Dein Betrieb steckt in der Krise. Was jetzt?
✅ deine Krise bekommt eine Perspektive
✅ Regelinsolvenz & Betriebsfortführung
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Schuldnerberatung für Selbstständige und Gewerbetreibende: Dein Weg aus der Krise
Deine Vision, du hast sie realisiert - vom eigenen Betrieb, einem Ladengeschäft oder du gehst als Gastronom deinem Herzensprojekt nach. Und jetzt? Die Einnahmen reichen nicht für die laufenden Kosten? Hier findest du Antworten auf die Fragen, die dich beschäftigen. Aber nicht nur das. Es gibt eine Perspektive, wie es für dich weitergehen kann.
⚡Warum finden Selbstständige so schwer eine Beratung?
⚡Kann ich meinen Betrieb weiterführen?
⚡Was passiert mit meinen Mitarbeitern?
⚡Was kostet Schuldnerberatung für Selbstständige?
⚡Bin ich als Unternehmer gescheitert?
⚡Kann ich während der Krise noch neue Aufträge annehmen?
⚡Wie gehe ich mit Lieferanten um, die auf Zahlung drängen?
⚡Kann ich nach der Insolvenz wieder selbstständig werden?
⚡Bekomme ich nach der Insolvenz noch einen Kredit?
⚡Werde ich jemals wieder auf eigenen Beinen stehen?
Warum finden Selbstständige so schwer eine Schuldnerberatung?
Du rufst bei einer Schuldnerberatungsstelle an, schilderst deine Situation und hörst: „Wir beraten nur Privatpersonen" oder "Sie müssen zuerst Ihre Selbständigkeit abmelden."
Öffentliche und staatliche Schuldnerberatungsstellen beraten in der Regel nur Verbraucher, nicht aber Selbstständige und Freiberufler. Die Finanzierung dieser Stellen und das europäische Beihilferecht schließen Selbstständige von dieser Form der Beratung weitgehend aus. Caritas, AWO, kommunale Beratungsstellen – für dich als Selbstständigen oder Gewerbetreibenden sind diese Anlaufstellen in der Regel keine Option.
Die naheliegende Alternative ist der Fachanwalt für Insolvenzrecht. Er kennt das Verfahren, weiß was rechtlich möglich ist und geht den Weg mit dir. Das hat seinen Preis und seinen Platz.
Nichts passiert einfach so und nichts löst sich so, wie es entstanden ist. Du bist mehr als dein Betrieb. Deshalb schauen wir auch auf das, was neben und nach der Schuldenregulierung kommen kann. Ich stelle mir dabei die Frage: "Wie kann dein Betrieb eine Zukunft haben?"
Wir setzen bei der neuen Perspektive an – mit einer Beratung, die rechtlich fundiert ist, aber nicht dort aufhört, wo ein Insolvenzantrag endet. Was uns ausmacht, erfährst du hier: Ulrich Freund
Kann ich meinen Betrieb weiterführen?
Das ist zu 99,9 % die erste Frage, die mir zu Beginn eines Gespräches gestellt wird. Völlig nachvollziehbar, denn in deinem Betrieb floss nicht nur dein Geld, sondern Jahre an Arbeitskraft. Manchmal sogar ein ganzes Leben.
➡️ Die Antwort ist: In vielen Fällen ja.
Das deutsche Insolvenzrecht schützt dein Recht auf Berufsausübung ausdrücklich und zwar durch Art. 12 des Grundgesetzes. Der Insolvenzverwalter kann dir die Weiterführung deines Betriebs nicht einfach untersagen. Er muss sich nach § 35 Abs. 2 InsO dazu erklären, ob deine selbstständige Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört oder freigegeben wird. In der Praxis entscheidet er sich häufig für die Freigabe.
➡️ Der Grund ist pragmatisch: In aller Regel entscheidet sich der Insolvenzverwalter für eine Freigabe der Selbstständigkeit, weil die Risiken einer Betriebsfortführung im Verfahren für ihn zu hoch wären.
Was bedeutet das für dich konkret?
Bei einer Freigabe kannst du trotz der Insolvenz deine bisherige Tätigkeit eigenverantwortlich weiter ausüben, erhältst alle Einnahmen, musst aber auch alle Kosten und Steuern selbst bezahlen.
Du führst deinen Betrieb also wieder auf eigene Rechnung. Im Gegenzug bist du verpflichtet, an den Insolvenzverwalter einen Betrag abzuführen, der sich nicht an deinem tatsächlichen Gewinn orientiert, sondern an einem fiktiven Einkommen. Also dem, was du verdienen würdest, wenn du in einem vergleichbaren Angestelltenverhältnis wärst. Verdienst du weniger als dieses fiktive Einkommen, entfällt die Abführungspflicht. Das klingt erstmal kompliziert, ist es aber nicht.
➡️ Wichtig an der Stelle zu wissen: Die Freigabe deiner Selbstständigkeit erfolgt nicht sofort. In der Regel dauert dies ein bis drei Monate. In dieser Übergangszeit solltest du nicht ohne Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter handeln. Ob eine Weiterführung in deinem Fall sinnvoll und möglich ist, hängt von deiner konkreten Situation ab – vom Geschäftsmodell, von den laufenden Verträgen, von den Gläubigern.
✅ Das klären wir gemeinsam mit dir im Erstgespräch.
Was passiert mit meinen Mitarbeitern?
Das ist eine Frage, die viele Betriebe besonders schwer trifft. Denn hier geht es nicht nur um dich. Viel mehr um Menschen, die dir vertrauen. Die jeden Morgen zur Arbeit kommen. Die vielleicht seit Jahren dabei sind.
✅ Das Wichtigste zuerst: Ein Insolvenzantrag beendet die Arbeitsverhältnisse deiner Mitarbeiter nicht automatisch. Das Arbeitsverhältnis besteht grundsätzlich fort, zunächst mit dem Insolvenzverwalter als neuem Vertragspartner.
⚡Was ist mit dem Lohn?
Wenn du als Arbeitgeber in Zahlungsschwierigkeiten gerätst und den Lohn nicht mehr zahlen kannst, greift eine wichtige gesetzliche Absicherung: das Insolvenzgeld.
Deine Mitarbeiter erhalten einmalig Insolvenzgeld für den Lohn, der für die letzten drei Monate ihres Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aussteht – in der Regel in Höhe des Nettoverdienstes.
Das Insolvenzgeld beantragen deine Mitarbeiter bei der zuständigen Agentur für Arbeit und zwar innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Auch die Sozialversicherungsbeiträge deiner Mitarbeiter für diesen Zeitraum werden von der Agentur für Arbeit übernommen.
⚡Was ist mit den Kündigungen?
Kündigungen sind auch im Insolvenzverfahren möglich, aber mit einer Besonderheit. Bei Kündigungen in der Insolvenz gelten die üblichen gesetzlichen Kündigungsvorschriften.
Eine Ausnahme bildet die spezielle Kündigungsfrist von drei Monaten, die ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Höchstgrenze für alle Arbeitsverhältnisse gilt.
Das bedeutet: Auch wenn im Arbeitsvertrag eine längere Frist vereinbart war, gilt im Insolvenzverfahren maximal drei Monate.
⚡Was, wenn der Betrieb freigegeben wird?
Wird deine selbstständige Tätigkeit vom Insolvenzverwalter freigegeben – was häufig der Fall ist – wirst du wieder selbst Vertragspartner deiner Mitarbeiter. Du trägst dann wieder die volle Verantwortung für Löhne, Sozialversicherung und alles, was dazugehört. Neue Verbindlichkeiten, die nach der Freigabe entstehen, fallen nicht mehr in die Insolvenzmasse.
⚡Ein persönliches Wort zum Schluss
Wenn du Mitarbeiter hast und in eine finanzielle Krise gerätst, ist Offenheit besser als Schweigen. Deine Mitarbeiter spüren, wenn etwas nicht stimmt. Ein klärendes Gespräch – zur richtigen Zeit und mit den richtigen Worten – ist mehr wert als monatelanges Hoffen. Wie du das angehen kannst, besprechen wir gemeinsam.
Was kostet Schuldnerberatung für Selbstständige?
Die kurze Antwort: Es kommt darauf an, wen du fragst. Und genau dort liegt der Hase im Pfeffer.
☑️ Kostenlose Beratung – für Selbstständige kaum eine Option
Öffentliche und gemeinnützige Beratungsstellen wie Caritas oder AWO sind für Privatpersonen kostenlos. Für Selbstständige stehen diese Stellen in der Regel nicht offen. Wer trotzdem einen Termin bekommt, wartet oft Wochen oder Monate. Die durchschnittliche Wartezeit bis zum Erstgespräch liegt bei rund zehn Wochen. In einer akuten Krise ist das schlicht zu lang.
☑️ Der Anwalt – kompetent, aber nicht günstig
Der Fachanwalt für Insolvenzrecht ist die naheliegende Alternative. Bei Selbstständigen gibt es für die anwaltliche Erstberatung keine gesetzliche Höchstgrenze. Das Honorar wird individuell vereinbart. Ob Stundensatz, Pauschale oder aufwandsabhängige Vereinbarung. Die Kosten können schnell in die Tausende gehen. Und eine Regelinsolvenz ist nicht in jedem Fall der einzige Weg. Manchmal ist ein außergerichtlicher Vergleich möglich, manchmal eine Ratenzahlungsvereinbarung. Was realistisch ist, hängt von deiner konkreten Situation ab.
☑️ Vorsicht bei schnellen Versprechen
Es gibt Anbieter, die damit werben, innerhalb kürzester Zeit schuldenfrei zu werden. Oder die pauschal eine Schuldenregulierung ohne Insolvenz versprechen, ohne deine individuelle Lage wirklich zu kennen. Finger weg, denn du hast nichts zu verschenken. Eine seriöse Beratung schaut sich zuerst an, was wirklich möglich ist und sagt dir dann ehrlich, welcher Weg der richtige ist. Ein Hinweis auf Glaubwürdigkeit: Anerkannte Stellen nach § 305 InsO sowie Rechtsanwälte, die durch ihren Berufsstand automatisch zur Rechtsberatung befugt sind, stehen für eine gewisse Qualität.
☑️ Was wir dir sagen können
Das Erstgespräch bei uns ist kostenfrei, immer. Wir schauen uns gemeinsam deine Situation an und sagen dir ehrlich, welche Optionen realistisch sind und natürlich auch, was sie kosten würden. Keine versteckten Gebühren, keine Überraschungen danach. Ich verspreche nichts, aber das schon.
Bin ich als Unternehmer gescheitert?
Nein. Und ich sage dir auch warum.
Gescheitert ist ein verdammt hartes Wort. Es klingt nach:
- „Ich bin selbst schuld!"
- „Ich hätte es besser machen sollen!"
- „Ich habe zu wenig getan!"
Aber schau mal, was wirklich passiert ist.
Du hast dich selbstständig gemacht, weil du an dich und deine Vision glaubtest. Du hast Verantwortung übernommen – für dich, vielleicht für Mitarbeiter, für Kunden, für eine Idee, die du für richtig gehalten hast.
Das macht nicht jeder – wirklich nicht. Sehr viele reden davon, kritisieren und behaupten, dass sie es besser machen würden. Dabei bleibt es in der Regel aber auch schon. Du hast es gemacht. Mein Respekt.
Und dann ist irgendwas passiert. Vielleicht ist dir ein Auftraggeber weggebrochen. Eine Krankheit kam dazwischen und warf dich aus der Bahn. Energiekosten, die explodiert sind, haben dich hart getroffen.
Ein Markt, der sich verändert hat, stellte dich vor neue Herausforderungen. Eine Steuernachzahlung, die du so nicht eingeplant hattest, war wie ein Schlag in die Magengrube.
Vielleicht auch Krankenkassenbeiträge, die sich aufgetürmt haben, weil du erst einmal durchhalten musstest, anstatt um Hilfe zu bitten.
Manche dieser Gründe liegen außerhalb deiner Kontrolle. Wirtschaftliche Entwicklungen, politische Entscheidungen, Dinge, die kein Mensch vorhersehen kann.
Und ja – vielleicht waren manche Entscheidungen auch einfach falsch. Nicht richtig kalkuliert. Andere Prioritäten gesetzt. Einen persönlichen Schicksalsschlag nicht aufgefangen bekommen. Aber das ist menschlich.
Versagen wäre es, wenn du deinen Kopf in den Sand steckst. Deine Briefe nicht mehr öffnest. Mit dem Finger auf andere zeigst und sagst: „Du bist schuld" – und darauf wartest, dass andere etwas für dich tun.
Du liest gerade diese Seite. Du suchst nach einem Weg, einer Lösung. Und das ist das Gegenteil von Scheitern.
Kein Mensch geht nur gerade Wege. Nicht einer. Die, die heute als erfolgreich gelten, haben genauso ihre Umwege gemacht, Rückschläge kassiert, neu angefangen. Der Unterschied ist nicht, ob man fällt. Der Unterschied ist, ob man wieder aufsteht. So abgedroschen das auch klingt.
Bevor du aufgibst, rede mit uns. Deine Krise braucht eine Perspektive. Wir schauen gemeinsam nach vorne.
Warum die VfK Außenstelle Chemnitz?
Vertrauen ist keine Selbstverständlichkeit: Gerade bei einem sensiblen Thema wie Schulden gehört viel Überwindung dazu, öffentlich darüber zu sprechen. Umso mehr freue ich mich über 28 Klienten, die ihre Erfahrung geteilt haben. Mit 4,9 Sternen loben sie vor allem den menschlichen Umgang und die fachliche Hilfe in schwierigen Lebenslagen.
Alle Erfahrungen auf Google lesen
Hinweis: Du wirst zu Google Maps weitergeleitet.
(45 bis 60 Min., kostenfrei)
Ich höre zu, wir analysieren gemeinsam deine Situation und prüfen im Anschluss, ob eine Privatinsolvenz für dich sinnvoll ist. Du erfährst, welche Optionen du hast.
Du reichst deine Unterlagen ein (ich sage dir genau, was wir brauchen). Wir erstellen einen individuellen Plan und beantragen die Insolvenz beim Amtsgericht.
bis zur Schuldenfreiheit
Wir sind während der Schuldenregulierung kompetent an deiner Seite - bei Fragen, Problemen oder Unsicherheiten. Solange, bis du wieder schuldenfrei und selbstbestimmt handeln kannst.

