalgesellschaft (juristische Person), das kann eine UG, GmbH oder AG sein, angesprochen. Der Geschäftsführer (kein Gesellschafter-Geschäftsführer) einer Kapitalgesellschaft ist kein persönlich haftender Gesellschafter, deshalb besteht eine Haftungsbeschränkung gegenüber den Gläubigern. Aus diesem Grund besteht für die Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft zum Schutze der Gläubiger eine Insolvenzantragspflicht (§ 15 a InsO – Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit).

Sollten Sie als Geschäftsführer sich unsicher sein, ob in Ihrem Fall bereits Antragspflicht besteht, sollten Sie umgehend Ihr Steuerbüro und/oder einen Fachmann kontaktieren!

 

ÜBERSCHULDUNG?

Überschuldung ist, wenn das Vermögen eines Schuldners die vorhandenen Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Nach § 19 InsO ist die Überschuldung Eröffnungsgrund für eine Insolvenz. Eine Überschuldungsbilanz ist dringend zu erstellen. Es werden alle Vermögenswerte nach dem Verkaufswert ermittelt und in die Bilanz eingesetzt.

 

Zahlungsunfähigkeit?

Zahlungsunfähigkeit beschreibt die Unfähigkeit eines Schuldners, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. In der Regel wurden Zahlungen an Gläubiger eingestellt. Bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit ist der Geschäftsführer zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens verpflichtet!

Auslöser von Zahlungsunfähigkeit oder  Überschuldung:

  • Krankheit
  • Trennung oder Scheidung
  • Unwirtschaftliches Verhalten
  • Bürgschaften
  • Fehlende Früherkennung und Prävention
  • Fehlende Übersicht über Verbindlichkeiten
  • Ausfall von Aufträgen
  • Ausfall von Forderungen

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Die Benutzung des Formulars, sowie alle getätigten Angaben erfolgen freiwillig, nach DSGVO.
Felder, welche mit Stern gekennzeichnet sind, sind für die Bearbeitung Ihrer Anfrage unerlässlich (Pflichtfelder).

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