Aktualisiert am: 25.09.2026
Für dein erstes Gespräch in der Schuldnerberatung brauchst du keinen perfekt sortierten Ordner mit Unterlagen. Bei mir reichen für den Start: ein aktueller Einkommensnachweis, von jedem Gläubiger ein Schreiben und dein Ausweis. Das Gefühl, den Überblick verloren zu haben, belastet. Genau hier setzt eine Schuldnerberatung an. In dieser Checkliste zeige ich dir, wie du das „Chaos im Schuhkarton“ pö a pö sortierst, welche Nachweise wichtig sind und wie du gut vorbereitet in dein Erstgespräch gehst.

 

📋 Kurz & knapp

  • Fürs Erstgespräch bei mir reichen: dein aktueller Einkommensnachweis, von jedem Gläubiger ein Schreiben sowie Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel.
  • Fehlende Unterlagen sind kein Grund, den Termin zu verschieben. Vieles lässt sich nachfordern.
  • Sortiere grob nach fünf Themen: Einkommen, Konto, Schulden, Wohnen & Energie, Verträge.
  • Denk auch an Forderungen, die nur digital existieren: in E-Mails, Kundenkonten und „Später zahlen“-Apps.
  • Am häufigsten bestehen Rückstände bei öffentlichen Stellen wie Finanzamt, Jobcenter oder Krankenkasse. Diese Post gehört unbedingt dazu.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum deine Unterlagen den Unterschied machen
  2. Struktur schaffen: Dein Weg aus dem Papierchaos
  3. Diese Dokumente brauchst du für den ersten Beratungstermin
  4. Einkommensnachweise: Was du bereithalten solltest
  5. Kontoauszüge und Zahlungsbelege – Überblick über deine Finanzen schaffen
  6. Digitale Unterlagen: E-Mails, Apps und „Später zahlen“-Käufe
  7. Mahnungen, Inkasso-, Gerichts- und Behördenpost richtig sortieren
  8. Verträge und laufende Verpflichtungen: Welche Unterlagen dazugehören
  9. Vermögen und Besitz: Welche Nachweise gebraucht werden
  10. Schuldenübersicht erstellen und Lücken schließen
  11. Unterlagen bei Mietschulden, Energieschulden oder Krediten
  12. Unterlagen für Familien und Haushalte mit Kindern
  13. Wenn du selbstständig bist: Diese Unterlagen kommen dazu
  14. Persönliche Notizen, Haushaltsplan und Budgetübersicht als Ergänzung
  15. Datenschutz: Was mit deinen Unterlagen passiert
  16. So läuft die Schuldnerberatung in Chemnitz, dem Erzgebirge und ganz Mittelsachsen ab
  17. Online-Beratung – flexibel für Familien und Privatpersonen in ganz Deutschland
  18. Häufige Fragen zur Dokumentenvorbereitung
  19. Quellen

 

Warum deine Unterlagen den Unterschied machen

Wer sich entschieden hat, eine Schuldnerberatung um Hilfe zu bitten, trägt oft schon lange eine heimliche Last mit sich herum. Deine Unterlagen machen diese Schwere greifbar: Sie zeigen, wie es dir finanziell geht, auch wenn sie noch unsortiert (und erstmal unsichtbar) in einer Schublade liegen.

Für eine fundierte Beratung braucht es Antworten auf drei Fragen:

  • Wie hoch sind deine Schulden?
  • Welche Einnahmen hast du?
  • Welche Ausgaben laufen jeden Monat?

Die Antworten stecken in deinen Dokumenten, selbst wenn viele Briefe bisher ungeöffnet geblieben sind. 

Gut zu wissen: Du hast Sorge, dass deine Belege nicht ausreichen, oder einige sind sogar im Laufe der Zeit verloren gegangen? Das ist kein Hindernis. Entscheidender als den eingangs erwähnten perfekter Ordner ist, dass du deinen ersten Termin wahrnimmst. Gemeinsam mit der Beratungsstelle deiner Wahl – gern auch mit mir – schaust du, welchen Daten und Fakten vorhanden sind und welche Nachweise sich unkompliziert nachfordern lassen.

Tipp: Wenn du dich unsicher fühlst, bring eine Vertrauensperson mit ins Gespräch. Zu zweit fällt der erste Schritt oft leichter.

 

Struktur schaffen: Dein Weg aus dem Papierchaos

Ordnung entsteht in zwei Schritten: erst alles zusammentragen, dann grob sortieren. Nimm dir dafür bewusst Zeit und Raum. Auch dein Weg in die Schuldenfreiheit beginnt immer mit dem ersten Schritt.

Sammle alles, was mit Geld zu tun hat – aus Schubladen, alten Ordnern, Schuhkartons und deinem E-Mail-Postfach. Hast du das erledigt? Dann halte kurz inne, atme tief durch und betrachte das Ergebnis. Es ist völlig in Ordnung, wenn erst einmal ein großer Haufen vor dir liegt.

Im nächsten Schritt bringst du System hinein. Sortiere die Unterlagen grob nach diesen fünf Themen:

  • Einkommen: Lohn, Rente, Sozialleistungen usw.
  • Konto: Kontoauszüge, Sparbücher usw.
  • Schulden: Mahnungen, Inkassoschreiben, Kredite, Post von Behörden usw.
  • Wohnen & Energie: Miete, Strom, Gas usw.
  • Verträge & Versicherungen: Handy, Internet, Fitnessstudio, Versicherungen usw.

Praktischer Tipp: Beschrifte einfache Briefumschläge oder Ablagefächer mit diesen fünf Themen. Für E-Mails und PDF-Rechnungen legst du im Postfach oder auf dem Handy Ordner mit denselben Namen an. So entsteht eine Struktur, mit der jede Beratungsstelle sofort arbeiten kann.

Wenn dich die Menge überfordert, arbeite in kleinen Etappen von 20 bis 30 Minuten und gönne dir Pausen. Jeder sortierte Stapel ist ein Stück zurückgewonnene Handlungsfreiheit.

 

Diese Dokumente brauchst du für den ersten Beratungstermin

Für den ersten Termin reicht ein Kern an Unterlagen, mit dem sich ein erstes Bild deiner Situation zeichnen lässt. Perfektion ist nicht nötig.

In der Regel hilfreich sind:

  • Nachweise über dein Einkommen
  • Kontoauszüge der letzten Monate (verlangen manche Beratungsstellen)
  • Mahnungen, Inkasso-, Gerichts- und Behördenpost
  • Verträge mit laufenden Kosten
  • eine erste Übersicht über deine Gläubiger, falls vorhanden

Das brauche ich für dein Erstgespräch

Wenn du dich von mir beraten lassen möchtest, bring bitte diese drei Unterlagen mit:

  • deinen aktuellen Einkommensnachweis
  • von jedem Gläubiger ein Schreiben (Mahnung, Inkasso-, Gerichts- oder Behördenpost)
  • deinen Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel

Wenn dir etwas fehlt, markiere es einfach und sprich es im Gespräch an. Vieles lässt sich nachfordern oder im Lauf der Beratung ergänzen.

 

Einkommensnachweise: Was du bereithalten solltest

Einkommensnachweise zeigen, wie viel Geld dir jeden Monat zur Verfügung steht. Stellt man sie deinen Ausgaben gegenüber, wird sichtbar, welcher Spielraum für eine Schuldenregelung bleibt.

Hilfreich sind:

  • Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei bis sechs Monate
  • Bescheide über Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Arbeitslosengeld, Wohngeld, Elterngeld, Kindergeld, Rente oder Krankengeld
  • Nachweise über Minijobs, Nebenjobs oder eine selbstständige Tätigkeit
  • Nachweise über Unterhalt, den du bekommst oder selbst zahlst

 

⚡ Faktenchecker: Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld

Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld offiziell Grundsicherungsgeld. Bescheide, die davor ergangen sind, gelten weiter. Auch neue Schreiben des Jobcenters tragen übergangsweise teils noch den alten Namen. Für die Beratung spielt das keine Rolle: Bring einfach deinen aktuellen Bescheid mit, egal wie er überschrieben ist.

 

Bei schwankendem Einkommen: Wenn dein Verdienst durch Schichtdienst, Saisonarbeit oder Selbstständigkeit schwankt, sind längere Zeiträume von sechs bis zwölf Monaten besonders aussagekräftig. So lassen sich realistische Durchschnittswerte ermitteln, die deinen Alltag ehrlich abbilden.

 

Kontoauszüge und Zahlungsbelege – Überblick über deine Finanzen schaffen

Kontoauszüge zeigen ungeschönt, wohin dein Geld fließt. Darauf siehst du:

  • Geldeingänge
  • Lastschriften
  • Daueraufträge
  • Rücklastschriften
  • Pfändungen

Viele Zusammenhänge werden erst sichtbar, wenn du die Buchungen über mehrere Monate im Ganzen betrachtest.

Manche Beratungsstellen möchten die Kontoauszüge der letzten drei, besser sechs Monate sehen. Von allen Girokonten und weiteren relevanten Konten. Dazu gehören auch Konten im Minus oder solche, die du länger nicht genutzt hast.

So handhabe ich das: Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf deine finanzielle Situation. Deine Kontoauszüge musst du mir dafür nicht vorlegen. Hilfreich ist aber, wenn du sie vorher selbst durchgesehen hast und weißt, was auf deinem Konto passiert. Erst später, in einem möglichen Verbraucherinsolvenzverfahren, fordert der Insolvenzverwalter deine Kontoauszüge an. Er prüft darin unter anderem Zahlungen aus der Zeit vor dem Antrag. 

Pfändung auf dem Konto? Dann sprich das im Erstgespräch gleich zu Beginn an. Mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bleibt ein monatlicher Grundfreibetrag geschützt.

Wenn du Online-Banking nutzt, kannst du die Auszüge ausdrucken oder als PDF speichern. Größere Barabhebungen, Rücklastschriften oder ungewöhnliche Buchungen versiehst du am besten gleich mit einem Stichwort. Sonst weißt du später vielleicht nicht mehr, was dahintersteckt.

 

Digitale Unterlagen: E-Mails, Apps und „Später zahlen“-Käufe

Viele Rechnungen, Mahnungen und Zahlungserinnerungen kommen heute nicht mehr mit der Post, sondern per E-Mail, SMS oder App-Benachrichtigung. Sie gehören genauso in deine Unterlagen wie jeder Brief. Laut Statistischem Bundesamt hatten 2025 knapp 29 % der Menschen in der Schuldnerberatung offene Rechnungen im Online- und Versandhandel und rund 47 % Rückstände bei Telekommunikationsunternehmen.

Hier lohnt sich ein genauer Blick:

  • E-Mail-Postfach: Suche nach Begriffen wie „Rechnung“, „Zahlungserinnerung“, „Mahnung“ oder „Inkasso“ – auch im Spam-Ordner.
  • Kundenkonten: Onlineshops, Versandhändler, Handy- und Internetanbieter, Streamingdienste.
  • Zahlungs-Apps: Offene Beträge bei „Später zahlen“- oder Ratenzahlungsangeboten, etwa bei Klarna oder PayPal.
  • Online-Banking: Das Postfach deiner Bank enthält oft Kontoauszüge, Kündigungen oder Mitteilungen zu Rücklastschriften.
  • ELSTER: Wer der digitalen Zustellung zugestimmt hat, bekommt Steuerbescheide ins ELSTER-Postfach statt in den Briefkasten. Ab 2027 wird das für alle mit ELSTER-Konto der Regelfall.

Offene Posten aus Apps und Kundenkonten sicherst du am einfachsten per Screenshot oder PDF-Export. Leg sie in denselben Ordner wie die übrigen Unterlagen zum jeweiligen Gläubiger.

 

⚡ Faktenchecker: „Später zahlen“ wird zum Kredit

Ab dem 20. November 2026 zählen „Buy now, pay later“-Angebote, Kleinkredite bis 200 Euro und kurzfristige Zahlungsaufschübe rechtlich zu den Verbraucherkrediten. Anbieter müssen dann vor Vertragsschluss die Kreditwürdigkeit prüfen. Unabhängig davon gilt schon heute: Offene „Später zahlen“-Beträge gehören in deine Schuldenübersicht.

 

Vorsicht bei Fake-Inkasso: Nicht jede Zahlungsaufforderung per E-Mail oder SMS ist echt. Immer wieder kursieren gefälschte Inkassonachrichten. Bring auch Nachrichten mit, bei denen du unsicher bist, und zahle nichts, bevor die Forderung geprüft ist.

 

Mahnungen, Inkasso-, Gerichts- und Behördenpost richtig sortieren

Briefe von Gläubigern, Inkassobüros, Gerichten und Behörden liefern die Details, mit denen eine Schuldnerberatung arbeitet: Forderungshöhen, Absender, Aktenzeichen und Fristen. Deshalb gehören sie alle auf den Tisch, auch die ungeöffneten.

Viele Menschen legen solche Briefe aus Angst beiseite. Das verstehe ich gut. Doch ein ignoriertes Schreiben verschwindet nicht, und seine Fristen laufen trotzdem weiter. So kräftezehrend der Blick in diese Post ist, so wertvoll ist sie für deine Lösung.

Sammle deshalb alles an einem Ort:

  • offene Rechnungen und Mahnungen
  • Schreiben von Inkassobüros
  • Mahn- und Vollstreckungsbescheide (gelbe Briefe)
  • Pfändungsbeschlüsse und andere Gerichtsschreiben
  • Bescheide und Zahlungsaufforderungen von Behörden, zum Beispiel Finanzamt, Jobcenter, Familienkasse, Krankenkasse, Rentenversicherung oder Rundfunkbeitrag
  • Schriftwechsel mit Gläubigern oder Anwälten

Warum Behördenpost besonders zählt

Öffentliche Stellen sind die häufigsten Gläubiger in der Schuldnerberatung: Laut Statistischem Bundesamt hatten 2025 rund 57 % der beratenen Personen offene Forderungen bei Finanzämtern, Renten- und Krankenversicherungen oder Jobcentern. Viele Behörden dürfen ihre Forderungen selbst vollstrecken, ohne vorher ein Gericht einzuschalten. Eine Kontopfändung kann deshalb auch ohne Mahnbescheid kommen.

 

⚡ Faktenchecker: Diese Fristen laufen

  • Mahnbescheid: Widerspruch innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung.
  • Vollstreckungsbescheid: Einspruch innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung.
  • Bescheide von Behörden: Die Frist für Einspruch oder Widerspruch steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids, meist ein Monat.

Heb den gelben Umschlag auf: Das Zustelldatum darauf ist für die Frist entscheidend. Liegt so ein Brief bei dir, melde dich zeitnah. Nicht erst, wenn alles sortiert ist.

 

Ordne die Schreiben nach Gläubigern. Ein einfacher Umschlag pro Absender genügt. Und falls dir diese Sortierung gerade über den Kopf wächst: Bring die Unterlagen einfach so mit, wie sie sind. Den Überblick verschaffen wir uns dann gemeinsam im Gespräch.

 

Verträge und laufende Verpflichtungen: Welche Unterlagen dazugehören

Laufende Verträge zeigen, welche festen Ausgaben dich jeden Monat begleiten. Das sind mehr als Miete und Strom. Gerade viele kleine Verträge summieren sich.

Dazu gehören:

  • Mietvertrag und aktuelle Nebenkostenabrechnung
  • Verträge zu Strom, Gas, Wasser und Fernwärme
  • Telefon-, Mobilfunk- und Internetverträge
  • Versicherungen, zum Beispiel Haftpflicht, Hausrat oder Kfz
  • Kredit- und Leasingverträge, Ratenkäufe
  • Abos und Mitgliedschaften, etwa Streaming, Fitnessstudio oder Verein

Tipp: Vergessene Abos findest du am schnellsten über die Lastschriften auf deinem Kontoauszug und in den Abo-Einstellungen deines Smartphones. Und schau bei Handyverträgen genau hin. Oft steckt darin eine Ratenzahlung für das Gerät, die ebenfalls in deine Übersicht gehört.

Anhand dieser Unterlagen lässt sich prüfen, welche Verträge nötig und bezahlbar sind und wo Kündigungen oder Anpassungen möglich sind.

 

Vermögen und Besitz: Welche Nachweise gebraucht werden

Auch wenn du das Gefühl hast, nichts zu besitzen, lohnt sich ein nüchterner Blick auf dein Vermögen. Dazu zählen nicht nur große Sparguthaben, sondern auch kleinere Rücklagen, Verträge und Sachwerte – bis hin zum Kleingarten.

Hilfreich sind:

  • Auszüge von Spar- und Tagesgeldkonten
  • Sparbücher, Bausparverträge, Lebens- und Rentenversicherungen
  • Nachweise über vermögenswirksame Leistungen
  • Depot- und Wallet-Auszüge, zum Beispiel für Aktien, ETF-Sparpläne oder Kryptowerte
  • Guthaben auf Online-Konten wie PayPal
  • Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Kfz-Brief)
  • Pachtvertrag für einen Kleingarten
  • Grundbuchauszüge oder Unterlagen zu Immobilien, falls vorhanden

Diese Angaben braucht es, um deine Lage im Gesamtbild zu beurteilen und zu klären, was bei einer Pfändung oder einer möglichen Insolvenz geschützt ist und was nicht.

 

Schuldenliste erstellen, Schuldnerberatung Chemnitz, Liste mit Diagramm und Geld, Hand am Handy

 

Schuldenübersicht erstellen und Lücken schließen

Eine Schuldenübersicht zeigt alle Gläubiger und Forderungen auf einem Blatt. Das wirkt zunächst belastend, schafft aber Gewissheit.

Orientiere dich an diesen Schritten:

  1. Notiere alle dir bekannten Gläubiger, zum Beispiel Bank, Versandhaus, Energieversorger, Handyanbieter, Finanzamt oder Krankenkasse.
  2. Übertrage die Forderungshöhe aus dem jüngsten Schreiben.
  3. Ergänze das Aktenzeichen, das Datum des letzten Schreibens und die Kontaktdaten des Gläubigers oder Inkassobüros.
  4. Markiere, ob bereits ein Mahnbescheid, ein Vollstreckungsbescheid oder eine Pfändung vorliegt – und ob eine Frist läuft.

So schließt du Lücken

Du hast das Gefühl, dass Gläubiger fehlen oder Beträge nicht stimmen? Diese Wege helfen:

  • Forderungsaufstellung anfordern: Bei unklaren Beträgen kannst du den Gläubiger oder das Inkassobüro um eine aktuelle Aufstellung bitten – mit Hauptforderung, Zinsen und Kosten.
  • Datenkopie bei Auskunfteien: Nach Art. 15 DSGVO bekommst du kostenlos eine Kopie aller Daten, die die SCHUFA über dich gespeichert hat. Das Recht auf Auskunft gilt auch gegenüber anderen Auskunfteien.
  • Schuldnerverzeichnis: Ob Einträge über dich vorliegen, lässt sich über das Gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder klären. Für eingetragene Personen ist die Selbstauskunft kostenfrei.
  • Finanzamt: Bei Steuerrückständen kannst du beim Finanzamt einen Kontoauszug über dein Steuerkonto anfordern.

 

⚡ Faktenchecker: Der neue SCHUFA-Score

Seit März 2026 gibt es einen neuen SCHUFA-Score. Er reicht von 100 bis 999 Punkten, setzt sich aus zwölf Kriterien zusammen und lässt sich im SCHUFA-Account kostenlos einsehen, im Browser oder per App. Den Account kannst du direkt bei der SCHUFA anlegen, ohne einer App Zugriff auf dein Online-Banking zu geben. Welche Einträge im Einzelnen über dich gespeichert sind, zeigt dir zuverlässig die kostenlose Datenkopie.

 

Je vollständiger deine Unterlagen zu Beginn sind, desto schneller lassen sich Entscheidungen treffen. Trotzdem gilt: Die Sorge vor Lücken ist verständlich, sollte dich aber nicht bremsen. Es ist besser, früh anzufangen und gemeinsam zu ergänzen, als noch Monate zu warten.

 

Unterlagen bei Mietschulden, Energieschulden oder Krediten

Manche Schulden sind besonders eilig, weil es um deine Wohnung, deine Energieversorgung oder dein Konto geht. Für diese Bereiche braucht es die folgenden Unterlagen und zwar möglichst schnell.

Bei Mietschulden:

  • Mietvertrag
  • Schreiben des Vermieters zu Rückständen
  • Mahn- oder Kündigungsschreiben, eine eventuelle Räumungsklage
  • Vereinbarungen zu Ratenzahlungen, falls vorhanden

Bei Energieschulden (Strom, Gas, Fernwärme):

  • Verträge mit deinen Energieversorgern
  • Abschlagspläne und Jahresabrechnungen
  • Mahnungen, Sperrandrohungen oder Sperrankündigungen

Bei Krediten und Ratenkäufen:

  • Kredit- oder Darlehensverträge
  • aktuelle Kontoauszüge oder Saldenübersichten
  • Schreiben zu Zahlungsverzug oder zur Kündigung des Kredits

 

⚡ Faktenchecker: Diese Schutzregeln gelten

Kündigung wegen Mietschulden: Eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen wird unwirksam, wenn der Rückstand spätestens zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage vollständig bezahlt ist, oder wenn sich Jobcenter oder Sozialamt in dieser Frist zur Zahlung verpflichten. Das geht nur einmal innerhalb von zwei Jahren. Gegen eine ordentliche Kündigung hilft diese sogenannte Schonfristzahlung nach aktuellem Recht nicht. Eine Reform, die das ändern soll, wird derzeit im Bundestag beraten (Stand: September 2026).

Strom- und Gassperre: Eine Sperre ist erst ab einem Rückstand von mindestens 100 Euro möglich, der zugleich doppelt so hoch ist wie der monatliche Abschlag. Der Versorger muss sie mindestens vier Wochen vorher androhen und acht Werktage vorher ankündigen. Seit Dezember 2025 dürfen nicht mehr nur Grundversorger, sondern auch andere Anbieter sperren lassen. Ein Recht auf eine zinsfreie Ratenzahlung (Abwendungsvereinbarung) hast du nur in der Grundversorgung.

 

Gut zu wissen: Jobcenter oder Sozialamt können Miet- und Energieschulden unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen, meist als Darlehen. Auch dafür brauchst du die Unterlagen oben.

Diese Unterlagen helfen, Prioritäten zu setzen und die Bereiche zu sichern, auf die du im Alltag nicht verzichten kannst. Wie du Zahlungen ordnest, wenn das Geld nicht für alles reicht, liest du im Beitrag: Welche Schulden haben Vorrang, wenn das Geld nicht reicht?

 

Unterlagen für Familien und Haushalte mit Kindern

In Familien spielen Unterlagen zu Kindern und familienbezogenen Leistungen eine besondere Rolle. Sie beeinflussen, wie viel Geld zur Verfügung steht und wofür es gebraucht wird.

Hilfreich sind:

  • Kindergeldbescheide und Bescheide zum Kinderzuschlag
  • Bescheide zu Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltszahlungen
  • Kita- oder Hortverträge, Schulbescheinigungen, Nachweise über Betreuungskosten
  • Bescheide zu Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • Nachweise über besondere Bedarfe, zum Beispiel den Mehrbedarf für Alleinerziehende

Nach einer Trennung kommen weitere Unterlagen dazu: Unterhaltsvereinbarungen oder -titel, Scheidungsunterlagen und Verträge über gemeinsame Kredite oder Konten. Bei Alleinerziehenden ist eine Trennung ein häufiger Auslöser von Überschuldung. Laut Statistischem Bundesamt war in rund 23 % der Fälle eine Trennung, Scheidung oder ein Todesfall in der Partnerschaft der Hauptgrund.

Wenn du Unterhalt leistest – auch für Kinder in deinem Haushalt –, erhöht das den pfändungsfreien Betrag, beim Lohn wie auf dem P-Konto. Dafür braucht es passende Nachweise.

Diese Informationen machen eine realistische Planung möglich, die den Bedürfnissen der Kinder gerecht wird und deine finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt.

 

Wenn du selbstständig bist: Diese Unterlagen kommen dazu

Bei Selbstständigen hängen private und betriebliche Finanzen eng zusammen. Deshalb braucht es zusätzlich Unterlagen, die zeigen, wie es um den Betrieb steht.

Hilfreich sind:

  • Gewerbeanmeldung oder Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit, gegebenenfalls ein Handelsregisterauszug
  • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Steuerbescheide der letzten Jahre und Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • eine Liste offener Posten: was deine Kundschaft dir schuldet und was bei Zulieferbetrieben offen ist
  • Beitragsbescheide und Rückstände bei Krankenkasse, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft sowie IHK oder Handwerkskammer
  • Verträge zu Geschäftsräumen, Leasing, Betriebskrediten und Bürgschaften
  • Kontoauszüge des Geschäftskontos
  • bei Beschäftigten: Lohnunterlagen und Nachweise über abgeführte Sozialversicherungsbeiträge

Tipp: Steuerbescheide und Nachrichten vom Finanzamt landen bei Selbstständigen zunehmend im ELSTER-Postfach, ab 2027 standardmäßig. Schau dort nach, bevor du deine Unterlagen zusammenstellst.

 

⚡ Faktenchecker: Regel- oder Verbraucherinsolvenz?

Wer aktuell selbstständig ist, kommt im Fall einer Insolvenz ins Regelinsolvenzverfahren. Ehemals Selbstständige können die Verbraucherinsolvenz nutzen, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, etwa offene Löhne oder Sozialversicherungsbeiträge für frühere Beschäftigte (§ 304 InsO). Eine Restschuldbefreiung ist in beiden Verfahren möglich. Die Unterlagen oben helfen, das früh einzuordnen.

Mehr zur Beratung für Selbstständige, Unternehmer und Freiberufliche findest du hier auf der Website.

 

Persönliche Notizen, Haushaltsplan und Budgetübersicht als Ergänzung

Neben offiziellen Unterlagen helfen deine eigenen Aufstellungen und Notizen sehr. Sie zeigen, wie du deinen Alltag erlebst und welche Zahlungen dich am meisten beschäftigen.

Du kannst vor dem Termin zum Beispiel festhalten:

  • eine einfache Liste deiner monatlichen festen Ausgaben
  • durchschnittliche Ausgaben für Lebensmittel, Mobilität, Kinder und Freizeit
  • Zahlungen, die dir schlaflose Nächte bereiten
  • was du schon versucht hast, etwa Ratenzahlungen oder Stundungen
  • Fragen, die du unbedingt klären möchtest

Tipp: Viele Banking-Apps sortieren deine Ausgaben automatisch nach Kategorien. Das ist ein guter Startpunkt, wenn du nicht bei null anfangen willst.

Aus deinen Aufzeichnungen und den offiziellen Unterlagen entwickeln wir gemeinsam einen Lösungsweg, der zu deinem Leben passt.

 

Datenschutz: Was mit deinen Unterlagen passiert

Deine Unterlagen werden vertraulich behandelt, nur für die Beratung verwendet und nicht ohne deine Zustimmung weitergegeben. Finanzunterlagen sind sehr persönlich, und viele Menschen haben Sorge, dass andere von ihren Schulden erfahren. Deshalb gelten in der Schuldnerberatung klare Regeln.

Welche Informationen an Dritte gehen, etwa an Gläubiger oder an das Gericht, sprechen wir vorher gemeinsam ab.

Du entscheidest:

  • welche Unterlagen du mir überlässt,
  • was du nach dem Gespräch wieder mitnehmen möchtest
  • und welchen der möglichen Wege du einschlagen willst.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung hast du außerdem jederzeit das Recht, Auskunft über deine gespeicherten Daten zu verlangen und deren Löschung zu beantragen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. So weißt du immer, was mit deinen Daten passiert.

 

So läuft die Schuldnerberatung in Chemnitz, dem Erzgebirge und ganz Mittelsachsen ab

Wenn du aus Chemnitz, dem Erzgebirge oder Mittelsachsen kommst, berate ich dich beim VfK e.V. Sulingen (geeignete Stelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) – Außenstelle Chemnitz. Die Beratung beginnt mit einem Erstgespräch vor Ort in Chemnitz, in dem wir deine Unterlagen durchgehen und deine Situation besprechen. Dabei geht es um deine Zahlen, aber auch um deine Geschichte.

Anschließend analysieren wir Einkommen, Ausgaben und Schulden. Im Gespräch entsteht ein Plan, wie es weitergehen kann:

  • Stabilisierung des Haushalts
  • Verhandlungen mit Gläubigern
  • mögliche Ratenvereinbarungen
  • oder, falls nötig, die Vorbereitung auf eine Privatinsolvenz

Je nach Lage folgen weitere Gespräche, in denen wir Zwischenschritte prüfen und die Umsetzung angehen. Ich begleite dich dabei über die ganze Strecke, damit du mit deinem Weg nicht allein bist.

Weitere Informationen: Privatinsolvenz im Überblick

 

Online-Beratung – flexibel für Familien und Privatpersonen in ganz Deutschland

Wenn du nicht in der Nähe wohnst oder es dir schwerfällt, persönlich zu kommen, ist eine Beratung per Telefon oder online möglich. Viele Unterlagen lassen sich heute digital übermitteln.

Du kannst deine Dokumente scannen oder fotografieren und über einen geschützten Weg bereitstellen, den wir vorher absprechen. Im Gespräch teilen wir dann den Bildschirm, gehen die Unterlagen gemeinsam durch und besprechen die nächsten Schritte. Schicke uns bitte unaufgefordert keine Dokumente von dir.

Tipp: Mit einer Scan-App auf dem Smartphone werden aus Fotos gut lesbare PDFs. Achte darauf, dass jede Seite vollständig drauf ist, auch die Rückseiten mit Fristen und Rechtsbehelfsbelehrungen.

So bekommst du fachliche Unterstützung, auch wenn du weit entfernt lebst, wenig Zeit hast oder familiär stark eingebunden bist.

 

Häufige Fragen zur Dokumentenvorbereitung

Welche Unterlagen muss ich zum Ersttermin mitbringen?

Beim VfK e.V. Sulingen (geeignete Stelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) – Außenstelle Chemnitz reichen für den Start drei Unterlagen: dein aktueller Einkommensnachweis, von jedem Gläubiger ein Schreiben sowie dein Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel.

Ich finde nicht mehr alle Mahnschreiben. Reicht das, was ich habe?

Ja. Wir starten mit dem, was vorhanden ist, und prüfen gemeinsam, welche Schreiben nachgefordert werden sollten.

Wie finde ich Gläubiger, die ich vergessen habe?

Eine kostenlose Datenkopie bei der SCHUFA und anderen Auskunfteien, eine Abfrage im Schuldnerverzeichnis und aktuelle Forderungsaufstellungen helfen, Lücken zu schließen. Mehr dazu im Kapitel Schuldenübersicht erstellen und Lücken schließen.

Kann ich meine Unterlagen auch digital mitbringen?

Ja. Fotos, PDFs und Screenshots aus Apps oder Kundenkonten sind in Ordnung, solange alles gut lesbar ist. Auch eine Beratung per Telefon oder online ist möglich.

Was mache ich, wenn gerade eine Frist läuft?

Melde dich sofort und warte nicht, bis alles sortiert ist. Bring das Schreiben samt gelbem Umschlag mit, denn das Zustelldatum entscheidet über die Frist. Gegen einen Mahnbescheid bleiben zum Beispiel nur zwei Wochen für den Widerspruch.

Was, wenn ich mich für manche Ausgaben auf meinem Kontoauszug schäme?

Im Erstgespräch musst du mir deine Kontoauszüge nicht vorlegen. Und egal, was darauf steht: In der Schuldnerberatung geht es nicht darum, dich zu bewerten, sondern darum, Lösungen zu finden.

Muss ich in der Privatinsolvenz wirklich alle Konten offenlegen?

Ja. Im Insolvenzverfahren musst du dein Vermögen vollständig angeben – dazu gehören alle Konten, auch solche im Minus oder solche, die du kaum nutzt. Unvollständige Angaben können die Restschuldbefreiung gefährden.

Diese und weitere Fragen klären wir am besten im persönlichen Gespräch.

 

Du musst nicht alles allein sortieren. Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam, was da ist und was noch fehlt.

Jetzt Termin vereinbaren

 

 


 

Schuldnerberatung Chemnitz, Ulrich Freund

Über den Autor: Ulrich Freund

Ulrich Freund ist Diplom-Betriebswirt (VWA) und IHK-zertifizierter Schuldnerberater beim VfK e.V. Sulingen (geeignete Stelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) – Außenstelle Chemnitz. Mit seiner langjährigen Erfahrung in der Wirtschafts- und Sozialberatung sowie seiner Expertise als zertifizierter Coach unterstützt er Privatpersonen und Unternehmer dabei, Wege aus der Überschuldung zu finden. Seine „FREUND-Methode“ verbindet fachliches Know-how mit einer wertschätzenden, menschlichen Begleitung. Wenn du als Privatperson, Selbstständiger, Unternehmer oder Freiberufler in Sachsen eine Schuldnerberatung suchst, kannst du deinen Termin einfach online buchen.

 

Vereinbare hier einen Termin

 

 

Quellen

  • Quelle 1: Statistisches Bundesamt (2026): Überschuldung am häufigsten durch Erkrankung, Sucht oder Unfall ausgelöst. Pressemitteilung Nr. 249 vom 15. Juli 2026. destatis.de
  • Quelle 2: Bundesagentur für Arbeit (2026): Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab. arbeitsagentur.de
  • Quelle 3: Bundesregierung (2026): Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung. bundesregierung.de
  • Quelle 4: Bundesregierung (2026): Richtlinie über Verbraucherkreditverträge umgesetzt. bundesregierung.de
  • Quelle 5: Finanzamt Hessen (2026): Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden. finanzamt.hessen.de
  • Quelle 6: SCHUFA Holding AG (2026): Neuer SCHUFA-Score: Digital, transparent und kostenlos im Account. schufa.de
  • Quelle 7: Bundesportal (2025): Schuldnerverzeichnis; Einsicht. verwaltung.bund.de
  • Quelle 8: Mahngerichte der Länder: Falls die Forderung nicht anerkannt wird: Der Widerspruch. mahngerichte.de
  • Quelle 9: Verbraucherzentrale (2026): Stromsperre oder Gassperre – was Sie dagegen tun können. verbraucherzentrale.de
  • Quelle 10: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (2026): Wenn das Licht ausgeht: Neue Regelung erhöht Risiko von Stromsperren. verbraucherzentrale-bawue.de
  • Quelle 11: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (2026): Mehr Mieterschutz bei möblierten Wohnungen, Indexmieten, Kurzzeitmietverträgen und Schonfristzahlungen. Pressemitteilung Nr. 31/2026. bmjv.de
  • Quelle 12: Verlag Dr. Otto Schmidt (2023): Prüfung der Kontounterlagen durch den Insolvenzverwalter (BGH, Urteil vom 27.07.2023 – IX ZR 138/21). otto-schmidt.de

 

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für deine konkrete Situation empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch.