Privatinsolvenz & der Arbeitgeber
Diese Seite ordnet sachlich ein, welche Rolle der Arbeitgeber im Rahmen einer Privatinsolvenz spielt, welche Informationen weitergegeben werden und wo klare Grenzen bestehen.
Warum das Thema Arbeitgeber so verunsichert
Welche Informationen tatsächlich weitergegeben werden
betrieblichen Alltag. Arbeitgeber werden nicht
automatisch über die Eröffnung informiert.
Eine Information erfolgt in der Regel nur dann, wenn eine Lohnpfändung besteht oder neu eingerichtet wird.
In diesem Fall erhält der Arbeitgeber die notwendigen
Angaben, um die Pfändung korrekt umzusetzen.
Darüber hinausgehende Informationen zur persönlichen
Situation oder zu weiteren Gläubigern werden nicht weitergegeben.
Pfändung, Lohnabrechnung und Kommunikation
Rechte & Pflichten im Arbeitsverhältnis
Häufige Missverständnisse
Wie wir in der Praxis unterstützen
Abschluss: Orientierung & nächster Schritt
(45 bis 60 Min., kostenfrei)
Ich höre zu, wir analysieren gemeinsam deine Situation und prüfen im Anschluss, ob eine Privatinsolvenz für dich sinnvoll ist. Du erfährst, welche Optionen du hast.
Du reichst deine Unterlagen ein (ich sage dir genau, was wir brauchen). Wir erstellen einen individuellen Plan und beantragen die Insolvenz beim Amtsgericht.
bis zur Schuldenfreiheit
Wir sind während der Schuldenregulierung kompetent an deiner Seite - bei Fragen, Problemen oder Unsicherheiten. Solange, bis du wieder schuldenfrei und selbstbestimmt handeln kannst.


