Schuldnerberatung für Unternehmer und Freiberufler Chemnitz

Dein Betrieb steckt in der Krise? Was jetzt?

 

✅ deine Krise bekommt eine Perspektive
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Schuldnerberatung für Selbstständige und Gewerbetreibende: Dein Weg aus der Krise

Du hast deine Vision realisiert – mit einem eigenen Betrieb, einem Ladengeschäft oder als Gastronom mit deinem Herzensprojekt. Und jetzt? Die Einnahmen reichen nicht für die laufenden Kosten?

Hier findest du Antworten auf die Fragen, die dich gerade beschäftigen. Und eine echte Perspektive, wie es für dich weitergehen kann.

Warum finden Selbstständige so schwer eine Schuldnerberatung?

Du rufst bei einer Schuldnerberatungsstelle an, schilderst deine Situation und hörst: „Wir beraten nur Privatpersonen." oder "Sie müssen zuerst Ihre Selbstständigkeit abmelden."

Öffentliche und staatliche Schuldnerberatungsstellen beraten in der Regel nur Verbraucher, nicht aber Selbstständige und Freiberufler. Die Finanzierung dieser Stellen und das europäische Beihilferecht schließen Selbstständige von dieser Form der Beratung weitgehend aus. Caritas, AWO, kommunale Beratungsstellen – für dich als Selbstständigen oder Gewerbetreibenden sind diese Anlaufstellen in der Regel keine Option.

Die naheliegende Alternative ist der Fachanwalt für Insolvenzrecht. Er kennt das Verfahren, weiß was rechtlich möglich ist und geht den Weg mit dir. Das hat seinen Preis und seinen Platz.

Nichts passiert einfach so und nichts löst sich so, wie es entstanden ist. Du bist mehr als dein Betrieb. Deshalb schauen wir auch auf das, was neben und nach der Schuldenregulierung kommen kann. Ich stelle mir dabei die Frage: "Wie kann dein Betrieb eine Zukunft haben?"

Wir setzen bei der neuen Perspektive an. Mit einer Beratung, die rechtlich fundiert ist, aber nicht dort aufhört, wo ein Insolvenzantrag endet. Was uns ausmacht, erfährst du hier: Ulrich Freund

Kann ich meinen Betrieb weiterführen?

Das ist mit Abstand die häufigste Frage, die mir zu Beginn eines Gespräches gestellt wird. Völlig nachvollziehbar, denn in deinem Betrieb floss nicht nur dein Geld, sondern Jahre an Arbeitskraft. Manchmal sogar (d)ein ganzes Leben.

Die Antwort ist: In vielen Fällen ja.

Das deutsche Insolvenzrecht schützt dein Recht auf Berufsausübung ausdrücklich, durch Art. 12 des Grundgesetzes. Der Insolvenzverwalter kann dir die Weiterführung deines Betriebs nicht einfach untersagen. Er muss sich nach § 35 Abs. 2 InsO dazu erklären, ob deine selbstständige Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört oder freigegeben wird. In der Praxis entscheidet er sich häufig für die Freigabe, weil die Risiken einer Betriebsfortführung im Verfahren für ihn zu hoch wären.

Was bedeutet das für dich konkret?

Bei einer Freigabe kannst du trotz der Insolvenz deine bisherige Tätigkeit eigenverantwortlich weiter ausüben, erhältst alle Einnahmen, musst aber auch alle Kosten und Steuern selbst bezahlen.

Du führst deinen Betrieb also wieder auf eigene Rechnung. Im Gegenzug bist du verpflichtet, an den Insolvenzverwalter einen Betrag abzuführen, der sich nicht an deinem tatsächlichen Gewinn orientiert, sondern an einem fiktiven Einkommen – dem, was du verdienen würdest, wenn du in einem vergleichbaren Angestelltenverhältnis wärst. Verdienst du weniger als dieses fiktive Einkommen, entfällt die Abführungspflicht.

Wichtig zu wissen: Die Freigabe deiner Selbstständigkeit erfolgt nicht sofort und auch nicht von selbst. Du musst diese aktiv bei deinem Insolvenzverwalter beantragen. In dieser Übergangszeit (die Antwort muss spätestens nach einem Monat erfolgen) solltest du nicht ohne Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter handeln. Ob eine Weiterführung in deinem Fall sinnvoll und möglich ist, hängt von deiner konkreten Situation ab – vom Geschäftsmodell, von den laufenden Verträgen, von den Gläubigern. Das klären wir gemeinsam im Erstgespräch.

Was passiert mit meinen Mitarbeitern?

Das ist eine Frage, die viele Betriebe besonders schwer trifft. Denn hier geht es nicht nur um dich, sondern um Menschen, die dir vertrauen.

Das Wichtigste zuerst: Ein Insolvenzantrag beendet die Arbeitsverhältnisse deiner Mitarbeiter nicht automatisch. Das Arbeitsverhältnis besteht grundsätzlich fort, zunächst mit dem Insolvenzverwalter als neuem Vertragspartner.

Was ist mit dem Lohn?

Wenn du als Arbeitgeber den Lohn nicht mehr zahlen kannst, greift das Insolvenzgeld. Deine Mitarbeiter erhalten einmalig Insolvenzgeld für den Lohn, der für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aussteht – in Höhe des Nettoverdienstes. Das beantragen sie bei der Agentur für Arbeit, innerhalb von zwei Monaten nach Verfahrenseröffnung. Auch die Sozialversicherungsbeiträge übernimmt die Agentur für Arbeit für diesen Zeitraum.

Was ist mit den Kündigungen?

Kündigungen sind auch im Insolvenzverfahren möglich, mit einer Besonderheit: Eine Kündigungsfrist von maximal drei Monaten gilt ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens für alle Arbeitsverhältnisse, auch wenn im Arbeitsvertrag eine längere Frist vereinbart war.

Was, wenn der Betrieb freigegeben wird?

Wird deine selbstständige Tätigkeit vom Insolvenzverwalter freigegeben, wirst du wieder selbst Vertragspartner deiner Mitarbeiter und trägst wieder die volle Verantwortung für Löhne und Sozialversicherung. Neue Verbindlichkeiten nach der Freigabe fallen nicht mehr in die Insolvenzmasse.

Wenn du Mitarbeiter hast und in eine finanzielle Krise gerätst, ist Offenheit besser als Schweigen. Ein klärendes Gespräch – zur richtigen Zeit und mit den richtigen Worten – ist mehr wert als monatelanges Hoffen.

Was kostet Schuldnerberatung für Selbstständige?

Eine faire Frage, die du dir stellen solltest, bevor du irgendwo einen Vertrag für deine Entschuldung unterschreibst. Die unspektakuläre Antwort: Es kommt darauf an, wen du fragst.

Kostenlose Beratung – für Selbstständige kaum eine Option

Öffentliche und gemeinnützige Beratungsstellen wie Caritas oder AWO (verlinkt zur jeweiligen Webseite) sind für Privatpersonen kostenlos, stehen Selbstständigen aber in der Regel nicht offen. Wer trotzdem einen Termin bekommt, wartet oft Wochen oder Monate. Im Schnitt vergehen rund zehn Wochen bis zum Erstgespräch. In einer akuten Krise ist das schlicht zu lang.

Der Anwalt: kompetent, aber nicht günstig

Der Fachanwalt für Insolvenzrecht ist die naheliegende Alternative. Bei Selbstständigen gibt es für die anwaltliche Erstberatung keine gesetzliche Höchstgrenze, das Honorar wird individuell vereinbart. Die Kosten können schnell in die Tausende gehen.

Vorsicht bei schnellen Versprechen

Es gibt Anbieter, die mit besonders schneller Schuldenfreiheit werben, ohne deine individuelle Lage wirklich zu kennen. Ein Hinweis auf Glaubwürdigkeit sind meist anerkannte Stellen nach § 305 InsO – bei gewerblichen Insolvenzen aber keine zwingende Voraussetzung. Rechtsanwälte stehen ebenfalls für eine gewisse Qualität.

Was wir dir sagen können

Das Erstgespräch bei uns ist kostenfrei, immer. Wir schauen uns gemeinsam deine Situation an und sagen dir ehrlich, welche Optionen realistisch sind und was sie kosten würden. Keine versteckten Gebühren und somit keine bösen Überraschungen danach.

Nicht jede kostenpflichtige Beratung ist gut, aber nicht jede gute Beratung ist kostenlos.

Bin ich als Unternehmer gescheitert?

Nein und ich sage dir auch warum.

Gescheitert ist ein hartes Wort. Es klingt nach:

  • "Ich bin selbst schuld"
  • "Ich hätte es besser machen sollen"
  • "Ich habe zu wenig getan"

Aber schau mal, was wirklich passiert ist:

Du hast dich selbstständig gemacht, weil du an dich und deine Vision geglaubt hast. Du hast Verantwortung übernommen – für dich, vielleicht für Mitarbeiter, für Kunden, für eine Idee, die du für richtig gehalten hast. Das macht nicht jeder. Du hast es gemacht. Mein Respekt.

Und dann ist irgendwas passiert: ein Auftraggeber, der weggebrochen ist. Eine Krankheit. Explodierte Energiekosten. Ein Markt, der sich verändert hat. Eine Steuernachzahlung, die du so nicht eingeplant hattest. Manche dieser Gründe liegen außerhalb deiner Kontrolle. Und ja – vielleicht waren manche Entscheidungen auch einfach falsch. Aber das ist menschlich.

Versagen wäre es, wenn du deinen Kopf in den Sand steckst, deine Briefe nicht mehr öffnest, mit dem Finger auf andere zeigst und darauf wartest, dass andere etwas für dich tun.

Du liest gerade diese Seite, weil du nach einer Lösung suchst und das ist das Gegenteil von Scheitern.

Bevor du aufgibst, rede mit uns. Deine Krise braucht eine Perspektive.

Kann ich während der Krise noch neue Aufträge annehmen?

Ja, und du solltest es sogar.

Viele Selbstständige und Gewerbetreibende machen in der Krise instinktiv das Gegenteil: Sie ziehen sich zurück, aus Angst oder Scham. Solange du noch kein Insolvenzverfahren eröffnet hast, bist du vollständig handlungsfähig. Du kannst Aufträge annehmen, Rechnungen stellen, Kunden betreuen. Wer in der Krise weiterarbeitet, schafft Einnahmen und Einnahmen schaffen finanziellen Spielraum.

Auch wenn das Insolvenzverfahren bereits eröffnet ist, bleibt der Schuldner grundsätzlich Herr über sein Geschäft, kann Aufträge annehmen und Kunden betreuen. Voraussetzung ist die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter nach § 35 Abs. 2 InsO, die in der Praxis häufig erteilt wird.

Was du in der Krise vermeiden solltest: neue Schulden machen, um laufende Schulden zu bedienen. Neue Aufträge annehmen, Geld verdienen, die Situation stabilisieren... All das ist nicht nur erlaubt, sondern auch sinnvoll.

Wie gehe ich mit Lieferanten um, die auf Zahlung drängen?

Der Lieferant ruft zum dritten Mal an. Die Mahnung liegt auf deinem Tisch. Du weißt, dass das Geld nicht da ist. Du weißt aber auch, dass du ihn brauchst, um weiterarbeiten zu können.

Kopf in den Sand – wenn du es dir leisten kannst

Der häufigste Fehler: schweigen, nicht rangehen, hoffen, dass es sich von selbst erledigt. Ein Lieferant, der nichts hört, eskaliert schneller als einer, mit dem du redest.

Früh und ehrlich das Gespräch suchen

Ruf an, bevor die dritte Mahnung kommt. Sag klar, was Sache ist. Viele Lieferanten sind bereit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren oder einen Zahlungsaufschub zu gewähren, wenn du auf sie zugehst, bevor sie das Inkasso einschalten.

Schriftlich festhalten, was vereinbart wird

Wenn ihr eine Einigung findet, haltet das schriftlich fest – eine kurze E-Mail reicht. Das schützt dich und den Lieferanten.

Was du nicht tun solltest

Versprechungen machen, die du nicht halten kannst. Oder einem Gläubiger zahlen und einen anderen komplett leer ausgehen lassen, ohne dass dieser davon weiß.

Und wenn du allein nicht mehr weiterkommst: Genau dafür sind wir da. Gläubigerkommunikation gehört zu unserem Alltag.

Kann ich nach der Insolvenz wieder selbstständig werden?

Ja. Es gibt keine gesetzliche Sperre, die dir verbietet, nach einer Insolvenz wieder ein Gewerbe anzumelden oder selbstständig tätig zu sein. Viele denken, die Insolvenz sei ein Stempel, der sie für immer als unzuverlässig ausweist. Das stimmt nicht.

Was aber tatsächlich zum Verbot führen kann, sind zwei andere Dinge: strafbare Handlungen wie Insolvenzverschleppung oder Betrug und die Gewerbeuntersagung nach § 35 Gewerbeordnung. Letztere hat aber nichts mit einer Verurteilung zu tun. Die Gewerbeuntersagung ist eine reine Verwaltungsentscheidung, die greift, wenn hohe Steuer- oder Sozialversicherungsrückstände über längere Zeit unbezahlt bleiben und keine realistische Aussicht auf Besserung erkennbar ist. Wer dagegen eine Ratenzahlung mit dem Finanzamt vereinbart und dieser regelmäßig nachkommt, verhindert damit in der Regel die Untersagung.

Eine Regelinsolvenz ist ein geregeltes Verfahren mit einem klaren Ende: der Restschuldbefreiung. Danach bist du schuldenfrei und um eine Erfahrung reicher, die du für den Neustart nutzen kannst.

Was du wissen solltest: Die Restschuldbefreiung erhältst du nach drei Jahren – vorausgesetzt, du hast dich an die Regeln der Wohlverhaltensphase gehalten. Der Schufa-Eintrag bleibt noch 6 Monate nach der Restschuldbefreiung bestehen und wird dann gelöscht.

Wenn du während der Insolvenz bereits weitergearbeitet hast – mit Freigabe durch den Insolvenzverwalter – hast du einen Vorsprung: Du hast dein Netzwerk gehalten, deine Kunden nicht verloren, dein Handwerk nicht verlernt. Der Neustart ist dann kein Sprung ins Leere, sondern der nächste logische Schritt.

Bekomme ich nach der Insolvenz noch einen Kredit?

Nicht sofort, aber früher als du denkst. Viele glauben, nach einer Insolvenz jahrelang kreditunwürdig zu bleiben – das stimmt so nicht mehr.

Was passiert mit der Schufa?

Während des laufenden Insolvenzverfahrens ist der Schufa-Eintrag negativ – das ist unvermeidlich. Seit März 2023 löscht die Schufa den Eintrag zur Restschuldbefreiung bereits nach sechs Monaten, statt wie früher nach drei Jahren. Danach beginnt dein Schufa-Score sich wieder zu erholen, vorausgesetzt du zahlst neue Verbindlichkeiten pünktlich.

Andere insolvenzbedingte Einträge können eigenen Speicherfristen unterliegen – die Rechtslage dazu ist in Bewegung. Es lohnt sich, nach der Restschuldbefreiung eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft einzuholen und zu prüfen, ob alle Einträge korrekt gelöscht wurden.

Übrigens kannst du dir eine kostenfreie Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO beantragen. Das ist eine kostenlose Kopie sämtlicher Daten, die die SCHUFA von dir gespeichert hat. (Der Link führt dich direkt zur SCHUFA.)

Was bedeutet das für einen Kredit?

In den sechs Monaten nach der Restschuldbefreiung bleibt die Kreditaufnahme schwierig, danach verbessert sich die Situation spürbar. Banken sind bei klassischen Krediten oft zurückhaltend, aber Lieferantenkredite, kleinere Finanzierungen oder Ratenzahlungen werden wieder möglich. Viele Gewerbetreibende kommen auch ohne Bankkredit in die erste Phase des Neustarts klar – über Eigenkapital, Anzahlungen von Kunden oder schlanke Strukturen.

Werde ich jemals wieder auf eigenen Beinen stehen?

Natürlich wirst du das.

Diese Frage stellen sich fast alle, die zu uns kommen. Wenn die Mahnungen auf deinem Tisch liegen. Wenn nachts dein Kopf nicht abschaltet.

Wer sich diese Frage stellt, steht meist schon wieder auf – er weiß es nur noch nicht. Denn wer fragt, hat sich und seine Vision nicht aufgegeben. Wer fragt, sucht aktiv nach einem Lösungsweg.

Die Antwort hängt nicht von deinen Schulden ab, sondern davon, was du aus deiner finanziellen Krise machst. Wir versprechen dir nichts, außer Transparenz und dass wir dir sagen, was möglich ist und was nicht.

Auf eigenen Beinen stehen bedeutet nicht, dass nie wieder etwas schiefgeht. Es bedeutet, dass du weißt, wie du dich wieder aufrichtest – und wir helfen dir dabei.

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Willst du erst genau verstehen, was eine Privatinsolvenz bedeutet, wann sie infrage kommt und wie sie abläuft? Alle Fakten zur Privatinsolvenz im Überblick →

Fallgeschichte: „Ich hab zu lange gewartet."

Zum Schutz unserer Mandanten wurden persönliche Angaben verfremdet.

Fliesenleger, Mitte 50, Sachsen

Zweiundzwanzig Jahre. So lange habe ich meinen Betrieb geführt. Angefangen habe ich damals mit einem kleinen Transporter und einem überschaubaren Werkzeugkoffer. Das waren noch Zeiten. Irgendwann hatte ich dann sogar noch drei Leute, einen festen Kundenstamm, eine Halle. Ich hab nicht weiter gedacht, weil alles gut lief. Ich war echt zufrieden.

Erst stiegen schleichend die Materialpreise. Hab ich am Anfang gar nicht so gemerkt. Und dann brachen auch noch zwei Aufträge weg. Ich hab weitergemacht wie immer, egal was war. Irgendwie ging es immer wieder bergauf. Den Lohn an meine Mitarbeiter zahlte ich immer pünktlich, das war mir wichtig. Die Sozialversicherung dagegen hab ich liegenlassen. Mit dem Finanzamt war ich auch nicht so dicke. Im nächsten Monat wird's besser, dachte ich, und schob die Forderungen auf die lange Bank.

Das ging so weit, dass ich keine Post mehr öffnete. Die Briefe verschwanden ungeöffnet in der Schublade. Meine Frau schwieg die ganze Zeit. Sie hatte Angst, dass alles, was wir uns Jahr für Jahr aufgebaut hatten, den Bach runtergeht.

Es ist noch nicht so lange her, da kam ein Brief, den ich nicht mehr ignorieren konnte – Pfändung.

Ich wartete noch eine Woche, in der ich mich gedanklich im Kreis drehte. Im Internet suchte ich nach Unterstützung, nach Rat und einem Lösungsweg für meine Situation.

So kam ich zu Herrn Freund, der mich beim Erstgespräch überhaupt nicht schief anschaute. Was ich ehrlich gesagt annahm. Irgendwann im Gespräch merkte ich, dass er weiß, wovon ich rede. Ich bekam dadurch wieder Hoffnung, dass ich meine Existenz retten kann.

Ja, und tatsächlich, mein Betrieb läuft noch. Etwas kleiner als vorher. Ich musste mich leider von zwei langjährigen Mitarbeitenden trennen, aber meine wirtschaftliche Lage hat sich seitdem stabilisiert. Danke.

 

Insolvenz & Selbstständigkeit

Dein persönlicher Ansprechpartner in Chemnitz

  • Persönlich: Ich bin dein fester Ansprechpartner – von Anfang bis Ende.
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Vertrauen ist keine Selbstverständlichkeit: Gerade bei einem sensiblen Thema wie Schulden gehört viel Überwindung dazu, offen darüber zu sprechen. Unsere Mandanten loben vor allem den menschlichen Umgang und die fachliche Hilfe in schwierigen Lebenslagen.

Alle Erfahrungen auf Google lesen

Hinweis: Du wirst zu Google Maps weitergeleitet.

Unser Weg mit dir

Nach diesen 3 Schritten weißt du, wo du stehst und was als Nächstes zu tun ist. Der erste Schritt beginnt heute – ohne lange Wartezeit.

Schritt 1

Erstgespräch

45–60 Min., kostenfrei

Ich höre zu und wir klären gemeinsam deine Situation. Du erfährst, welche Optionen du hast – Regelinsolvenz oder etwas anderes – und welche Unterlagen wir für die nächsten Schritte brauchen.

Schritt 2

Analyse & Plan

Dein Weg entsteht

Du stellst mir deine Unterlagen zur Verfügung. Ich bereite die notwendigen Anträge zur Schuldenregulierung und Angebote an Gläubiger vor. Wir besprechen alles gemeinsam. Im Anschluss kümmere ich mich um die weiteren Schritte.

Schritt 3

Begleitung

bis zur Schuldenfreiheit

Als dein fester Ansprechpartner bin ich während der gesamten Schuldenregulierung an deiner Seite – bei Fragen, Problemen und Unsicherheiten. Solange, bis du wieder schuldenfrei und selbstbestimmt handeln kannst.