
Als Freiberufler in der Krise?
Wir kennen deine besondere Situation.
✅ für freie Berufe nach § 18 EStG
✅ Regelinsolvenz & Berufsausübung
✅ keine lange Wartezeit
✅ ein fester Ansprechpartner
✅ 17 Jahre Erfahrung · 4,9 ★ bei Google
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Schuldnerberatung für Freiberufler: Deine besondere Situation
Kein Gewerbeschein, keine Handelsregistereintragung, oft auch keine Mitarbeiter – als Freiberufler bewegst du dich in einer anderen rechtlichen Kategorie. Genau das führt in der Krise zu anderen Fragen als bei einem Handwerksbetrieb oder Ladengeschäft. Was bedeutet Insolvenz für deine Kammerzulassung? Zählt deine Tätigkeit steuerlich anders? Und wie wirkt sich eine Krise auf eine Berufsgruppe aus, die oft allein und ohne betriebliche Struktur arbeitet? Hier findest du die Antworten, die speziell für Freiberufler gelten.
Was macht dich zum Freiberufler?
Freiberufler üben einen der sogenannten freien Berufe aus. Was das genau ist, regelt § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) – dort ist eine Katalogliste aufgeführt, die bestimmte Berufsgruppen explizit benennt.
Dazu zählen
- Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten)
- rechts- und wirtschaftsberatende Berufe (Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, beratende Betriebswirte)
- technische und naturwissenschaftliche Berufe (Ingenieure, Architekten, Handelschemiker)
- Kulturberufe und Bildung (Journalisten, Autoren, Übersetzer, Künstler, Lehrer in bestimmten Formen)
Hinzu kommt eine zweite Gruppe: Menschen, die einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit eigenverantwortlich nachgehen, auch wenn ihr Beruf nicht explizit im Katalog steht. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit persönlich, leitend und fachlich eigenverantwortlich erbracht wird.
Wichtig: Nicht jeder, der kreativ arbeitet oder Dienstleistungen anbietet, ist automatisch Freiberufler. Im Zweifel entscheidet das Finanzamt.
Achtung bei gemischten Tätigkeiten
Wer freiberuflich arbeitet, daneben aber auch gewerbliche Leistungen anbietet, kann vom Finanzamt komplett als Gewerbetreibender eingestuft werden. Diese sogenannte Abfärbung hat zur Folge, dass plötzlich die gesamte Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig wird – auch der freiberufliche Anteil. Wer mehrere Standbeine hat, sollte das frühzeitig prüfen lassen.
Kein Gewerbeschein – aber trotzdem Anmeldepflicht
Freiberufler melden kein Gewerbe an. Sie zeigen ihre Tätigkeit lediglich beim Finanzamt an und erhalten dort eine Steuernummer. Über den steuerlichen Erfassungsbogen gibst du an, welche Tätigkeit du ausübst und wie hoch dein voraussichtlicher Gewinn ist.
Was die Buchführung betrifft: Freiberufler sind grundsätzlich nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet, unabhängig von ihrer Gewinnsituation. Der Gewinn wird immer über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt. Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn. Das ist ein echter Verwaltungsvorteil gegenüber Gewerbetreibenden.
Beim Finanzamt reichst du als Freiberufler die Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) ein, zusammen mit deiner jährlichen Einkommensteuererklärung. Ein weiterer Unterschied: Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, diese fällt nur für Gewerbetreibende an.
Krankenversicherung: Besonderheiten für Freiberufler
Wer hauptberuflich freiberuflich tätig wird, kann sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Die Anmeldung zur freiwilligen Weiterversicherung muss innerhalb von drei Monaten bei der Krankenkasse erfolgen (§ 9 Abs. 2 SGB V). Wer diese Frist verpasst, verliert in der Regel den Anspruch.
Eine Sonderrolle spielen selbstständige Künstler und Publizisten: Sie können über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sein und zahlen dort nur die Hälfte der Beiträge. Die andere Hälfte übernimmt die KSK. Für viele Freiberufler aus kreativen und journalistischen Berufen ist das die attraktivste Lösung.
Stand 2026 – Beitragssätze und Grenzwerte der Krankenversicherung ändern sich jährlich zum 1. Januar, bitte bei Bedarf aktuell prüfen.
Rentenversicherung: Nicht für alle freiwillig
Freiberufler sind nicht automatisch rentenversicherungspflichtig. Es gibt jedoch Ausnahmen. Bestimmte Berufsgruppen wie Lehrer, Erzieher und Pflegepersonen sind kraft Gesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (§ 2 SGB VI). Alle anderen Freiberufler sind für ihre Altersvorsorge selbst verantwortlich. Das bleibt im Alltag oft auf der Strecke und ist langfristig ein echtes Risiko.
Welches Insolvenzverfahren gilt für dich als Freiberufler?
Wer zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags noch freiberuflich tätig ist, durchläuft die Regelinsolvenz – unabhängig davon, ob die Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ausgeübt wird. Das unterscheidet sich nicht von Gewerbetreibenden.
Ein Sonderfall bei manchen Freiberufen: Standesrechtliche Regelungen (z. B. bei Ärzten, Anwälten oder Architekten) können zusätzliche Meldepflichten gegenüber der zuständigen Kammer nach sich ziehen, wenn eine Insolvenz eintritt – etwa im Zusammenhang mit der Zulassung oder Approbation. Das solltest du frühzeitig mit deiner Kammer und in der Beratung klären, da es je nach Berufsgruppe unterschiedlich geregelt ist.
Für den allgemeinen Ablauf der Regelinsolvenz, Dauer und Restschuldbefreiung gilt das Gleiche wie für Gewerbetreibende. Mehr dazu auf unserer Seite Schuldnerberatung für Selbstständige & Gewerbetreibende.
Ausführlicher zu Buchführung, Rechnungsstellung, Steuerpflichten und der Abgrenzung zu Gewerbetreibenden findest du in unserem Blogartikel: Selbstständig oder freiberuflich? Unterschiede, Pflichten und Risiken im Überblick
Wann als Freiberufler eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen?
Bei einem Betrieb mit Mitarbeitenden merkt früher oder später jemand anderes, dass finanziell etwas nicht mehr stimmt. Ein Mitarbeiter, der auf seinen Lohn wartet, oder ein Steuerberater, der das besorgniserregende Ergebnis unterm Strich sieht. Als Freiberufler bist du im Gegensatz dazu oft allein mit deinen finanziellen Belastungen. Niemand sagt dir direkt, wann der kritische Punkt gekommen ist, an dem das Minus zum Monatsende nicht mehr wegzudiskutieren ist.
Keine Sorge: Schulden allein gefährden deine berufliche Zulassung nicht. Riskant wird es erst, wenn du in der Not zu Mitteln greifst, die du später bereuen könntest – etwa Einnahmen in der Steuererklärung zu verschweigen. Auch bei der KSK lohnt sich Ehrlichkeit. Meldest du sinkende Einnahmen zu spät, zahlst du weiter auf Basis eines Einkommens, welches du gar nicht mehr erzielst. Eine rückwirkende Korrektur ist ausgeschlossen.
Wenn du merkst, dass du aus unterschiedlichen Befürchtungen schon länger nicht mehr genau hingeschaut hast – auf Kontostand, Post, Mahnungen – ist jetzt dein Moment. Komm zu uns in die Schuldnerberatung. Gemeinsam finden wir eine neue Perspektive.
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Fallgeschichte: „Ich wollte es nicht erkennen."
Zum Schutz unserer Mandanten wurden persönliche Angaben verfremdet.
Grafikdesigner, Ende 30, Sachsen
Ich machte mich vor zwölf Jahren selbstständig, direkt nach dem Studium. Irgendwo in einem Büro sitzen, das wollte ich nicht und einen Chef, der mir reinredet, schon gleich gar nicht. Am Anfang lief das auch richtig gut. Zwei, drei Agenturen buchten mich regelmäßig. Dazu hatte ich ein paar Direktkunden. Ich war zudem über die Künstlersozialkasse versichert, hab immer meine Beiträge bezahlt. Es war absolut perfekt. Ich war ungebunden und arbeitete dort, wo andere Urlaub machten.
Dann kam dieses eine Jahr, in dem plötzlich zwei meiner größten Auftraggeber gleichzeitig wegbrachen. Eine Agentur strich ihr Budget zusammen. Ein anderer Kunde wechselte einfach zu einer günstigeren Agentur. Ich dachte mir noch: "Ach, der kommt schon wieder." Aber der Kunde kam nicht wieder.
Meine Einnahmen gingen zurück. Gemeldet hab ich das KSK aber nicht. Warum? Keine Ahnung. Vielleicht wollte ich mir selbst nicht eingestehen, wie schlecht es steht. Monat für Monat zahlte ich Beiträge auf ein Einkommen, das ich mir wünschte, aber nicht mehr hatte. Als ich das irgendwann gecheckt hab, war da schon ein großes finanzielles Loch.
Das Blöde, das erkannte ich erst viel später. Niemand interessierte sich dafür, warum ich so gestresst wirkte. Ich war schließlich Mitarbeiter und Chef in einer Person. Keine Buchhaltung an meiner Seite, die hätte Alarm schlagen können. Ich saß allein an meinem Schreibtisch, schrieb weiter Rechnungen, die dann auch immer seltener bezahlt wurden. Zum Nachfassen hatte ich keine Kraft mehr. Das ging soweit, bis ich irgendwann keine Kontoauszüge mehr anschaute. Ich fand immer einen Grund, es morgen zu machen.
Bezahlt hab ich trotzdem weiter alles Mögliche – Software-Abos, die ich kaum noch brauchte, weil ich dachte, ich müsste "professionell" bleiben. Beim Finanzamt war ich dagegen nicht so konsequent. Es dauerte nicht lange, bis ich mit meinen Verbindlichkeiten in den Rückstand geriet, ohne dass ich das wirklich richtig gemerkt hab. Ein Brief kam, dann noch einer, und noch einer. Ich ließ die ungeöffnet liegen.
Nach ein paar Wochen erhielt ich eine Mahnung mit Fristsetzung und die Drohung einer Zwangsvollstreckung, falls ich nicht reagiere. Da wurde mir schlecht, richtig schlecht.
Ich suchte dann online nach Hilfe und bin bei Herrn Freund gelandet. Vor dem Erstgespräch, das zum Glück kostenlos war, hatte ich richtig Muffensausen. Ich überlegte mir im Vorfeld sämtliche Rechtfertigungen, die ich gar nicht brauchte. Herr Freund hörte erstmal nur zu. Dann schaute er sich meine Zahlen an und erklärte mir daraufhin, was jetzt Schritt für Schritt zu tun ist – auch bei der KSK-Sache, die ich für unlösbar hielt. Ich dachte echt, ich komme aus dem Loch nie wieder raus. Krass, auf einmal hatte ich eine Option.
Heute läuft es nicht mehr wie früher, aber es läuft. Ich hab weniger aber "bessere" Kunden. Und ich schau mir jetzt jeden Monat meine Zahlen an, egal wie unangenehm das manchmal ist. Das ist wahrlich nicht meine Lieblingsbeschäftigung. Deswegen wurde ich ja auch Grafikdesigner und kein Buchhalter.
Dein persönlicher Ansprechpartner in Chemnitz
- Persönlich: Ich bin dein fester Ansprechpartner – von Anfang bis Ende.
- Flexibel: Vor Ort in Chemnitz oder per Video-Call, bundesweit.
- Empathisch: Ich nehme Zeit für dich, nicht nur für die Bürokratie.
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Vertrauen ist keine Selbstverständlichkeit: Gerade bei einem sensiblen Thema wie Schulden gehört viel Überwindung dazu, offen darüber zu sprechen. Unsere Mandanten loben vor allem den menschlichen Umgang und die fachliche Hilfe in schwierigen Lebenslagen.
Alle Erfahrungen auf Google lesenHinweis: Du wirst zu Google Maps weitergeleitet.
Unser Weg mit dir
Nach diesen 3 Schritten weißt du, wo du stehst und was als Nächstes zu tun ist. Der erste Schritt beginnt heute – ohne lange Wartezeit.
Schritt 1
Erstgespräch
Ich höre zu und wir klären gemeinsam deine Situation. Du erfährst, welche Optionen du hast – Regelinsolvenz oder etwas anderes – und welche Unterlagen wir für die nächsten Schritte brauchen.
Schritt 2
Analyse & Plan
Du stellst mir deine Unterlagen zur Verfügung. Ich bereite die notwendigen Anträge zur Schuldenregulierung bzw. die Angebote an Gläubiger vor. Wir besprechen alles gemeinsam. Im Anschluss kümmere ich mich um die weiteren Schritte.
Schritt 3
Begleitung
Als dein fester Ansprechpartner bin ich während der gesamten Schuldenregulierung an deiner Seite – bei Fragen, Problemen und Unsicherheiten. Solange, bis du wieder schuldenfrei und selbstbestimmt handeln kannst.