Veröffentlicht am: 09.10.2026
Mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bleiben seit dem 1. Juli 2026 monatlich 1.590 Euro deines Guthabens vor Gläubigern geschützt – mit Kindern oder Unterhaltspflichten mehr. Was das P-Konto schützt, wie du es einrichtest, wie du deinen Freibetrag erhöhst und was Selbstständige beachten müssen, erfährst du hier.
Sandra öffnet an einem Dienstagmorgen ihre Banking-App. Sie will eine offene Rechnung überweisen, doch die Überweisung schlägt fehl. Ihr Konto ist gesperrt – ohne Vorwarnung, ohne Anruf, ohne Brief. Erst später erfährt sie den Grund. Ein Gläubiger hat das Guthaben auf ihrem Konto pfänden lassen.
Was Sandra in diesem Moment nicht weiß, sie hätte sich schützen können. Und selbst jetzt, mit laufender Pfändung, ist das noch möglich.
📋 Kurz & knapp
- Seit 1. Juli 2026 sind auf dem P-Konto monatlich 1.590 Euro geschützt (Grundfreibetrag).
- Für Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen erhöht mit einer P-Konto-Bescheinigung sich der Freibetrag.
- Jede natürliche Person hat Anspruch auf ein P-Konto, aber nur auf eines. Die Umwandlung ist gebührenfrei.
- Wird das Konto innerhalb eines Monats nach der Pfändung umgewandelt, gilt der Schutz rückwirkend.
- Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben bleibt drei weitere Monate geschützt.
- Ein P-Konto läuft nur auf Guthabenbasis. Ein Dispo ist nicht möglich.
Inhaltsverzeichnis
- Was das P-Konto schützt und wie die Umwandlung funktioniert
- Freibeträge 2026/2027 auf einen Blick
- Freibetrag erhöhen: Wenn 1.590 Euro nicht reichen
- Die P-Konto-Bescheinigung: Wer sie ausstellt und was du beachten musst
- Selbstständige und Freiberufler: Was beim P-Konto gilt
- Sonderfälle: Gemeinschaftskonto, Unterhaltsschulden, kein eigenes Konto
- Jedes Jahr prüfen: Was sich zum 1. Juli ändert
- FAQ: P-Konto kompakt
- Quellen
Was das P-Konto schützt und wie die Umwandlung funktioniert
Das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist der gesetzliche Weg, einen Teil deines Guthabens vor dem Zugriff von Gläubigern zu sichern. Es ist kein neues Konto, sondern dein bestehendes Girokonto mit einem gesetzlichen Schutzrahmen. Die Umwandlung musst du selbst bei deiner Bank verlangen. Darauf hast du aber einen Rechtsanspruch, auch wenn dein Konto im Minus ist.
Sandra ruft nach dem ersten Schreck bei ihrer Bank an und beantragt noch am selben Tag die Umwandlung ihres Girokontos in ein P-Konto. Die Bank muss das bei einem bereits gepfändeten Konto spätestens zum Beginn des vierten Geschäftstags umsetzen, und die Umwandlung ist gebührenfrei. Drei Tage später kann Sandra wieder über ihr Guthaben verfügen – bis zur Höhe des geschützten Freibetrags.
Dieser Grundfreibetrag liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 1.590 Euro im Monat. Guthaben bis zu dieser Grenze darf die Bank nicht an Gläubiger auszahlen. Du kannst damit Rechnungen überweisen, Lastschriften bedienen und Bargeld abheben. Dein Alltag bleibt finanzierbar.
⚡ Faktenchecker: Diese Regeln gelten
- Rückwirkung: Wird ein bereits gepfändetes Konto innerhalb eines Monats nach Zustellung der Pfändung bei der Bank in ein P-Konto umgewandelt, gilt der Schutz rückwirkend.
- Nur ein P-Konto: Jede Person darf nur ein P-Konto führen und muss das der Bank gegenüber versichern.
- Nur auf Guthabenbasis: Ein P-Konto kann nicht überzogen werden. Ein bestehender Dispo entfällt.
- Kosten: Die Umwandlung ist gebührenfrei. Danach gelten die Entgelte deines bisherigen Kontomodells weiter.
- SCHUFA: Die Bank meldet das P-Konto an Auskunfteien. Diese Information darf aber nicht in Bonitätsauskünfte an Dritte einfließen.
Freibeträge 2026/2027 auf einen Blick
Diese Beträge gelten vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027.
Hinweis: Die Übersicht dient der Orientierung und ist keine rechtsverbindliche Berechnung. Maßgeblich sind die amtliche Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung und die Berechnung deiner Bank im Einzelfall.
| Grundfreibetrag auf dem P-Konto | 1.590,00 € |
| Erhöhung für die erste unterhaltsberechtigte Person | + 597,42 € |
| Erhöhung für die zweite bis fünfte Person | je + 332,83 € |
| Zusätzlich geschützt (mit Nachweis) | Kindergeld, bestimmte Sozialleistungen |
| Zum Vergleich: unpfändbares Arbeitseinkommen (alleinstehend) | 1.587,40 € |
Der Grundfreibetrag auf dem P-Konto entspricht dem unpfändbaren Arbeitseinkommen, aufgerundet auf volle 10 Euro. Die Erhöhungsbeträge kommen dazu, wenn du sie nachweist. Hier findest du die vollständige Pfändungstabelle 2026 (PDF).
Freibetrag erhöhen: Wenn 1.590 Euro nicht reichen
Sandra hat zwei Kinder. Der Grundfreibetrag deckt ihre tatsächliche Situation nicht ab. Das ist keine Ausnahme, sondern die Regel für alle, die Unterhalt leisten oder bestimmte Sozialleistungen beziehen.
Der Freibetrag erhöht sich, wenn du
- Personen gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet bist, etwa deinen Kindern,
- Kindergeld oder andere gesetzliche Geldleistungen für Kinder bekommst,
- Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder Sozialhilfe auch für andere Personen in deiner Bedarfsgemeinschaft entgegennimmst,
- einmalige Sozialleistungen oder Leistungen für einen gesundheitsbedingten Mehraufwand erhältst.
Das Problem ist dabei nicht das Recht, sondern der Nachweis. Die Bank sieht nur Kontobewegungen, nicht deine Lebenssituation. Den erhöhten Freibetrag berücksichtigt sie deshalb erst, wenn du ihn mit einer P-Konto-Bescheinigung belegst.

Die P-Konto-Bescheinigung: Wer sie ausstellt und was du beachten musst
Die P-Konto-Bescheinigung weist der Bank nach, welche Erhöhungsbeträge dir zustehen. Sandra holt ihre Bescheinigung bei der Familienkasse. Ausstellen dürfen sie:
- Familienkasse, Jobcenter und andere Sozialleistungsträger – sie sind auf Antrag sogar dazu verpflichtet, wenn sie dir Leistungen überweisen,
- dein Arbeitgeber,
- geeignete Personen oder Stellen nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO, also anerkannte Schuldnerberatungsstellen, aber auch Rechtsanwälte.
Auch wir stellen P-Konto-Bescheinigungen aus: als VfK e.V. Sulingen (geeignete Stelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) – Außenstelle Chemnitz – für Chemnitz, ganz Sachsen und bundesweit.
⚡ Faktenchecker: So wirkt die Bescheinigung
- Die Bank muss die Bescheinigung ab dem zweiten Geschäftstag nach Vorlage berücksichtigen.
- Eine unbefristete Bescheinigung gilt mindestens zwei Jahre. Danach kann die Bank eine neue verlangen.
- Ändert sich deine Lage, etwa durch die Geburt eines Kindes, reichst du eine neue Bescheinigung ein.
Bei einer laufenden Pfändung zählt jeder Tag. Ohne Nachweis kann die Bank Geld an den Gläubiger auszahlen, das eigentlich geschützt wäre. Antworten auf weitere Fragen findest du auch auf unserer FAQ-Seite.
Selbstständige und Freiberufler: Was beim P-Konto gilt
Angenommen, Sandra wäre keine Angestellte, sondern freiberufliche Grafikdesignerin. Würden dieselben Regeln gelten?
Grundsätzlich ja. Jede natürliche Person kann ein von ihr geführtes Konto als P-Konto führen lassen – auch ein Geschäftskonto. Eine GmbH oder UG kann dagegen kein P-Konto haben, weil sie eine juristische Person ist.
Für Selbstständige gibt es aber drei Besonderheiten:
- Nur ein Konto ist geschützt: Wer ein privates und ein geschäftliches Konto hat, muss sich entscheiden. Gläubiger können auf beide Konten zugreifen, der Schutz greift aber nur beim P-Konto. Sinnvoll ist meist das Konto, auf dem deine Einnahmen eingehen und über das deine laufenden Kosten laufen.
- Kein Dispo mehr: Ein P-Konto läuft nur auf Guthabenbasis. Wer sein Geschäftskonto umwandelt, verliert einen bestehenden Kontokorrentrahmen. Plane das in deine Liquidität ein.
- Unregelmäßige Einnahmen: Honorare und Rechnungsbeträge kommen selten gleichmäßig. Das Vollstreckungsgericht kann dir auf Antrag so viel belassen, wie dir bei einem regelmäßigen Arbeitseinkommen zustünde (§ 850i ZPO). Besondere berufliche Bedürfnisse können zusätzlich berücksichtigt werden (§ 850f ZPO).
Solche Anträge erfordern eine genaue Darstellung deiner betrieblichen Situation und sind ohne Beratung schwer durchzusetzen. Bei Selbstständigen pfänden außerdem häufig das Finanzamt oder die Krankenkasse, und Behörden dürfen ihre Forderungen selbst vollstrecken. Mehr dazu: Steuerschulden als Selbstständiger und Krankenkassenschulden als Selbstständiger. Alle Angebote für dich findest du unter Schuldnerberatung für Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler.
Sonderfälle: Gemeinschaftskonto, Unterhaltsschulden, kein eigenes Konto
Gemeinschaftskonto
Ein Gemeinschaftskonto kann kein P-Konto sein. Wird es gepfändet, darf die Bank einen Monat lang nichts an den Gläubiger auszahlen. In dieser Zeit kannst du verlangen, dass dein Anteil am Guthaben auf ein Konto übertragen wird, das allein auf deinen Namen läuft, und dieses als P-Konto führen lassen. Die Zustimmung der anderen Kontoinhaber brauchst du dafür nicht. Mehr zu Geldfragen in der Partnerschaft: Schulden in der Beziehung.
Pfändung wegen Unterhaltsschulden
Wird dein Konto wegen Unterhaltsschulden oder wegen einer vorsätzlich unerlaubten Handlung gepfändet, gilt der übliche Freibetrag nicht. Dann zählt der Betrag, den das Vollstreckungsgericht im Pfändungsbeschluss festgelegt hat – und der ist meist niedriger.
Kein eigenes Konto
Wer kein Konto hat oder wem es gekündigt wurde, hat Anspruch auf ein Basiskonto. Auch das Basiskonto kann als P-Konto geführt werden.
Jedes Jahr prüfen: Was sich zum 1. Juli ändert
Sandra hat ihre Situation geregelt. Aber es gibt Menschen, die ihr P-Konto schon lange haben und glauben, alles sei in Ordnung.
Die Pfändungsfreigrenzen werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst, und der Grundfreibetrag auf dem P-Konto zieht automatisch mit. Anders ist es bei Beträgen, die ein Vollstreckungsgericht oder eine Vollstreckungsstelle als festen Betrag festgesetzt hat. Sie gelten so lange weiter, bis jemand eine Änderung beantragt, auch wenn der gesetzliche Rahmen inzwischen höher liegt.
Besonders teuer wird das, wenn sich deine Lebenssituation verändert hat: ein weiteres Kind, veränderte Unterhaltspflichten, neue Sozialleistungen. Wer heute höhere Ansprüche hätte als bei der Festsetzung, verliert jeden Monat Geld, ohne es zu merken.
Tipp: Prüfe einmal im Jahr, nach dem 1. Juli, deine Kontoauszüge und alten Bescheinigungen. Hält die Bank aus deiner Sicht zu viel Geld zurück, musst du ihr das spätestens bis zum Ende des sechsten Monats nach der jeweiligen Berechnung mitteilen. Danach kannst du dich nur noch in Ausnahmefällen dagegen wehren.
FAQ: P-Konto kompakt
Was ist ein P-Konto?
Ein Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, auf dem ein monatlicher Freibetrag vor Pfändungen geschützt ist. Jede natürliche Person hat Anspruch darauf, ihr Konto als P-Konto führen zu lassen, aber nur ein einziges.
Wie hoch ist der P-Konto-Freibetrag 2026?
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Grundfreibetrag 1.590 Euro im Monat. Für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen 597,42 Euro hinzu, für die zweite bis fünfte jeweils 332,83 Euro. Die Beträge gelten bis zum 30. Juni 2027.
Kann ich ein P-Konto einrichten, bevor mein Konto gepfändet wird?
Ja, und das ist der bessere Weg. Wer Mahnbescheide erhalten hat oder eine Pfändung kommen sieht, sollte nicht warten. Besteht das P-Konto schon, ist dein Freibetrag vom ersten Tag einer Pfändung an geschützt.
Mein Konto ist schon gepfändet – ist es zu spät?
Nein. Die Bank muss ein gepfändetes Konto spätestens zum Beginn des vierten Geschäftstags nach deinem Antrag als P-Konto führen. Verlangst du die Umwandlung innerhalb eines Monats nach Zustellung der Pfändung bei der Bank, gilt der Schutz rückwirkend.
Was passiert mit nicht verbrauchtem Guthaben am Monatsende?
Es verfällt nicht sofort. Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben bleibt in den drei folgenden Monaten zusätzlich geschützt. So kannst du auch für größere Ausgaben ansparen. Was danach noch übrig ist, kann gepfändet werden.
Was ist, wenn mir keine Stelle eine Bescheinigung ausstellt?
Dann kann das Vollstreckungsgericht die Erhöhungsbeträge auf Antrag selbst festsetzen. Voraussetzung ist, dass du dich zuerst bei der Stelle bemüht hast, von der du Leistungen bekommst, und danach bei einer weiteren berechtigten Stelle – ohne Erfolg.
Erfährt die SCHUFA von meinem P-Konto?
Ja, die Bank meldet das P-Konto an Auskunfteien, damit niemand mehrere P-Konten führt. Diese Information darf aber nicht in die Bonitätsauskunft einfließen, die Dritte über dich erhalten.
Kann ich als Selbstständiger ein P-Konto haben?
Ja, als natürliche Person, auch für ein Geschäftskonto. Geschützt ist aber nur ein Konto, und ein Dispo ist nicht mehr möglich. Für unregelmäßige Einnahmen kannst du beim Vollstreckungsgericht zusätzlichen Schutz beantragen.
Bekomme ich bei euch eine P-Konto-Bescheinigung?
Ja. Als geeignete Stelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO stellen wir P-Konto-Bescheinigungen aus. Unkompliziert, auch per WhatsApp, Mail oder Telefon. Hier erreichst du uns.
Diese und weitere Fragen klären wir am besten im persönlichen Gespräch.
Konto gepfändet oder P-Konto-Bescheinigung nötig? Wir helfen dir schnell und unkompliziert – in Chemnitz, in ganz Sachsen und online.
Quellen
- Quelle 1: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (2026): Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, BGBl. 2026 I Nr. 80. gesetze-im-internet.de
- Quelle 2: Zivilprozessordnung: § 850k (Einrichtung des P-Kontos). gesetze-im-internet.de
- Quelle 3: Zivilprozessordnung: § 850l (Gemeinschaftskonto). gesetze-im-internet.de
- Quelle 4: Zivilprozessordnung: § 899 (Pfändungsfreier Betrag, Übertragung). gesetze-im-internet.de
- Quelle 5: Zivilprozessordnung: § 902 (Erhöhungsbeträge). gesetze-im-internet.de
- Quelle 6: Zivilprozessordnung: § 903 (Nachweise über Erhöhungsbeträge). gesetze-im-internet.de
- Quelle 7: Zivilprozessordnung: § 905 (Festsetzung durch das Vollstreckungsgericht). gesetze-im-internet.de
- Quelle 8: Zivilprozessordnung: § 850i (Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte). gesetze-im-internet.de
- Quelle 9: Verbraucherzentrale: Fragen und Antworten zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto). verbraucherzentrale.de
- Weitere Rechtsgrundlagen: § 850f, § 906 ZPO; § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für deine konkrete Situation empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch.

Über den Autor: Ulrich Freund
Ulrich Freund ist Diplom-Betriebswirt (VWA) und IHK-zertifizierter Schuldnerberater beim VfK e.V. Sulingen (geeignete Stelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) – Außenstelle Chemnitz. Mit seiner langjährigen Erfahrung in der Wirtschafts- und Sozialberatung sowie seiner Expertise als zertifizierter Coach unterstützt er Privatpersonen und Unternehmer dabei, Wege aus der Überschuldung zu finden. Seine „FREUND-Methode“ verbindet fachliches Know-how mit einer wertschätzenden, menschlichen Begleitung. Wenn du als Privatperson, Selbstständiger, Unternehmer oder Freiberufler in Sachsen eine Schuldnerberatung suchst, kannst du deinen Termin einfach online buchen.