Schuldnerberatung

Der VfK e.V., die Schuldnerberatung in Chemnitz ist für Freiberufler, Selbständige und Unternehmer, deren monatliches Einkommen nicht ausreicht, um die monatlichen Kosten zu decken. Schuldnerberatungen geben die Möglichkeit, Hilfe zu holen, um eine drohende Verschuldung oder eine weitere Verschuldung zu vermeiden, die Zahlungsfähigkeit herzustellen und eine Entschuldung zu ermöglichen.

Hilfe erfolgt häufig nicht nur in den wirtschaftlichen Bereichen, sondern auch in den psychosozialen Bereichen. Schaffung einer Übersicht Ihrer Schulden, Verhandlungen mit den Gläubigern oder Gläubigervertreter nach Ihren finanziellen Möglichkeiten und auch mit Ihnen über die Nachhaltigkeit Ihrer werdenden Schuldenfreiheit zu sprechen, sind Aufgaben einer umfassenden Schuldnerberatung.

Erfahrungen zeigen, wer sich über einen längeren Zeitraum mit der Lösung seiner Schuldenproblematik beschäftigt, belastet sich psychisch und physisch, also die Seele und den Körper. Es ist das Wissen und die Erfahrung, die Schuldnerberatungen haben, um die Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit und somit die Verschuldung abzubauen.

Menschen mit Schulden werden allein in Deutschland immer mehr. Wege, die zur Schuldenfreiheit führen, sind individuell unterschiedlich und bedürfen gewisser Kenntnisse und Erfahrungen. Hilfe zu suchen ist an dieser Stelle zu empfehlen, denn der Weg im Alleingang kann Zeit kosten und vor allem weitere Schulden aufbauen.

Wenn die Übersicht über Ihre Schulden fehlt, die Inkassobüros Sie anschreiben, der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, die erste Pfändung beim Arbeitgeber, Rententräger, Krankenkasse oder bei Ihrer Bank eingegangen ist, Sie die ersten Ratenzahlungsangebote bekommen und nicht wissen, wie sie die anderen Gläubiger bedienen sollten oder können, dann ist es höchste Zeit, sich bei einer Schuldnerberatung Hilfe zu holen.

Auch wenn es für Sie vielleicht beschämend sein könnte, eine gute Schuldnerberatung wird diskret und menschlich sich Ihrer Probleme annehmen. Die Schuldnerberatung wird für Sie einen persönlichen Ansprechpartner haben, der mit Ihnen an einem Tisch, im persönlichen Gespräch, gern auch mit einer weiteren Person Ihres Vertrauens, Ihre Schuldprobleme betrachten und den für Sie möglichen Lösungsweg besprechen, damit Sie Ihre Menschen-Würde erhalten können.

DER SCHULDNER

ist eine natürliche oder juristische Person, die eine Schuld hat. Eine Schuld entsteht, wenn einer Vereinbarung, einem Vertrag oder einer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen wurde. Das heißt, der Schuldner muss noch seine Schuld dem Gläubiger gegenüber erbringen. Der Gläubiger ist somit der Empfänger des Geschuldeten. Folgende Möglichkeiten:
• geldlich / in dem er eine Leistung oder Ware gekauft hat oder Geld in Form von Darlehen oder Kredite zurückzahlen muss oder Mietzins bezahlen muss
• in Form von Leistungen / er hat Geld für eine Arbeit/Leistung im Voraus entgegen genommen, die Leistung aber noch nicht erbracht
• durch Herausgabe von Waren / er hat etwas verkauft, die Ware aber noch nicht herausgegeben
• Übertragung von Rechten oder Eigentum / eine Wohnung oder ein Grundstück wurde notariell verkauft, die Zahlung ist trotz Fälligkeit noch nicht erfolgt
Das Schuldverhältnis ist gesetzlich über das Schuldrecht im BGB (zweites Buch) geregelt. Es reicht nicht, den guten Willen zu zeigen, sondern die Schuld muss in der Regel zu einer bestimmten Zeit und evtl. auch an einem bestimmten Ort erbracht werden. Nur wenn sie vollumfänglich erbracht ist, erlöscht die Schuld. Kommt der Schuldner in Verzug (keine Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt), können Zinsen, Kosten für die Eintreibung, Vertragsstrafen die Schuld erhöhen.

 

DER MITSCHULDNER ODER GESAMTSCHULDNER

Ein Mitschuldner ist eine Person, die die eingegangene Schuld mit trägt, und zwar in vollem Umfang. Die Schuldlast kann auf zwei oder mehrere Personen verteilt werden, wobei in der Regel jede Person in vollem Umfang haftet, auch „gesamtschuldnerische Haftung“ genannt. Alle haften solange, bis die Schuld beglichen ist, von wem ist gleich.

 

DIE BÜRGSCHAFT

Eine Mitschuld kann auch über eine Bürgschaft entstehen. Dies ist aber nur eine einseitige Verpflichtungserklärung. Einseitig, da der Bürge nur haftet, wenn der eigentliche Schuldner, der, der eine beiderseitige Verpflichtungserklärung unterschrieben hat, seine Schuld nicht aufbringen kann. Dann, so nach der Verpflichtungserklärung, haftet der Bürge in der Regel mit seinem privaten Vermögen.

Es ist also Vorsicht geboten, wenn Sie gebeten werden, eine Bürgschaft zu übernehmen! Ein Bürge kann sich auch absichern. Er kann die Höchstgrenze, den Höchstbetrag vereinbaren. So können Hauptforderungen und Zinsen als Grenze vereinbart werden. Auch weitere Bürgen können mit einbezogen werden, was die Haftung minimieren kann. Siehe auch Mitschuldner.

Ein Beispiel für übliche Bürgschaften: Ein junger Mensch will studieren und braucht eine Wohnung vor Ort. Keine Bonität oder finanzielle Rücklagen sind vorhanden. Hier kommt die Bürgschaft zum Bsp. der Eltern in Betracht, die für 3 Monatsmieten die Bürgschaft übernehmen. So kann bei Mietrückständen der Vermieter sofort auf die Eltern, Bürgen, zukommen.

 

SONDERFORM AVALKREDIT

Der sogenannte Avalkredit ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft. An der Stelle einer privaten Person steht hier ein Kreditinstitut. Für die Übernahme der Bürgschaft wird hier vom Schuldner eine Avalprovision an die Bank bezahlt. Die Bank verpflichtet sich, bei Ausfall des Schuldners zu zahlen.  Avalbürgschaften werden bei Verpflichtungen aus Steuern, Zöllen oder Frachten eingesetzt.

Was Ist Zahlungsunfähigkeit?

Es ist die Unfähigkeit des Schuldners, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Durch das Fehlen von ausreichenden Zahlungsmitteln, können sofort fällige Zahlungen nicht erbracht werden.

Eine drohende Zahlungsunfähigkeit kann über einen Finanzstatus (oft in tabellarischer Form) ermittelt und erkannt werden. Dann sollte die zukünftige Entwicklung der Zahlungsfähigkeit ermittelt werden, um Entscheidungen frühzeitig zu treffen, welche Zahlungen wann erfolgen können.

Bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit sollten Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität vorgenommen werden. Dies können sein:

• Verlängerung von Zahlungsfristen

• Stundungsvereinbarungen

• Darlehen bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit

• Verkauf von Anlagevermögen

• Überprüfung der Ausgaben/Kaufverhalten

Bei Kapitalgesellschaften, also juristische Personen wie UG, GmbH, AG, ist zu beachten, dass sie bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag stellen müssen! Persönliche Haftung droht! Eine tägliche Überschuldungsbilanz ist zu erstellen, um eine Insolvenzverschleppung zu umgehen. Fristen sind zu beachten! Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder einem Fachmann!

WAS BEDEUTET ÜBERSCHULDUNG?

Wenn das Vermögen eines Schuldners die vorhandenen Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Auch das ist ein Grund oder eine Verpflichtung bei Kapitalgesellschaften, einen Insolvenzantrag zu stellen. Eine Überschuldungsbilanz ist dringend zu erstellen. Es werden alle Vermögenswerte nach dem Verkaufswert ermittelt und in die Bilanz eingesetzt.

Auslöser einer Überschuldung können sein:

• Fehlende Früherkennung und Prävention
• Fehlende Übersicht und Anzahl der Gläubiger
• Ausfall von Aufträgen
• Ausfall von Forderungen
• Trennung oder Scheidung
• Krankheit
• Unwirtschaftliches Verhalten
• Bürgschaften

ist die Falle, in die Sie tappen können … und schon sind Ihre finanziellen Mittel ausgeschöpft bzw. sind nicht ausreichend um Ihren mtl. finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können. Nur einige Beispiele:
• Kartenzahlungen, die Übersicht über die finanziellen Möglichkeiten sind nicht mehr bewusst
• Kredithaie, Kredite mit überhöhten Zinsen
• Telefondienste (0900…), hohe Telefongebühren führen zu hohen Kosten
• Mobilfunkverträge, erst die Rechnung zeigt das luxuriöse, oft unnötige Telefonieren
• Ratenkäufe, Heute Kaufen – Morgen bezahlen, ist da mehr Geld da?
• Versandhäuser, manipulativ wird Kaufverlangen geweckt?
• Spielhallen, das große Geld – nur kommt es nicht, sondern wird verlangt, von Ihnen
• Peer-Group, Gruppenzwang kann teuer werden
• Spontankäufe, die Gelegenheit … Tage später ist die Freude und das Bedürfnis oft hinweg
• Sonderangebote, ich habe ja gespart – das Produkt dennoch bezahlt
• Urlaub auf Kredit, Die Freude war kurz – das Geld fehlt?
• Wegschauen bei Rechnungen…, Vogel Strauß-Mentalität?
• Bürgschaften, wird schon gut gehen – und wenn nicht?
• Internet-, TV-Angebote
Weitere Fallen sind:
• Arbeitsplatzverlust, nach der Kündigung fällt das Einkommen und die Kosten bleiben
• Scheidung/Trennung, Auszug bringt neue Kosten für Miete, Energie und Trennungskosten
• Immobilienfinanzierung, Nebenkosten werden unterschätzt, Nachfinanzierung
• Dispo, das teuerste Geld, der Zins ist zu hoch
• Krankheit, bei längerer Krankheit sinkt das Einkommen, Kosten für Arztbesuch und Arzneien – Gefahr für Frustkäufe wächst

Ein Begriff der bereits zum Ausdruck bringt, es gibt einen der „Schuld“ auf sich geladen hat und diese noch nicht bewältigt, beglichen hat oder auch nicht kann. Schuld – ein Begriff mit dem viele Menschen, Institutionen und Gesellschaftsgruppen gern arbeiten. Die Schuld, die in unterschiedlichen Bereichen Einsatz und Definitionen findet.  Es gibt Menschen, die werden geboren und es wird ihnen bereits mit der Geburt Schuld angedichtet. Es soll die Schuld der Vergangenheit anderer tragen, mit der es, das Neugeborene, nie etwas zu tun hatte! … 

Schuld, ein Verstoß gegen das Gewissen? Wir sollten unterscheiden zwischen der Schuld, die ein Mensch sich selbst auferlegt hat und der Schuld, die andere Menschen als „Druckmittel“ einsetzen. Ich beschäftige mich mit der Schuld, die ein Mensch in materieller Form erworben hat. Wobei die Moral nicht ausgeschlossen werden sollte. 

Nun, ich kann an dieser Stelle schreiben, es gibt keinen 100 %-digen Schutz vor der Schuld. Es kann jeden treffen. Nur die Frage: Wie gehe ich mit der Schuld um? Begrenzen wir uns auf die finanzielle Schuld, also Gelder, welche zum Ausgleich der Schuld notwendig sind. Dies kann durch eine Erbschaft, einen Kauf von Waren oder Dienstleistungen oder auf andere Weise erfolgt sein.

 

Der so oft als Hoffnung begangene Weg, die „Umschuldung“: Viele Gläubiger, bei dem ein Schuldner kaum noch eine Übersicht behalten kann, werden über ein Darlehen in einer Summe bedient. Die Schulden bei allen „alten“ Gläubigern sind beglichen. Ein neuer Gläubiger hat alles übernommen, in der Summe sind die Schulden meist gestiegen, also höher. – „Aber nur eine Rate im Monat!“ – Ist die Lösung wirklich gut? – Nein, denn einer klassische Schuldnerberatung werden hier schon viele Möglichkeiten genommen, und eine Schuldenregulierung sollte den Schuldenabbau zum Ziel haben und nicht die Erhöhung. Evtl. verjährte Forderungen wurden in der Regel nicht beachtet, möglichen Verhandlungen mit Gläubigern wurde jede Grundlage entzogen.

Es ist für einen Schuldner oft nicht überschaubar, welche Möglichkeiten es in der Schuldnerberatung gibt und wie diese Wege begangen werden. Es ist besser, sich fachlich ausgebildete Personen, also Schuldnerberatungsstellen, zur Hilfe zunehmen, als selbst Versuche zu unternehmen, die in der Regel Geld und vor allem Zeit kosten.

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