Raus aus der Krise, Schuldnerberatung Chemnitz Ulrich Freund für Selbstständige, Freiberufler, GmbH und UG

Dein Betrieb steckt in der Krise. Was jetzt?

   ✅ deine Krise bekommt eine Perspektive
   ✅ Regelinsolvenz & Betriebsfortführung
   ✅ Keine Wartezeit – wir starten sofort
   ✅ ein fester Ansprechpartner
   ✅ in Chemnitz & Sachsen 
   ✅ 17 Jahre Erfahrung · 4,9 ★ bei Google

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Schuldnerberatung für Selbstständige und Gewerbetreibende: Dein Weg aus der Krise

Warum finden Selbstständige so schwer eine Schuldnerberatung?

 

Du rufst bei einer Schuldnerberatungsstelle an, schilderst deine Situation und hörst: „Wir beraten nur Privatpersonen" oder "Sie müssen zuerst Ihre Selbständigkeit abmelden."

Öffentliche und staatliche Schuldnerberatungsstellen beraten in der Regel nur Verbraucher, nicht aber Selbstständige und Freiberufler. Die Finanzierung dieser Stellen und das europäische Beihilferecht schließen Selbstständige von dieser Form der Beratung weitgehend aus. Caritas, AWO, kommunale Beratungsstellen – für dich als Selbstständigen oder Gewerbetreibenden sind diese Anlaufstellen in der Regel keine Option.

Die naheliegende Alternative ist der Fachanwalt für Insolvenzrecht. Er kennt das Verfahren, weiß was rechtlich möglich ist und geht den Weg mit dir. Das hat seinen Preis und seinen Platz.

Nichts passiert einfach so und nichts löst sich so, wie es entstanden ist. Du bist mehr als dein Betrieb. Deshalb schauen wir auch auf das, was neben und nach der Schuldenregulierung kommen kann. Ich stelle mir dabei die Frage: "Wie kann dein Betrieb eine Zukunft haben?"

Wir setzen bei der neuen Perspektive an – mit einer Beratung, die rechtlich fundiert ist, aber nicht dort aufhört, wo ein Insolvenzantrag endet. Was uns ausmacht, erfährst du hier: Ulrich Freund

 

Kann ich meinen Betrieb weiterführen?

 

Das ist zu 99,9 % die erste Frage, die mir zu Beginn eines Gespräches gestellt wird. Völlig nachvollziehbar, denn in deinem Betrieb floss nicht nur dein Geld, sondern Jahre an Arbeitskraft. Manchmal sogar ein ganzes Leben.

➡️ Die Antwort ist: In vielen Fällen ja.

Das deutsche Insolvenzrecht schützt dein Recht auf Berufsausübung ausdrücklich und zwar durch Art. 12 des Grundgesetzes. Der Insolvenzverwalter kann dir die Weiterführung deines Betriebs nicht einfach untersagen. Er muss sich nach § 35 Abs. 2 InsO dazu erklären, ob deine selbstständige Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört oder freigegeben wird. In der Praxis entscheidet er sich häufig für die Freigabe.

➡️ Der Grund ist pragmatisch: In aller Regel entscheidet sich der Insolvenzverwalter für eine Freigabe der Selbstständigkeit, weil die Risiken einer Betriebsfortführung im Verfahren für ihn zu hoch wären.

Was bedeutet das für dich konkret?

Bei einer Freigabe kannst du trotz der Insolvenz deine bisherige Tätigkeit eigenverantwortlich weiter ausüben, erhältst alle Einnahmen, musst aber auch alle Kosten und Steuern selbst bezahlen.

Du führst deinen Betrieb also wieder auf eigene Rechnung. Im Gegenzug bist du verpflichtet, an den Insolvenzverwalter einen Betrag abzuführen, der sich nicht an deinem tatsächlichen Gewinn orientiert, sondern an einem fiktiven Einkommen. Also dem, was du verdienen würdest, wenn du in einem vergleichbaren Angestelltenverhältnis wärst. Verdienst du weniger als dieses fiktive Einkommen, entfällt die Abführungspflicht. Das klingt erstmal kompliziert, ist es aber nicht.

➡️ Wichtig an der Stelle zu wissen: Die Freigabe deiner Selbstständigkeit erfolgt nicht sofort. In der Regel dauert dies ein bis drei Monate. In dieser Übergangszeit solltest du nicht ohne Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter handeln. Ob eine Weiterführung in deinem Fall sinnvoll und möglich ist, hängt von deiner konkreten Situation ab – vom Geschäftsmodell, von den laufenden Verträgen, von den Gläubigern.

✅ Das klären wir gemeinsam mit dir im Erstgespräch.

 

Was passiert mit meinen Mitarbeitern?

Das ist eine Frage, die viele Betriebe besonders schwer trifft. Denn hier geht es nicht nur um dich. Viel mehr um Menschen, die dir vertrauen. Die jeden Morgen zur Arbeit kommen. Die vielleicht seit Jahren dabei sind.

✅ Das Wichtigste zuerst: Ein Insolvenzantrag beendet die Arbeitsverhältnisse deiner Mitarbeiter nicht automatisch. Das Arbeitsverhältnis besteht grundsätzlich fort, zunächst mit dem Insolvenzverwalter als neuem Vertragspartner.

 

⚡Was ist mit dem Lohn?

Wenn du als Arbeitgeber in Zahlungsschwierigkeiten gerätst und den Lohn nicht mehr zahlen kannst, greift eine wichtige gesetzliche Absicherung: das Insolvenzgeld.

Deine Mitarbeiter erhalten einmalig Insolvenzgeld für den Lohn, der für die letzten drei Monate ihres Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aussteht – in der Regel in Höhe des Nettoverdienstes.

Das Insolvenzgeld beantragen deine Mitarbeiter bei der zuständigen Agentur für Arbeit und zwar innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Auch die Sozialversicherungsbeiträge deiner Mitarbeiter für diesen Zeitraum werden von der Agentur für Arbeit übernommen.

 

⚡Was ist mit den Kündigungen?

Kündigungen sind auch im Insolvenzverfahren möglich, aber mit einer Besonderheit. Bei Kündigungen in der Insolvenz gelten die üblichen gesetzlichen Kündigungsvorschriften.

Eine Ausnahme bildet die spezielle Kündigungsfrist von drei Monaten, die ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Höchstgrenze für alle Arbeitsverhältnisse gilt.

Das bedeutet: Auch wenn im Arbeitsvertrag eine längere Frist vereinbart war, gilt im Insolvenzverfahren maximal drei Monate.

 

⚡Was, wenn der Betrieb freigegeben wird?

Wird deine selbstständige Tätigkeit vom Insolvenzverwalter freigegeben – was häufig der Fall ist – wirst du wieder selbst Vertragspartner deiner Mitarbeiter. Du trägst dann wieder die volle Verantwortung für Löhne, Sozialversicherung und alles, was dazugehört. Neue Verbindlichkeiten, die nach der Freigabe entstehen, fallen nicht mehr in die Insolvenzmasse.

⚡Ein persönliches Wort zum Schluss

Wenn du Mitarbeiter hast und in eine finanzielle Krise gerätst, ist Offenheit besser als Schweigen. Deine Mitarbeiter spüren, wenn etwas nicht stimmt. Ein klärendes Gespräch – zur richtigen Zeit und mit den richtigen Worten – ist mehr wert als monatelanges Hoffen. Wie du das angehen kannst, besprechen wir gemeinsam.

 

Was kostet Schuldnerberatung für Selbstständige?

 
Eine faire Frage und eine, die du dir stellen solltest, bevor du irgendwo einen Vertrag für deine Entschuldung unterschreibst.

Die kurze Antwort: Es kommt darauf an, wen du fragst. Und genau dort liegt der Hase im Pfeffer.

 

☑️ Kostenlose Beratung – für Selbstständige kaum eine Option

Öffentliche und gemeinnützige Beratungsstellen wie Caritas oder AWO sind für Privatpersonen kostenlos. Für Selbstständige stehen diese Stellen in der Regel nicht offen. Wer trotzdem einen Termin bekommt, wartet oft Wochen oder Monate. Die durchschnittliche Wartezeit bis zum Erstgespräch liegt bei rund zehn Wochen. In einer akuten Krise ist das schlicht zu lang.

 

☑️ Der Anwalt – kompetent, aber nicht günstig

Der Fachanwalt für Insolvenzrecht ist die naheliegende Alternative. Bei Selbstständigen gibt es für die anwaltliche Erstberatung keine gesetzliche Höchstgrenze. Das Honorar wird individuell vereinbart. Ob Stundensatz, Pauschale oder aufwandsabhängige Vereinbarung. Die Kosten können schnell in die Tausende gehen. Und eine Regelinsolvenz ist nicht in jedem Fall der einzige Weg. Manchmal ist ein außergerichtlicher Vergleich möglich, manchmal eine Ratenzahlungsvereinbarung. Was realistisch ist, hängt von deiner konkreten Situation ab.

 

☑️ Vorsicht bei schnellen Versprechen

Es gibt Anbieter, die damit werben, innerhalb kürzester Zeit schuldenfrei zu werden. Oder die pauschal eine Schuldenregulierung ohne Insolvenz versprechen, ohne deine individuelle Lage wirklich zu kennen. Finger weg, denn du hast nichts zu verschenken. Eine seriöse Beratung schaut sich zuerst an, was wirklich möglich ist und sagt dir dann ehrlich, welcher Weg der richtige ist. Ein Hinweis auf Glaubwürdigkeit: Anerkannte Stellen nach § 305 InsO sowie Rechtsanwälte, die durch ihren Berufsstand automatisch zur Rechtsberatung befugt sind, stehen für eine gewisse Qualität.

 

☑️ Was wir dir sagen können

Das Erstgespräch bei uns ist kostenfrei, immer. Wir schauen uns gemeinsam deine Situation an und sagen dir ehrlich, welche Optionen realistisch sind und natürlich auch, was sie kosten würden. Keine versteckten Gebühren, keine Überraschungen danach. Ich verspreche nichts, aber das schon.

Bin ich als Unternehmer gescheitert?

 

Nein. Und ich sage dir auch warum.

Gescheitert ist ein verdammt hartes Wort. Es klingt nach:

  • „Ich bin selbst schuld!"
  • „Ich hätte es besser machen sollen!"
  • „Ich habe zu wenig getan!"

Aber schau mal, was wirklich passiert ist.

Du hast dich selbstständig gemacht, weil du an dich und deine Vision glaubtest. Du hast Verantwortung übernommen – für dich, vielleicht für Mitarbeiter, für Kunden, für eine Idee, die du für richtig gehalten hast.

Das macht nicht jeder – wirklich nicht. Sehr viele reden davon, kritisieren und behaupten, dass sie es besser machen würden. Dabei bleibt es in der Regel aber auch schon. Du hast es gemacht. Mein Respekt.

Und dann ist irgendwas passiert. Vielleicht ist dir ein Auftraggeber weggebrochen. Eine Krankheit kam dazwischen und warf dich aus der Bahn. Energiekosten, die explodiert sind, haben dich hart getroffen.

Ein Markt, der sich verändert hat, stellte dich vor neue Herausforderungen. Eine Steuernachzahlung, die du so nicht eingeplant hattest, war wie ein Schlag in die Magengrube.

Vielleicht auch Krankenkassenbeiträge, die sich aufgetürmt haben, weil du erst einmal durchhalten musstest, anstatt um Hilfe zu bitten.

Manche dieser Gründe liegen außerhalb deiner Kontrolle. Wirtschaftliche Entwicklungen, politische Entscheidungen, Dinge, die kein Mensch vorhersehen kann.

Und ja – vielleicht waren manche Entscheidungen auch einfach falsch. Nicht richtig kalkuliert. Andere Prioritäten gesetzt. Einen persönlichen Schicksalsschlag nicht aufgefangen bekommen. Aber das ist menschlich.

Versagen wäre es, wenn du deinen Kopf in den Sand steckst. Deine Briefe nicht mehr öffnest. Mit dem Finger auf andere zeigst und sagst: „Du bist schuld" – und darauf wartest, dass andere etwas für dich tun.

Du liest gerade diese Seite. Du suchst nach einem Weg, einer Lösung. Und das ist das Gegenteil von Scheitern.

Kein Mensch geht nur gerade Wege. Nicht einer. Die, die heute als erfolgreich gelten, haben genauso ihre Umwege gemacht, Rückschläge kassiert, neu angefangen. Der Unterschied ist nicht, ob man fällt. Der Unterschied ist, ob man wieder aufsteht. So abgedroschen das auch klingt.

Bevor du aufgibst, rede mit uns. Deine Krise braucht eine Perspektive. Wir schauen gemeinsam nach vorne.

 

Kann ich während der Krise noch neue Aufträge annehmen?

 

Ja und du solltest es sogar.

Viele Selbstständige und Gewerbetreibende machen in der Krise instinktiv das Gegenteil. Sie ziehen sich zurück, nehmen keine neuen Aufträge mehr an, weil sie Angst haben, etwas falsch zu machen. Oder weil die Scham so groß ist, dass sie das Gefühl haben, kein Recht mehr zu haben, weiterzumachen.

Solange du noch kein Insolvenzverfahren eröffnet hast, bist du vollständig handlungsfähig. Du kannst Aufträge annehmen, Rechnungen stellen, Kunden betreuen. Es gibt keine Vorschrift, die dir das verbietet. Im Gegenteil: Wer in der Krise weiterarbeitet, schafft Einnahmen und Einnahmen schaffen Spielraum.

Auch wenn das Insolvenzverfahren bereits eröffnet ist, ändert sich nicht zwingend alles. Während der Insolvenz bleibt der Schuldner Herr über sein Geschäft, kann Aufträge annehmen, Kunden betreuen und sogar neue Projekte starten. Voraussetzung dafür ist die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter nach § 35 Abs. 2 InsO – die in der Praxis häufig erteilt wird.

⚡Ein wichtiger Hinweis

Was du in der Krise vermeiden solltest: neue Schulden machen, um laufende Schulden zu bedienen. Einen Kredit aufnehmen, um den nächsten Gläubiger ruhigzustellen. Das verschiebt das Problem nur und macht es größer.

Neue Aufträge annehmen, Geld verdienen, die Situation stabilisieren. Das ist nicht nur erlaubt, das ist sinnvoll. Wie du dabei vorgehst und was du dabei beachten solltest, besprechen wir gemeinsam.

 

Wie gehe ich mit Lieferanten um, die auf Zahlung drängen?

Der Lieferant ruft zum dritten Mal an. Die Mahnung liegt auf dem Tisch. Du weißt, dass das Geld nicht da ist und weißt gleichzeitig, dass du ihn brauchst, um weiterarbeiten zu können.

Das ist eine der unangenehmsten Situationen, die es gibt. Schon allein, weil sie dich in eine Rolle zwingt, in der du dich schämst bzw. dir äußerst unangenehm ist. Und weil du nicht weißt, was du sagen sollst.

 

⚡Kopf in den Sand - wenn du es dir leisten kannst.

Der häufigste Fehler in dieser Situation: schweigen, nicht rangehen, hoffen, dass es sich irgendwie von selbst erledigt. Das tut es nicht. Ein Lieferant, der nichts hört, eskaliert schneller als einer, mit dem du redest. Das Telefon nicht abnehmen kostet dich mehr als das Gespräch.

 

⚡Früh und ehrlich das Gespräch suchen.

Ruf an, bevor die dritte Mahnung kommt. Sag klar, was Sache ist: Die Lage ist gerade schwierig, du willst zahlen, aber brauchst Zeit oder eine andere Lösung. Das signalisiert Ernsthaftigkeit. Viele Lieferanten sind bereit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren oder einen Zahlungsaufschub zu gewähren, wenn du auf sie zugehst, bevor sie das Inkasso einschalten.

 

⚡Schriftlich festhalten, was vereinbart wird.

Wenn ihr eine Einigung findet – Ratenzahlung, Stundung, Teilzahlung – haltet das schriftlich fest. Eine kurze E-Mail reicht. Das schützt dich, aber auch den Lieferanten. Und es zeigt, dass du die Vereinbarung ernst nimmst.

 

⚡Was du nicht tun solltest:

Versprechungen machen, die du nicht halten kannst. Einen Teilbetrag zahlen, ohne Absprache, und hoffen, dass das den Druck nimmt. Oder (der größte Fehler) einem Gläubiger zahlen und dafür einen anderen komplett leer ausgehen lassen, ohne dass dieser davon weiß.

 

⚡Und wenn du allein nicht mehr weiterkommst:

Genau für diesen Punkt sind wir da. Gläubigerkommunikation ist ein großer Teil unserer Arbeit. Wir übernehmen das Gespräch mit deinen Lieferanten, verhandeln Zahlungsvereinbarungen und sorgen dafür, dass du wieder Überblick bekommst – ohne dass du jeden Anruf fürchten musst.

 

Kann ich nach der Insolvenz wieder selbstständig werden?

Ja.

Es gibt keine gesetzliche Sperre, die dir verbietet, nach einer Insolvenz wieder ein Gewerbe anzumelden oder selbstständig tätig zu sein. Eine Sperre für Selbstständige, die mit ihrem Unternehmen Schulden gemacht oder Insolvenz angemeldet haben, gibt es nicht. Du darfst neu anfangen. Das Gesetz sieht das ausdrücklich vor.

Viele machen sich dabei selbst das Leben schwerer als nötig. Sie denken, die Insolvenz sei ein Stempel, der sie für immer als unzuverlässig ausweist. Das stimmt nicht.

 

✅ Eine Regelinsolvenz beispielsweise ist ein geregeltes Verfahren mit einem klaren Ende: der Restschuldbefreiung. Danach bist du nicht nur schuldenfrei, sondern auch reich an Erfahrungen für einen Neustart, der nicht erst danach beginnt.

 

➡️Mehr zur Regelinsolvenz und deren Ablauf - erfährst du hier: Regelinsolvenz für Selbstständige: Ablauf, Dauer und Restschuldbefreiung

 

✅ Was du wissen solltest:

Die Restschuldbefreiung erhältst du nach drei Jahren. Aber auch nur, wenn du dich an die Regeln der Wohlverhaltensphase gehalten hast. Der Schufa-Eintrag bleibt noch 6 Monate nach der Restschuldbefreiung bestehen und wird dann gelöscht. Das bedeutet für dich, dass in dieser Zeit deine Kreditwürdigkeit eingeschränkt sein kann. Aber auch das ist kein dauerhafter Zustand.

Wenn du während der Insolvenz bereits weitergearbeitet hast – mit Freigabe durch den Insolvenzverwalter – hast du einen Vorsprung. Du hast dein Netzwerk gehalten, deine Kunden nicht verloren, dein Handwerk nicht verlernt. Der Neustart ist dann kein Sprung ins Leere, sondern ein nächster Schritt.

 

✅ Was aus der Krise bleibt:

Aus einer Krise kann sehr viel an unternehmerischer Erfahrung gewonnen werden. Du hast als verantwortliche Person nach dieser harten Zeit viel über Kommunikation, Finanzen und Stressmanagement gelernt. Die Fehler, die zur Unternehmenskrise geführt haben, stärken dein unternehmerisches Know-how und lehren, was du anders machen kannst.

Das klingt vielleicht ein wenig nach Aufmunterungsspruch aus dem nächstbesten Kalender. Ist es aber nicht. Es ist das, was wir während unseren Beratungen und Begleitungen beobachten.

Wer eine Krise durchgestanden hat, geht anders in den nächsten Anlauf. Überlegter, mit mehr Gespür für die Warnsignale und oft mit einem klareren Bild davon, was wirklich wichtig ist - für dich selbst.

Wie dein Neustart konkret aussehen kann? Das ist Teil deiner neuen Perspektive. Nicht erst am Ende des Verfahrens, sondern von Anfang an.

 

Bekomme ich nach der Insolvenz noch einen Kredit?

Nicht sofort, aber früher als du denkst.

Viele glauben, nach einer Insolvenz jahrelang kreditunwürdig zu bleiben. Das stimmt so nicht mehr, denn hier hat sich in den letzten Jahren einiges verändert.

➡️ Was passiert mit der Schufa?

Während des laufenden Insolvenzverfahrens ist der Schufa-Eintrag negativ. Das ist unvermeidlich. Nach der Restschuldbefreiung sieht die Lage jedoch deutlich besser aus als noch vor einigen Jahren.

Seit März 2023 löscht die Schufa den Eintrag zur Restschuldbefreiung bereits nach sechs Monaten, statt wie früher nach drei Jahren. Das ist ein erheblicher Unterschied. Nach diesen sechs Monaten beginnt dein Schufa-Score sich wieder zu erholen. Vorausgesetzt, du zahlst neue Verbindlichkeiten pünktlich und machst keine neuen Schulden.

Was du wissen musst:

Die sechs Monate gelten für den spezifischen Eintrag zur Restschuldbefreiung. Andere insolvenzbedingte Einträge – etwa einzelne Gläubigerforderungen – können unter Umständen eigenen Speicherfristen unterliegen.

Die Rechtslage dazu ist aktuell noch in Bewegung, verschiedene Gerichte haben unterschiedliche Entscheidungen getroffen. Es lohnt sich, nach der Restschuldbefreiung eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft einzuholen und zu prüfen, ob alle Einträge korrekt gelöscht wurden.

 

➡️ Was bedeutet das für einen Kredit?

In den sechs Monaten nach der Restschuldbefreiung bleibt die Kreditaufnahme schwierig. Ja, aber danach verbessert sich deine Situation spürbar. Klassische Bankkredite sind oft zunächst noch zurückhaltend, aber Lieferantenkredite, kleinere Finanzierungen oder Ratenzahlungen werden wieder möglich.

Und für deinen Betrieb? Viele Handwerker und Gewerbetreibende kommen auch ohne Bankkredit in die erste Phase des Neustarts. Beispielsweise über Eigenkapital, welches sie während der Insolvenz aufgebaut haben, über Anzahlungen von Kunden oder über schlanke Strukturen, die wenig Vorfinanzierung brauchen.

Du siehst, mit dem richtigen Plan ist es machbar.

 

Werde ich jemals wieder auf eigenen Beinen stehen?

 

Natürlich wirst du das.

Diese Frage stellen sich fast alle, die zu uns kommen. Wenn die ganzen Mahnungen auf dem Tisch liegen. Wenn nachts dein Kopf nicht abschaltet und zugibst: "Ich komme hier alleine nicht mehr raus."

Ja, da kann es einem schon mulmig werden. Das verstehe ich, besser als du denkst.

Aber weißt du, was wir in all den Jahren beobachtet haben? Wer sich diese Frage stellt, steht meist schon wieder auf. Er weiß es nur noch nicht.

Denn wer fragt, kommt auch weiter. Wer fragt, hat sich und seine Vision nicht aufgegeben. Wer fragt, sucht aktiv nach einem Lösungsweg – keinen Ausweg.

Die Antwort auf diese Frage hängt wirklich nicht von deinen Schulden ab. Sie hängt davon ab, was du aus deiner finanziellen Krise machst.

Wir versprechen dir nichts, außer Transparenz und dass wir dir sagen, was möglich ist und was nicht.

Auf eigenen Beinen stehen bedeutet nicht, dass nie wieder etwas schiefgeht. Es bedeutet, dass du weißt, wie du dich wieder aufrichtest und wir helfen dir dabei.

✅ Im Übrigen: Du lernst genau dann das Richtige, wenn es am schwersten war. Damit es danach wieder leichter werden kann.

 

Fallgeschichte: „Ich hab zu lange gewartet.

Zum Schutz unserer Mandanten wurden persönliche Angaben verfremdet.

Fliesenleger, Mitte 50, Sachsen

Zweiundzwanzig Jahre. So lange habe ich meinen Betrieb geführt. Angefangen habe ich damals mit einem kleinen Transporter und einem überschaubaren Werkzeugkoffer. Das waren noch Zeiten. Irgendwann hatte ich dann sogar noch drei Leute, einen festen Kundenstamm, eine Halle. Ich hab nicht weiter gedacht, weil alles gut lief. Ich war echt zufrieden.

Erst stiegen schleichend die Materialpreise, was mir anfangs gar nicht so bewusst war. Und dann brachen auch noch zwei Aufträge weg. Ich hab weitergemacht wie immer, egal was war. Irgendwie ging es immer wieder bergauf. Den Lohn an meine Mitarbeiter zahlte ich immer pünktlich, das war mir wichtig. Die Sozialversicherung dagegen hab ich liegenlassen. Mit dem Finanzamt war ich auch nicht so dicke. Im nächsten Monat wird's besser, dachte ich und schob die Forderungen auf die lange Bank.

Das ging soweit, dass ich keine Post mehr öffnete. Die Briefe verschwanden ungeöffnet in der Schublade. Meine Frau schwieg die ganze Zeit, weil sie Angst hatte, dass unsere ganze Existenz, die wir Jahr für Jahr aufbauten, den Bach runtergeht.

Es ist noch nicht so lange her, kam ein Brief, den ich nicht mehr ignorieren konnte - Pfändung.

Ich wartete noch eine Woche, in der ich mich gedanklich im Kreis drehte. Im Internet suchte ich nach einer Unterstützung, nach Rat und einen Lösungsweg für meine Situation.

So kam ich zu Herrn Freund, der mich beim Erstgespräch überhaupt nicht schief anschaute. Was ich ehrlich gesagt annahm. Irgendwann im Gespräch merkte ich, dass er weiß, wovon ich rede. Er hatte das wohl schon öfter von Hilfesuchenden gehört. Ich bekam dadurch wieder Hoffnung, dass ich meine Existenz retten kann.

Ja und tatsächlich, mein Betrieb läuft noch. Etwas kleiner als vorher. Ich musste mich leider von zwei langjährigen Mitarbeitenden trennen, aber meine wirtschaftliche Lage hat sich seitdem stabilisiert. Danke.

 

Und dann ist da noch jemand, der einen anderen Blick mitbringt.

Neben dem zertifizierten Schuldnerberater, Ulrich Freund, steht noch jemand – mit einem anderen Blick.

Ulrich Freund ist der, der mit dir unter anderem über die Schuldenregulierung spricht. Und ich? Ich bin der kreative Kopf, aber ohne den sprichwörtlichen Flausen. Mein Name ist Michaela, ich bin Online-Marketing-Managerin – und ich schaue mir deine Website an.

Zu Beginn braucht es keine großen Analysen mit Tabellen und Fachbegriffen. Ein ehrlicher erster Blick von außen hilft viel mehr. Dabei frage ich mich:

  • "Weiß ich in 30 Sekunden, was du machst?"
  • "Wie wirkt dein Webauftritt auf mich, aus Kundensicht?"
  • "Wirst du gefunden, von Google und von deiner Zielgruppe?"

Und ja – welche Zielgruppe sprichst du eigentlich an? Das ist ein erstaunlich stiefmütterlich behandeltes Thema. Fast so, als ob Stiefmütterchen ausgerechnet beim Floristen keine Chance hätten.

Gerade im Handwerk und Gewerbe läuft vieles über Weiterempfehlung. Wer hauptsächlich so zu seinen Kunden kommt, hat oft eine Website, die seit Jahren niemand mehr angefasst hat. Genau dort steckt viel mehr Potenzial, als du ahnst. Denn die meisten Interessenten schauen auch bei einer Empfehlung zuerst ins Internet, um sich zu bestätigen: "Ja, genau hier bin ich richtig."

Was sich in den letzten Jahren im Online-Bereich verändert hat – durch Google, durch KI, durch neue Nutzergewohnheiten – das wissen die wenigsten. Das ist auch nicht dein Job. Dein Job war und ist dein Handwerk, dein Betrieb, deine Kunden.

Meiner ist es, dir zu sagen und zu zeigen, wo du online stehst. Und das Beste daran: Du musst dich nicht allein durch SEO, GEO und SERPs wurschteln. Wir machen das gemeinsam und schauen, was möglich ist.

 

✅ Für wen ist eine Website-Analyse sinnvoll?

In erster Linie für dich, wenn du deinen Betrieb weiterführen möchtest und wissen willst, ob deine Website dabei hilft oder dir eher im Weg steht.

Im Rahmen einer praktischen Einschätzung der Fortführungsfähigkeit schaue ich mir deinen Internetauftritt genauer an. Was funktioniert bereits gut und wo können ein paar gezielte Handgriffe die Online-Sichtbarkeit spürbar verbessern?

Wer hauptsächlich durch Weiterempfehlung zu seinen Kunden kommt, hat oft eine Website, die seit Jahren niemand mehr angefasst hat. Genau dort steckt viel mehr Potenzial, als du ahnst. Denn die meisten Interessenten schauen auch bei einer Empfehlung zuerst ins Internet, um sich zu bestätigen: "Ja, genau das möchte ich."

 

✅ Was ist eine praktische Einschätzung der Fortführungsfähigkeit?

Der praktische Gedanke dahinter ist ganz simpel: Kann dein Betrieb so weiterlaufen, oder nicht?

Im insolvenzrechtlichen Sinne gibt es die sogenannte Fortführungsprognose. Das ist ein formales Dokument, das ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ausstellt. Wir tun das nicht.

Was wir tun, ist für dich direkt umsetzbar. Zuerst schaut Ulrich (als zertifizierter Schuldnerberater und Betriebswirt) auf die betriebswirtschaftlichen Komponenten. Er fragt sich: "Was läuft gut, was nicht, und wo liegt echtes Verbesserungspotenzial?"

Dann komme ich ins Team. Ich frage mich: "Was zeigt dein Internetauftritt? Wirst du gefunden, von Google und von deiner Zielgruppe? Bist du lokal verankert?"

 

Zwei verschiedene Blickwinkel, die wir gemeinsam mit dir durchsprechen. Ein gemeinsames Ziel: herausfinden, wie deine neue Perspektive aussehen kann.

 

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4,9
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Vertrauen ist keine Selbstverständlichkeit: Gerade bei einem sensiblen Thema wie Schulden gehört viel Überwindung dazu, öffentlich darüber zu sprechen. Umso mehr freue ich mich über 28 Klienten, die ihre Erfahrung geteilt haben. Mit 4,9 Sternen loben sie vor allem den menschlichen Umgang und die fachliche Hilfe in schwierigen Lebenslagen.

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Ich höre zu, wir analysieren gemeinsam deine Situation und prüfen im Anschluss, ob eine Regelinsolvenz für dich sinnvoll ist. Du erfährst, welche weiteren Optionen du hast.

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