Schuldnerberatung

Nicht nur schuldenfrei, sondern zukunftssicher

Die FREUND-Methode: Professionelle Schuldnerberatung in Sachsen mit Empathie.

Geeignete Insolvenz-/Schuldnerberatungsstelle nach § 305 InsO*

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Schuldenfalle Selbstständigkeit: Warum es jeden treffen kann

 
Wenn die Zahlen rot werden: Warum Selbstständige besonders gefährdet sind
Du hast dich selbstständig gemacht, weil du erstens an deine Idee geglaubt hast. Zweitens, weil du lieber dein eigener Chef bist. Und drittens, weil du dir etwas eigenes aufbauen wolltest. Tja, jetzt stehst du hier – mit einem beängstigenden Kontostand. Mit Mahnungen, die sich in ungeöffneten Kuverts stapeln, und mit der Frage: Wie konnte mir das passieren?
 
Die Antwort ist: Das ist kein Hexenwerk. Überschuldung und daraus resultierende Zahlungsunfähig treten schneller ein, als du denkst.
Bedenke in deinem Zweifeln: Schulden können wirklich jeden treffen. Egal, mit welchem Bildungsgrad oder in welcher Branche deine Freiberuflichkeit oder Selbständigkeit angesiedelt ist.
 
Die typischen Auslöser, oft kommen mehrere zusammen
Selbstständige leben mit Risiken, die Angestellte nicht kennen. Ein einziger Auftraggeber bricht weg und plötzlich fehlen 40 Prozent deiner Einnahmen. Oder du wirst krank. Aber anders als ein Angestellte bekommst du keine Lohnfortzahlung, sondern musst trotzdem deine Fixkosten stemmen. Die Krankenkassenbeiträge laufen weiter, auch wenn du nichts verdienst.
Dann kommt die Steuernachzahlung. Vielleicht hast du im letzten Jahr gut verdient und nicht daran gedacht, Rücklagen zu bilden. Oder das Finanzamt schätzt deine Vorauszahlungen höher als erwartet. Auf einmal stehen da Beträge, die du nicht bezahlen kannst. Unbeeindruckt davon laufen die Zinsen bereits.
 
Häufige Auslöser im Überblick:
⚡Plötzlicher Auftragsrückgang oder Verlust wichtiger Kunden
⚡Krankheit oder Unfall ohne Einkommensabsicherung
⚡Nachzahlungen an Finanzamt oder Krankenkasse
⚡Zahlungsausfälle von Kunden, auf die du selbst angewiesen warst
⚡Investitionen, die sich nicht wie geplant ausgezahlt haben
 
Der entscheidende Unterschied zu Angestellten
Als Angestellter hast du ein festes Gehalt. Wenn du krank wirst, zahlt dein Arbeitgeber weiter. Wenn die Firma schlecht läuft, ist das nicht dein finanzielles Problem. Du hast als Angestellter in jeder Phase eine gewisse Planungssicherheit.
 
Als Selbstständiger dagegen trägst du das komplette Risiko selbst. Schwankende Einnahmen sind normal, aber die Ausgaben bleiben konstant. Miete, Versicherungen, Krankenversicherung, Steuern. Die Zahlungen werden fällig, egal ob du Aufträge hast oder nicht.
Und während Angestellte bei Zahlungsschwierigkeiten "nur" ihre Privatschulden regeln müssen, kommen bei dir oft noch betriebliche Verbindlichkeiten dazu: Lieferanten, Gewerbemiete, Leasingraten.
 
Lass dir an dieser Stelle gesagt sein: All das macht dich nicht zu einem schlechteren Unternehmer. Es macht dich zu einem Menschen, der unter anderen Bedingungen arbeitet und manchmal von Umständen getroffen wird, die du nicht immer kontrollieren kannst. Du trägst eine Verantwortung, vor der sich andere Personen scheuen. Du hast dafür jeglichen Respekt verdient. Die, die mit dem Finger auf dich zeigen: Hätten sie all das wirklich besser gemacht?
 
Bedenke: Die Schulden kommen oft nicht aus Leichtsinn, sondern aus der Hoffnung, dass es wieder besser wird. Dass der nächste Auftrag kommt. Dass du es schon irgendwie schaffst. Bis der Punkt erreicht ist, an dem du Hilfe brauchst. Sich Unterstützung zu suchen, zeigt deine Stärke, denn dein Kopf hat nichts im Sand zu suchen. Du brauchst eine neue Perspektive und genau hier setzen wir an.

Die 5 häufigsten Fragen von überschuldeten Selbstständigen

 
Wenn du als Selbstständiger in finanzielle Schwierigkeiten gerätst, kommen die immer gleichen Fragen. Nachts, wenn du nicht schlafen kannst. Morgens, wenn du deine Mails checkst und wieder eine Mahnung siehst. Beim Blick auf den beängstigenden Kontostand, der immer röter wird.
 
Aus etlichen Beratungsgesprächen kenne ich eine Vielzahl dieser nagenden Fragen. Einige davon beantworte ich dir hier. Auf Augenhöhe, kein Fachkauderwelsch und ohne dir etwas vorzumachen.
 
➡️ Kann ich meine Selbstständigkeit weiterführen oder muss ich aufgeben?
 
Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten, denn es kommt auf viele unterschiedliche Faktoren und Details an.

‼️Aber: Nur weil du in finanziellen Schwierigkeiten steckst, bedeutet es nicht automatisch das Ende deiner Selbstständigkeit bzw. Freiberuflichkeit.
 
So mancher Selbstständige denkt: „Schulden = endgültiges Aus". Zum Glück ist das nur ein anfängliches Gefühl, welches sich meist nicht bewahrheitet. Ob du letztlich weitermachen kannst, hängt davon ab, ob sich dein Geschäftsmodell grundsätzlich trägt oder ob deine Schulden aus strukturellen Problemen kommen.

Mitunter reicht eine Umstrukturierung aus, manchmal braucht es ein außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern.
Und selbst wenn du in die Insolvenz gehst: Oftmals kannst du parallel und wie gewohnt weiterarbeiten. Natürlich bedarf es dazu bestimmte Voraussetzungen, die wir im Vorfeld klären.
 
‼️Soll heißen: Im Gespräch schauen wir uns gemeinsam an, welche Optionen realistisch für deine Unternehmung ist. Mir liegt nichts daran, dir etwas Zauberhaftes zu erzählen oder gar zu versprechen. Denn nur mit einem klaren Blick von außen, ergeben sich neue Perspektiven.
 
➡️ Was passiert mit Steuerschulden und Krankenkassenbeiträgen?
 
Diese Arten der Schulden laufen nicht einfach weg. Können sie dein Todesurteil sein? Ja und nein.

‼️Fakt ist: Das Finanzamt und die Krankenkasse gehören zu den hartnäckigsten Gläubigern. Sie können pfänden, Konten sperren und Druck machen.

‼️Aber: Auch mit den entsprechenden Ansprechpersonen kannst du reden und verhandeln, wenn du es richtig angehst. Ratenzahlungen sind möglich, Stundungen auch, wenn die Anträge entsprechend gestellt werdne und du glaubhaft deine Zahlungswilligkeit darlegst.

‼️Anmerkung: In der Regelinsolvenz werden solche Forderungen wie andere Schulden behandelt.

‼️Das heißt: Sie fallen unter die Restschuldbefreiung, wenn alles korrekt läuft.

‼️Achtung: Das Finanzamt prüft genau, ob du deine Pflichten erfüllt hast (Steuererklärungen abgegeben etc.). Versäumnisse an dieser Stelle können deine Restschuldbefreiung, die im Anschluss der dreijährigen Insolvenz folgt, gefährden.
 
➡️ Muss ich Privatinsolvenz anmelden oder Regelinsolvenz?
 
Wenn du selbstständig bist oder warst: oft die Regelinsolvenz, aber auch eine Privatinsolvenz ist möglich.

‼️Der Unterschied ist einfach: Die Verbraucherinsolvenz (umgangssprachlich „Privatinsolvenz") gilt nur für Privatpersonen ohne selbstständige Tätigkeit. Sobald du mehr als 19 Gläubiger hast oder deine Schulden aus selbstständiger Arbeit stammen und du weiter selbstständig/freiberuflich tätig sein möchtest, läuft die Schuldenregulierung über die Regelinsolvenz.

Die Regelinsolvenz ist etwas aufwendiger, weil sie komplexere Fälle abdeckt. Etwa betriebliche Verbindlichkeiten, Warenlager, Geschäftskonten.

‼️Das Ziel ist aber dasselbe: Restschuldbefreiung nach drei Jahren, wenn du dich an die Regeln hältst.

‼️Wichtig: Auch wenn du dein Gewerbe schon abgemeldet hast, kann unter bestimmten Voraussetzung die Regelinsolvenz greifen. Das bedarf im Vorfeld einer gründlichen Betrachtung (mithilfe einer Schuldenberatung) deiner aktuellen Situation.
 
➡️ Wie schütze ich meine Familie und mein Privatvermögen?
 
Nicht alles ist verloren. Dennoch musst du wissen, was geschützt ist und was nicht. Wenn du als Einzelunternehmer oder Freiberufler arbeitest, haftest du in der Regel auch mit deinem Privatvermögen.

‼️Das heißt: Gläubiger können im Prinzip auf alles, was du als Wert besitzt, zugreifen – Konto, Auto, im schlimmsten Fall sogar auf dein Haus.

‼️Aber: Es gibt Pfändungsfreigrenzen. Dein Einkommen ist bis zu einem gesetzlich geregelten Pfändungsfreibetrag (im Jahr 2026: monatlich 1.560 € netto) geschützt, damit du und deine Familie leben könnt. Auch bestimmte Gegenstände sind unpfändbar (z. B. notwendige Arbeitsgeräte, Haushaltsgegenstände). Selbstgenutztes Wohneigentum kann unter Umständen geschützt werden. Das ist aber komplex und hängt von vielen Faktoren ab.

‼️Mein Rat: Trenne so gut es geht private und betriebliche Finanzen. Kläre frühzeitig, was wie abgesichert ist.

‼️Und vor allem: Lass dich nicht von Panik zu übereilten Schritten verleiten (z. B. Vermögen überschreiben –> das kann nach hinten losgehen).
 
➡️ Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?
 
Eine Regelinsolvenz: 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung. Mehr zur Privatinsolvenz erfährst du hier.

‼️Ausnahme: Bei erneuter Insolvenz innerhalb eines bestimmten Zeitraums kann die Dauer bis zu 5 Jahre betragen. 

‼️Klingt lang? Ist es einerseits. Aber andererseits ist es auch eine überschaubare Zeit mit einem klaren Ziel. Danach bist du schuldenfrei. Du kannst in dieser Zeit oft wie gewohnt weiterarbeiten, ein halbwegs normales Leben führen und deinen schuldenfreien Start neu planen.
 
Wichtig ist, dass du die Wohlverhaltensphase ernst nimmst:
  • Meldepflichten einhalten,
  • pfändbares Einkommen abgeben,
  • keine neuen Schulden machen.
Wenn du das durchziehst, kommst du an dein schuldenfreies Ziel.

In welchen Situationen sollten Selbstständige unbedingt früh zur Beratung kommen

 

Wann du als Selbstständiger zur Schuldnerberatung solltest: Warnsignale erkennen

Es gibt diesen Punkt, an dem du merkst: "Das, was ich tue, läuft gerade aus dem Ruder."

  • Vielleicht ignorierst du ihn noch.
  • Vielleicht hoffst du, dass sich die Lage von selbst bessert.
  • Vielleicht denkst du auch: „Ich krieg das noch hin, ich brauch keine Hilfe."

Aber mal ehrlich: Je früher du reagierst, desto mehr Optionen hast du.

Sei dir gewiss: Je länger du wartest, desto enger wird der Spielraum.

Hier sind die Warnsignale, bei denen du hellhörig werden solltest. Und warum es sich lohnt, frühzeitig zur Beratung zu kommen.

Die frühen Warnsignale, wenn der Druck steigt:

⚡Rückstände beim Finanzamt
Du hast die Steuervorauszahlung nicht rechtzeitig überwiesen. Oder die Umsatzsteuer ist liegengeblieben. Das Finanzamt mahnt, erst freundlich, dann bestimmt. Eventuell hast du schon einen Vollstreckungsbescheid bekommen.

Hier wird es ernst: Das Finanzamt kann ohne Gerichtsbeschluss vollstrecken. Das bedeutet: Kontopfändung, Lohnpfändung bei Auftraggebern oder im Extremfall Sachpfändung. Die Zinsen laufen mit 0,15 % pro Monat.

⚡Rückstände bei der Krankenkasse
Auch die Krankenkasse wartet nicht ewig. Wenn du deine Beiträge schuldig bleibst, droht zunächst ein Säumniszuschlag (1 % pro Monat | Grundlage ist § 24 SGB IV).

Das Problem: Selbstständige zahlen ihre Beiträge komplett selbst. Wenn das Geld knapp wird, bleibt die Krankenkasse oft als erstes liegen. Ein teurer Fehler.

⚡Miete oder Gewerbemiete im Rückstand
Mietrückstände sind ein Alarmzeichen. Dein Vermieter kann dir nach zwei ausbleibenden Mieten fristlos kündigen. Bei Gewerbemiete verlierst du oft auch deine Geschäftsadresse und Kundenkontakte.

⚡Offene Rechnungen von Lieferanten
Du riskierst, dass Lieferanten auf Zahlung klagen und vollstrecken. Das kann schnell gehen.

Du jonglierst nur noch:

  • Du bezahlst einen Gläubiger, um den anderen ruhigzustellen.
  • Du nimmst neue Kredite auf, um alte zu bedienen.
  • Du verschiebst Zahlungen, in der Hoffnung, dass nächsten Monat mehr reinkommt.

Wenn du nur noch reagierst, statt zu planen, bist du längst über die Grenze.

Was passiert, wenn du zu lange wartest?

⚡Kontopfändung
Dein Geschäftskonto wird gesperrt. Du kannst nicht mehr arbeiten, weil du kein Geld für Material oder laufende Kosten hast. Das ist oft der K.O.-Schlag für dein Geschäft. Bei Privatkonten musst du sofort ein P-Konto beantragen, sonst ist das Geld weg.

⚡Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung)
Du musst offenlegen, was du besitzt. Dies wird ins Schuldnerverzeichnis eingetragen – öffentlich einsehbar für drei Jahre. Das bedeutet: Keine Kredite mehr, keine neuen Verträge.

Die Spirale dreht sich schneller
Je mehr Gläubiger zugreifen, desto weniger Geld bleibt zum Arbeiten. Was als finanzielles Problem begann, wird zur existenziellen Bedrohung.

Warum frühes Handeln den Unterschied macht?

Wenn du kommst, bevor die Pfändungen laufen, haben wir Spielraum. Wir können mit Gläubigern verhandeln, Ratenpläne aufstellen und dein Geschäft stabilisieren.

Wenn das Konto bereits gepfändet ist, sind die Wege steiniger, aber wir lassen uns davon nicht beeindrucken.

Komm lieber zu früh als zu spät. Niemand erwartet perfekte Unterlagen. Dafür bin ich als Schuldnerberater zuständig.

Erkennst du eines dieser Signale? Reserviere dir online einen Termin. Wir schauen uns das ohne Druck an.

Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz: Was gilt für Selbstständige?

 
Wenn du dich mit Insolvenz beschäftigst, hörst du oft von Verbraucherinsolvenz (auch Privatinsolvenz) und Regelinsolvenz.

Der Unterschied hängt vor allem von deiner selbstständigen Tätigkeit ab, nicht nur von der Anzahl der Gläubiger. Als Selbstständiger fällst du meist in die Regelinsolvenz. Lass uns das genau klären.

Verbraucherinsolvenz – für reine Privatpersonen
Die Verbraucherinsolvenz (§ 304 InsO) gilt für natürliche Personen ohne selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit (aktuell oder früher).

⚡Voraussetzungen: Keine (ehemalige) Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit.

Keine offenen Forderungen aus selbstständiger Arbeit (z. B. Lieferanten, Finanzamt aus Gewerbe).

Vor dem Antrag musst du einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit Gläubigern nachweisen (§ 305 InsO).

Ein Treuhänder übernimmt Vermögensverwertung und Gläubigerabwicklung. Ähnlich wie ein Insolvenzverwalter, aber vereinfacht.

➡️ Regelinsolvenz – Standard für Selbstständige

Sobald du selbstständig bist oder warst, kommt meist die Regelinsolvenz zum Zug. Auch nach Abmeldung des Gewerbes, wenn Schulden daraus stammen.

Typische Fälle:
  • Aktuelle oder ehemalige Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer
  • Forderungen aus Gewerbe (z. B. Betriebskredite, Miete, Krankenkasse)
Ein Insolvenzverwalter prüft und verwertet dein Vermögen, inklusive betrieblicher Assets wie Warenlager, Maschinen oder Geschäftskonten. Das Verfahren ist bürokratischer, aber strukturiert.

Ausnahme: Bei überschaubarem Vermögen und ohne Arbeitsverhältnisforderungen kann auch Verbraucherinsolvenz für ehemalige Selbstständige möglich sein (§ 304 Abs. 1 S. 2 InsO).

Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Überblick:

Aspekt Verbraucherinsolvenz Regelinsolvenz
Zielgruppe Reine Privatpersonen Selbstständige/Unternehmer
Verwalter Treuhänder Insolvenzverwalter
Pflichten Außergerichtlicher Versuch Kein solcher Versuch
Komplexität Vereinfacht, schneller Aufwendiger, betriebsbezogen
Restschuldbefreiung Nach 3 Jahren Nach 3 Jahren

Beide Verfahren führen zur Restschuldbefreiung nach i. d. R. 3 Jahren – bei Einhaltung aller Regeln.

➡️ Warum spezialisierte Beratung für Selbstständige?

Viele kostenlose Beratungsstellen fokussieren Verbraucherinsolvenzen. Bei Regelinsolvenzen brauchst du Expertise zu:

Betriebsvermögenstrennung.
Verhandlungen mit Finanzamt/Krankenkasse.
Kooperation mit dem Verwalter.

Wähle eine Stelle mit Erfahrung bei Selbstständigen. Wir beraten dich kompetent und individuell.

Unsere Schuldnerberatung für Selbstständige in Chemnitz: So arbeiten wir

 
Vielleicht fragst du dich:
➡️ Was passiert eigentlich, wenn ich zur Schuldnerberatung gehe?
➡️ Wird da nur geredet, oder passiert wirklich was?
➡️ Und vor allem: Versteht ihr überhaupt, wie es ist, selbstständig zu sein?

Die Antwort ist: Ja, wir verstehen das. Und ja, wir arbeiten nicht mit Standardlösungen, sondern mit einem Plan, der individuell zu deiner Situation passt. Hier erfährst du, wie wir vorgehen und was dich erwartet.

Warum wir uns auf Selbstständige spezialisiert haben

Nicht jede Schuldnerberatung kennt sich mit den Besonderheiten von Selbstständigen aus. Die Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen ist vergleichsweise einfach – klare Regeln, überschaubarer Ablauf.

Aber bei Selbstständigen wird es komplexer:

  • Betriebsvermögen
  • Geschäftskonten
  • Lieferantenverbindlichkeiten
  • Steuerschulden
  • Haftungsrisiken
  • etc.

Wir arbeiten gezielt mit Selbstständigen, Freiberuflern und klein sowie mittelständischen Unternehmen.
Das heißt: Wir kennen die Stolpersteine. Wir wissen, wie das Finanzamt tickt und wie man mit Lieferanten verhandelt. Und wir wissen auch, dass du nicht nur Schulden hast, sondern oft auch den Wunsch, dein Geschäft zu retten.

Schritt 1: Bestandsaufnahme – wir verschaffen uns den Überblick

Beim ersten Gespräch geht es darum, die Lage zu erfassen.
Keine Panik: Du musst nicht schon alles perfekt sortiert haben. Wir schauen gemeinsam, was da ist und was fehlt.

Was wir uns ansehen:

  • Einnahmen: Was verdienst du aktuell? Gibt es regelmäßige Aufträge oder schwankt es stark?
  • Ausgaben: Was geht monatlich raus, privat und geschäftlich? Miete, Versicherung, Lebenshaltung, Betriebskosten?
  • Schulden: Wer fordert was? Finanzamt, Krankenkasse, Lieferanten, Banken, private Gläubiger? Wie hoch sind die Beträge, gibt es Mahnungen, Vollstreckungsbescheide, Pfändungen?
  • Verträge und Vermögen: Laufende Leasingverträge, Geschäftskonten, Immobilien, Fahrzeuge – was ist da, was ist belastet?

Am Ende dieses Schrittes wissen wir:
✅ Wo stehst du?
✅ Wie viel Luft ist noch?
✅ Und was brennt am meisten?

Schritt 2: Entschuldungsstrategie – was ist möglich, was ist realistisch?

Jetzt entwickeln wir gemeinsam einen Plan. Und zwar keinen Wunschzettel, vielmehr eine fundierte Strategie, die zu deiner Situation passt.

Möglichkeit 1: Außergerichtlicher Vergleich
Wenn deine Schulden überschaubar sind und du noch Verhandlungsmasse hast, können wir versuchen, mit den Gläubigern direkt zu verhandeln. Ratenpläne, Teilerlasse, Stundungen – das geht, wenn man es richtig angeht. Das spart Zeit, Geld und den Gang vor Gericht.

Möglichkeit 2: Zahlungsplan im gerichtlichen Verfahren
Wenn ein außergerichtlicher Vergleich nicht klappt, können wir – je nach Verfahren – einen Zahlungs- bzw. Insolvenzplan vorschlagen. Stimmen die Gläubiger zu, zahlst du deine Schulden nach Plan in Raten zurück, und das Verfahren kann deutlich schneller sowie geordneter beendet werden.

Möglichkeit 3: Regelinsolvenz mit Restschuldbefreiung
Wenn weder Vergleich noch Ratenplan greifen, bleibt die Regelinsolvenz. Das ist kein Scheitern. Es ist ein klarer, geregelter Weg raus aus den Schulden. Du gibst ab, was pfändbar ist, hältst dich an die Regeln und bekommst nach einigen Jahren die Restschuldbefreiung.

Schritt 3: Begleitung im weiteren Verlauf. Du bleibst nicht allein

Egal, welchen Weg wir einschlagen: Wir begleiten dich dabei.

  • Gläubigerkommunikation: Wir übernehmen den Kontakt zu Finanzamt, Krankenkasse, Lieferanten und anderen Gläubigern – auf Wunsch auch komplett. Das nimmt dir den Druck.
  • Vorbereitung der Unterlagen: Anträge für die Insolvenz, Vermögensverzeichnisse, Gläubigerlisten – wir helfen dir, alles zusammenzustellen.
  • Strategische Beratung: Was passiert mit deinem Geschäft? Kannst du weiterarbeiten? Wir schauen nicht nur auf die Schulden, sondern auch darauf, wie es danach weitergeht.

Online-Beratung für ganz Deutschland

Du sitzt nicht in Chemnitz? Kein Problem. Wir arbeiten auch per Videocall, Telefon und Email – bundesweit. Wichtig ist nicht, wo du bist. Wichtig ist, dass wir loslegen.

Was uns unterscheidet

Wir verkaufen dir nichts. Wir machen keine falschen Hoffnungen. Wir sagen dir, was geht und was nicht. Wir sehen dich nicht als ein Fall von vielen, sondern als Mensch mit einer Geschichte, die mehr ist als nur rote Zahlen.

Ob du zu uns kommst oder woanders Hilfe suchst: Hauptsache, du holst dir Unterstützung. Aber wenn du dich für uns entscheidest, arbeiten wir mit dir auf Augenhöhe, mit Respekt und mit dem Ziel, dass du irgendwann wieder frei durchatmen kannst.

Betrieb und Privatvermögen schützen: Deine Möglichkeiten

 

Eine der größten Sorgen von Selbstständigen in der Schuldenkrise:
❓ Was passiert mit meinem Geschäft?
❓ Was mit meinem Haus, meinem Auto, meinen Ersparnissen?
❓ Kann ich überhaupt noch etwas retten?

Die ehrliche Antwort ist: Nicht alles ist geschützt. Aber es gibt Möglichkeiten, wenn du weißt, wie.

➡️ Das Problem: Selbstständige haften mit allem

Als Einzelunternehmer oder Freiberufler haftest du nicht nur mit deinem Betriebsvermögen, sondern auch mit deinem Privatvermögen.

Das heißt: Gläubiger können auf dein Geschäftskonto zugreifen, aber auch auf dein Privatkonto, dein Auto, im schlimmsten Fall auf deine Immobilie. Anders als bei einer GmbH oder UG gibt es keine Haftungsbeschränkung. Du und dein Unternehmen – das ist rechtlich gesehen dasselbe.

➡️ Was ist geschützt? Die Pfändungsfreigrenzen

Nicht alles darf gepfändet werden. Es gibt klare Grenzen, damit du und deine Familie weiterhin leben könnt.

• Einkommen:
Dein pfändbares Einkommen richtet sich nach der Pfändungstabelle. Alles unterhalb der jeweils geltenden Pfändungsfreigrenze ist unpfändbar. Hast du Unterhaltspflichten, steigt die Grenze. Was darüber liegt, wird teilweise oder vollständig gepfändet, abhängig von der Höhe.

• Haushaltsgegenstände und Arbeitsgeräte:
Deine Einrichtung, Kleidung und notwendige Arbeitsgeräte sind geschützt.
Das heißt: Dein Laptop, dein Schreibtisch, deine Werkzeuge. Alles, was du brauchst, um arbeiten zu können, darf nicht gepfändet werden.

• Selbstgenutztes Wohneigentum:
Hier wird es kompliziert. Dein Haus oder deine Wohnung kann unter bestimmten Umständen geschützt werden – vor allem, wenn du darin wohnst und die Verwertung unverhältnismäßig wäre.

➡️ Trennung von privaten und betrieblichen Finanzen

Ein wichtiger Schritt, den viele Selbstständige zu spät machen: Trenne deine Konten. Nutze ein separates Geschäftskonto und ein Privatkonto. Das hilft nicht nur bei der Buchhaltung, sondern macht auch bei Pfändungen einen Unterschied – zumindest organisatorisch.

‼️ Wichtig: Das Privatkonto kannst du zum P-Konto umwandeln lassen, um den Pfändungsschutz zu aktivieren. Gern erstelle ich dir eine solche Bescheinigung. Hinweis: P-Konto funktioniert nur für ein Privatkonto, nicht für ein Geschäftskonto.

➡️ Vorsicht bei Vermögensübertragungen

Manche denken: „Ich schreibe schnell das Haus auf meine Frau um“ oder „Ich übertrage das Auto auf meinen Bruder“.
‼️Das ist gefährlich.

Solche Übertragungen kurz vor oder während der Insolvenz können als sogenannte Gläubigerbenachteiligung gewertet werden. Der Insolvenzverwalter kann das anfechten und rückgängig machen. Im schlimmsten Fall verlierst du nicht nur das Vermögen, sondern gefährdest auch deine Restschuldbefreiung.

✅ Was wir tun können

Wir schauen uns deine Situation genau an:
Was ist wo?
  Was ist geschützt?
  Was kann geschützt werden?
  Und vor allem: Was solltest du auf keinen Fall tun?

Jeder Fall ist anders. Aber mit der richtigen Strategie kannst du oft mehr bewahren, als du denkst – legal, transparent und ohne Risiko.

Regelinsolvenz für Selbstständige: Ablauf, Dauer und Restschuldbefreiung

 

Die Regelinsolvenz klingt erstmal bedrohlich. Nach gescheiterter Existenz, Kontrollverlust und der Angst, versagt zu haben. In Wirklichkeit ist sie etwas anderes:

➡️ Ein klar geregelter Weg raus aus den Schulden – mit festen Abläufen, Fristen und einem Ziel, das du erreichen kannst.

Geschenkt bekommst du dabei nichts, aber du bekommst Struktur und eine echte Chance auf einen Neustart.

Phase 1: Vorbereitung und Antragstellung

Bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wird, muss einiges vorbereitet werden. Du stellst den Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht – am besten mit professioneller Begleitung.

Was gehört in der Regel dazu?

  • Vermögensverzeichnis (Was besitzt du?)
  • Gläubigerliste (Wer fordert was, in welcher Höhe?)
  • Übersicht über Einkommen und Ausgaben
  • Angaben zu deiner selbstständigen Tätigkeit und laufenden Verträgen

Phase 2: Eröffnung und Insolvenzverwaltung

Wird das Verfahren eröffnet, bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter.

Ab diesem Zeitpunkt dürfen Gläubiger nicht mehr selbst pfänden oder Druck machen. Sämtliche Maßnahmen laufen gebündelt über das Verfahren.

Kannst du weiterarbeiten?
In vielen Fällen ja. Du kannst als Selbstständiger oder Freiberufler weiterarbeiten; dein pfändbares Einkommen geht an den Insolvenzverwalter, alles unterhalb der Pfändungsfreigrenzen bleibt bei dir.

Phase 3: Restschuldbefreiungsphase – deine Obliegenheiten

Jetzt geht es darum, über einen festgelegten Zeitraum bestimmte Regeln einzuhalten.

Dauer: Für neue Verfahren gilt heute grundsätzlich eine Zeit von 3 Jahren bis zur Restschuldbefreiung.

Typische Pflichten:

  • Abführung des pfändbaren Einkommens
  • Mitwirkungspflichten: Jede relevante Änderung (Wohnort, Einkommen) melden
  • Keine neuen unangemessenen Schulden machen

✅ Das Ziel: Restschuldbefreiung

Hältst du deine Pflichten ein, erteilt das Gericht am Ende die Restschuldbefreiung. Alle im Verfahren einbezogenen Schulden sind dann erledigt. Du startest finanziell neu.

‼️Wichtig: Bestimmte Schulden wie Geldstrafen oder Forderungen aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen fallen meist nicht weg.

➡️ Warum professionelle Vorbereitung so wichtig ist

Die Regelinsolvenz ist kein Hexenwerk, aber sie hat ihre Tücken. Fehler im Antrag können das Verfahren verzögern oder gar zur Versagung der Befreiung führen.

✅ Wir unterstützen dich dabei, den Prozess von Anfang an sauber aufzusetzen. Damit du die Regelinsolvenz tatsächlich als das nutzen kannst, was sie ist – ein klarer Weg in ein schuldenfreies Leben.

Erste Schritte: So läuft die Beratung bei uns ab

 

Vielleicht zögerst du noch. Vielleicht denkst du: „Ich habe noch nicht alle Unterlagen zusammen“ oder „Ich weiß gar nicht, was ich sagen soll.
Vielleicht schämst du dich auch einfach, überhaupt um Hilfe zu bitten.

➡️ Das verstehen wir. Aber genau deshalb ist es wichtig, dass du weißt: Du musst nicht perfekt vorbereitet sein. Du musst nur den ersten Schritt machen.

Wie du dich meldest

✅ Der einfachste Weg: Buche einen ersten Besprechungstermin bei uns. Schreib eine Email oder fülle unser Kontaktformular aus.
✅ Du kannst auch vorbeikommen – wir finden dann einen geeigneten Termin, an dem wir uns Zeit für dich nehmen können.
✅ Online-Beratung: Wenn du nicht aus Chemnitz oder der Umgebung kommst, kein Problem. Wir arbeiten auch per Videocall oder Telefon – bundesweit.

Das Erstgespräch: Was passiert da?

Das Erstgespräch dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten. Wir nehmen uns Zeit, weil wir verstehen wollen, wo du stehst – nicht nur finanziell, sondern auch persönlich.

Was wir besprechen:

  • Deine aktuelle Situation: Wie hoch sind die Schulden? Wer fordert was?
  • Einnahmen und Ausgaben: Was verdienst du? Gibt es noch Luft zum Atmen?
  • Dein Geschäft: Arbeitest du noch? Willst du weiterarbeiten?
  • Deine Ziele: Was ist dir wichtig? Was soll geschützt werden?

Am Ende des Gesprächs weißt du:
✅ Wo du stehst (ehrlich, ohne Beschönigung)
✅ Welche Optionen du hast (Vergleich, Ratenplan, Insolvenz)
✅ Wie die nächsten Schritte aussehen

Welche Unterlagen sind hilfreich?

Je mehr du mitbringst, desto besser können wir dir helfen. Aber: Auch ohne perfekte Vorbereitung bist du willkommen.

✅ Hilfreich sind:

  • Mahnungen, Vollstreckungsbescheide, Pfändungen
  • Steuerbescheide vom Finanzamt
  • Liste mit Gläubigern (Wer fordert was?)

✅ Warum du nicht allein bleiben musst

Schulden sind belastend. Sie rauben dir den Schlaf und die Energie. Aber du musst das nicht allein durchstehen.

✅ Wir sind da – nicht als Richter, nicht als Retter, sondern als Partner an deiner Seite. Wir entwickeln gemeinsam eine Strategie und begleiten dich auf dem Weg raus aus den Schulden.

Der erste Schritt ist der schwerste. Aber danach wird es leichter.

Zahlungsunfähigkeit vermeiden: Was du jetzt tun kannst

 

Es gibt Momente, in denen du merkst: Das Geld reicht hinten und vorne nicht mehr. Die Rechnungen stapeln sich, die Mahnungen werden dringlicher und du fragst dich, wie du das alles noch stemmen sollst.

Genau jetzt ist der Zeitpunkt, an dem du handeln kannst. Nicht irgendwann, sondern jetzt.

✅ Hier sind drei Dinge, die du sofort tun kannst
, um die Lage nicht noch schlimmer zu machen.

1. Verschaff dir einen Gesamtüberblick

Viele Selbstständige machen denselben Fehler: Sie bezahlen den Gläubiger, der am lautesten schreit.
➡️ Das Problem: Du drehst dich im Kreis und verlierst das große Bild aus den Augen.

Was du stattdessen tun solltest: Setz dich hin und schreib alles auf. Wirklich alles.

  • Wer fordert was?
  • Wie hoch sind die Beträge?
  • Welche Fristen laufen?

2. Hol dir professionelle Beratung, bevor du neue Schulden machst

Wenn das Wasser bis zum Hals steht, ist die Versuchung groß, noch einen Kredit aufnehmen bzw. eine zusätzliche Kreditkarte zu beantragen.
‼️Das Problem: Neue Schulden lösen keine alten Probleme. Sie verschieben sie nur und machen sie größer.

Was du stattdessen tun solltest: Bevor du weitere Kredite aufnimmst, sprich mit jemandem, der sich auskennt. Eine Schuldnerberatung kostet im Zweifel weniger als ein schlecht durchdachter Kredit.

3. Brich die Kommunikation nicht ab, auch wenn es schwerfällt

Viele machen dicht, wenn die Schulden zu groß werden. Sie öffnen keine Post mehr und gehen nicht ans Telefon.
‼️Das Problem: Es verschwindet nicht. Im Gegenteil, ohne Reaktion eskaliert die Sache bis zur Pfändung oder Vermögensauskunft.

Was du stattdessen tun solltest: Bleib im Gespräch. Ein einfacher Anruf kann oft Wunder wirken: „Ich kann gerade nicht zahlen, aber ich arbeite an einer Lösung.“ Das signalisiert Ernsthaftigkeit.

Was passiert bei Zahlungsunfähigkeit?

Wenn du als Unternehmer einer UG oder GmbH deine fälligen Zahlungen nicht mehr leisten kannst, bist du zahlungsunfähig (§ 17 InsO).

‼️Wichtig: Ab diesem Punkt bist du verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Sonst droht das Risiko der Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), was strafrechtliche Folgen haben kann.

➡️ Handeln ist besser als Abwarten

Du kannst nicht kontrollieren, ob der nächste Auftrag kommt. Aber du kannst kontrollieren, wie du mit der Situation umgehst.

✅ Verschaff dir Klarheit. Hol dir Hilfe. Das sind die ersten Schritte, um wieder Boden unter die Füße zu bekommen.

Dein Weg zur Schuldnerberatung in Chemnitz (auch online möglich)

 

Du hast bis hierher gelesen. Vielleicht hast du dich in manchen Abschnitten wiedererkannt. Bestenfalls weißt du jetzt, wo du stehst und dass du nicht allein bist mit dem, was gerade passiert.
Jetzt geht es nur noch um eins: den ersten Schritt machen.

Wie du uns erreichst

➡️Terminbuchung:
Der schnellste Weg zu uns. Buche einen für dich passenden Termin über unser Online-Tool. Keine langen Wartezeiten, keine Bürokratie.

➡️ Email:
Schreib uns, was dich bewegt. Wir melden uns zeitnah zurück und klären die nächsten Schritte.

➡️ Kontaktformular:
Auf unserer Webseite findest du ein kurzes Formular. Ausfüllen, abschicken. Wir kümmern uns um den Rest.

➡️ Persönlich vor Ort:
Wenn du aus Chemnitz, dem Erzgebirge oder der Umgebung kommst, kannst du auch direkt bei uns vorbeikommen. Bitte mit Termin. Auch wenn es brennt, wir finden eine Lösung.

➡️ Online-Beratung für ganz Deutschland:
Du bist nicht in Sachsen? Kein Problem. Wir beraten auch per Videocall, Telefon oder E-Mail – bundesweit. Die Entfernung spielt keine Rolle, wenn es darum geht, dir zu helfen.

➡️ Was du mitbringen solltest (wenn möglich)

Falls du schon Unterlagen hast – super. Falls nicht, auch nicht schlimm. Wir helfen dir, das Fehlende zu beschaffen.
Hilfreich sind:

  • Mahnungen, Vollstreckungsbescheide
  • Steuerbescheide, Krankenkassenbescheide
  • Liste der Gläubiger (wer fordert was?)

Aber nochmal: Auch ohne perfekte Vorbereitung helfen wir dir. Manchmal ist es wichtiger, überhaupt anzufangen, als perfekt vorbereitet zu sein.

➡️ Warum gerade wir?

Wir sehen nicht nur die Zahlen, sondern auch die Menschen dahinter. Wir wissen, wie es ist, selbstständig zu sein – mit all den Risiken, der Verantwortung und dem Druck.

✅ Wir werden dich nicht verurteilen oder belehren.
✅ Wir arbeiten mit dir auf Augenhöhe und mit Respekt.
✅ Wir versprechen keine Wunder, aber wir versprechen Ehrlichkeit und vollen Einsatz.

➡️ Was als Nächstes passiert

Wenn du Kontakt aufnimmst, hast Du einen Termin für ein Erstgespräch. Dort schauen wir uns deine Situation an, besprechen die Optionen und entwickeln einen Plan. Du entscheidest dann, ob du mit uns weitermachen möchtest. Kein Druck, keine Verkaufstaktiken.

➡️ Weiterführende Informationen

Wenn du dich noch weiter informieren möchtest, schau dir auch diese Seiten an:

➡️ Der schwerste Schritt ist der erste, aber danach wird es leichter.
Schulden sind kein Versagen. Sie sind eine Situation, aus der du wieder rauskommen kannst. Wir sind da, wenn du uns brauchst.

✅ Raus aus den Schulden - rein in deine schuldenfreie Zukunft.

Gemeinsam erreichen wir deinen Neuanfang:

... in dem du endlich wieder durchatmen kannst, ohne Schulden.