Was das P-Konto schützt, wer es braucht und wie du deinen Freibetrag erhöhst
Sandra öffnet an einem Dienstagmorgen ihr Onlinebanking-App. Sie will eine offene Rechnung überweisen. Doch die Überweisung schlägt fehl. Ihr Konto ist gesperrt, ohne Vorwarnung, ohne Anruf, ohne Brief. Erst später erfährt sie den Grund. Ein Gläubiger hat einen Pfändungsbeschluss erwirkt.
Was Sandra zu diesem Zeitpunkt nicht weiß, sie hätte sich schützen können. Und selbst jetzt, mit laufender Pfändung, ist dies noch möglich.
Das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist der gesetzliche Weg, einen Teil deines Guthabens vor dem Zugriff von Gläubigern zu sichern. Es ersetzt nicht dein bestehendes Girokonto, sondern erweitert es um einen Schutzrahmen. Beantragen musst du die Umwandlung zwar selbst, aber du hast ein Recht darauf.
Inhaltsverzeichnis
- Pfändungsschutzkonto: Was das P-Konto schützt und wie die Umwandlung funktioniert
- Freibetrag erhöhen: Wenn 1.560 Euro nicht reichen
- P-Konto: Was Selbstständige und Freiberufler beachten müssen
- Pfändungsfreigrenzen: Was 2026 aktiv geprüft werden sollte
- FAQ
Pfändungsschutzkonto: Was das P-Konto schützt und wie die Umwandlung funktioniert
Sandra ruft nach dem ersten Schockmoment bei ihrer Bank an und erkundigt sich nach dem Grund der Sperrung. Gleich nach dem Telefonat beantragt sie schriftlich die Umwandlung ihres Girokontos in ein P-Konto. Die Bank ist dazu verpflichtet, die Umwandlung ist kostenlos, und drei Tage später konnte Sandra wieder auf ihr Guthaben zugreifen. Mit dem Unterschied, nur bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze.
Diese liegt aktuell bei 1.559,60 Euro (netto) pro Monat und gilt bis zum 30. Juni 2026. Guthaben unterhalb dieser Grenze darf die Bank nicht an Gläubiger weiterleiten. Du kannst über das Geld frei verfügen, Rechnungen überweisen, Lastschriften bedienen, Bargeld abheben. Der laufende Alltag bleibt somit finanzierbar.
➡️ Zwei Dinge sind dabei wichtig: Erstens darf jede Person nur ein P-Konto führen. Die Bank meldet es an die SCHUFA, was laut Gesetz aber keine negativen Auswirkungen auf deine Bonität haben darf.
➡️ Zweitens gilt: Wird ein bereits gepfändetes Konto innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Pfändungsbeschlusses umgewandelt, wirkt der Schutz rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Pfändung.
Freibetrag erhöhen: Wenn 1.560 Euro nicht reichen
Sandra hat zwei Kinder. Der Grundfreibetrag deckt ihre tatsächliche Situation nicht ab. Das ist keine Ausnahme, das ist die Regel für alle, die Unterhaltspflichten haben oder bestimmte Sozialleistungen beziehen.
Für die erste unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Freibetrag aktuell um 585,23 Euro, für die zweite bis fünfte Person jeweils um weitere 326,04 Euro. Kindergeld, das auf dem Konto eingeht, kann zusätzlich geschützt werden. Dasselbe gilt für Bürgergeld, Sozialhilfe und vergleichbare Leistungen.
Das Problem dabei ist nicht das Recht, sondern der Nachweis. Die Bank sieht nur Kontobewegungen, aber nicht deine Lebenssituation.
Der erhöhte Freibetrag wird nicht von sich aus berücksichtigt. Er muss durch eine sogenannte P‑Konto‑Bescheinigung nachgewiesen werden, die du im Original bei deiner Bank einreichst. Die Bank ist verpflichtet, dein Konto und den Pfändungsschutz zeitnah anzupassen; bei der Umwandlung in ein P‑Konto muss das spätestens zum Beginn des vierten folgenden Geschäftstages passiert sein.
Sandra holt ihre Bescheinigung bei der Familienkasse. Ausstellen darf sie unter anderem auch der Arbeitgeber, das Jobcenter, der Sozialleistungsträger oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle. Auch wir - Schuldnerberatung Chemnitz | Außenstelle vom VfK e.V. Sulingen, sind eine geeignete Stelle nach InsO § 305 Abs. 1 und stellen eine solche Bescheinigung aus. Bei einer laufenden Pfändung sollte das so schnell wie möglich passieren, denn jeder Tag ohne Nachweis kann bedeuten, dass geschütztes Geld abfließt.
Ein paar Antworten findest du auch auf unserer FAQ-Seite.

P-Konto: Was Selbstständige und Freiberufler beachten müssen
Angenommen, Sandra wäre keine Angestellte, sondern freiberufliche Grafikdesignerin. Würden dieselben Regeln gelten?
Grundsätzlich ja. Als natürliche Person darf sie ihr privates Konto in ein P-Konto umwandeln lassen, genau wie jeder andere auch. Juristische Personen (wie eine GmbH oder UG) haben dieses Recht nicht.
Die Besonderheit für Selbstständige liegt woanders. Wer neben einem Privatkonto auch ein Geschäftskonto führt, muss sich entscheiden. Nur eines davon kann als P-Konto geführt werden. Gläubiger können in der Regel auf beide Konten zugreifen, der Schutz greift aber nur dort, wo er beantragt wurde. Welches Konto sinnvoller geschützt werden sollte, hängt davon ab, wo die Einnahmen eingehen und welche Kosten über welches Konto laufen. Eine pauschale Antwort gibt es dafür nicht.
Darüber hinaus besteht für Selbstständige die Möglichkeit, beim Vollstreckungsgericht einen individuell angepassten Freibetrag zu beantragen, wenn der Standardfreibetrag weder den notwendigen Lebensunterhalt noch die für die Berufsausübung erforderlichen Ausgaben ausreichend absichert. Das erfordert eine genaue Darlegung der betrieblichen Situation und ist ohne Beratung schwer durchzusetzen.
Pfändungsfreigrenzen: Was 2026 aktiv geprüft werden sollte
Sandra hat ihre Situation geregelt. Aber es gibt Menschen, die das P-Konto schon lange haben und glauben, alles sei in Ordnung.
Der allgemeine Sockelbetrag passt sich automatisch an, wenn die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen angehoben werden. Was sich nicht automatisch anpasst, sind individuell festgesetzte Freibeträge aus früheren Gerichtsbeschlüssen oder Entscheidungen von Vollstreckungsstellen. Wer damals einen Beschluss für einen bestimmten Betrag erwirkt hat, der gilt noch immer, auch wenn der gesetzliche Rahmen inzwischen höher liegt.
Das wird besonders dann zum Problem, wenn sich die Lebenssituation verändert hat. Ein weiteres Kind, veränderte Unterhaltspflichten, neue Sozialleistungen. Wer heute höhere Ansprüche hätte als zum Zeitpunkt der Festsetzung, verliert monatlich Geld, ohne es zu bemerken. Die Anpassung muss in diesen Fällen ausdrücklich beantragt werden (z.B. beim Vollstreckungsgericht bzw. bei der Vollstreckungsstelle).
➡️ Download der Pfändungstabelle
Wenn du nicht sicher bist, ob dein P-Konto noch dem aktuellen Stand entspricht, lohnt sich ein Blick in die alten Unterlagen. Und wenn du dabei Hilfe brauchst, melde dich gern.
Meine Kontaktdaten findest du unter: www.wiso-chemnitz.de
FAQ
⚡Kann ich ein P-Konto einrichten, bevor mein Konto gepfändet wird?
Ja, und das ist der bessere Weg. Wer Mahnbescheide erhalten hat oder absehen kann, dass eine Pfändung droht, sollte nicht abwarten. Die Umwandlung wirkt sofort, und bei einer Pfändung innerhalb der nächsten vier Wochen gilt der Schutz rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Pfändungsbeschlusses.
⚡Was ist, wenn mir keine Stelle eine Bescheinigung ausstellt?
Dann greift eine gesetzliche Auffangregelung. Das Vollstreckungsgericht oder die Vollstreckungsstelle des zuständigen Gläubigers kann den erhöhten Freibetrag auf Antrag selbst festsetzen. Das ist wichtig zu wissen, weil es in der Praxis vorkommt, dass Stellen nicht erreichbar sind oder Bescheinigungen unvollständig ausgestellt werden.
⚡Was passiert mit nicht verbrauchtem Guthaben am Monatsende?
Es verfällt nicht sofort. Nicht verbrauchtes, geschütztes Guthaben bleibt in den drei Folgemonaten zusätzlich unpfändbar und kann auch für größere Ausgaben genutzt werden. Ab dem vierten Monat kann dieser Übertrag pfändbar werden. Es lohnt sich, das im Blick zu behalten.

Über den Autor: Ulrich Freund
Ulrich Freund ist Diplom-Betriebswirt und IHK-zertifizierter Schuldnerberater beim VfK e.V. Außenstelle in Chemnitz. Mit seiner langjährigen Erfahrung in der Wirtschafts- und Sozialberatung sowie seiner Expertise als zertifizierter Coach unterstützt er Privatpersonen und Unternehmer dabei, Wege aus der Überschuldung zu finden. Seine „FREUND-Methode“ verbindet fachliches Know-how mit einer wertschätzenden, menschlichen Begleitung.
Homepage: www-wiso-chemnitz.de
WhatsApp: +493713677723
Privatinsolvenz: Mehr zu dem Thema erfährst du in weiteren Blogbeiträgen
- Mehr Insolvenzen in Deutschland und weniger Beratung
- Immer im Dispo? So gefährlich sind kleine Schulden
- Ab wie viel Schulden lohnt sich eine Privatinsolvenz?
- Schulden in der Beziehung: Wenn Geld die Partnerschaft belastet
- Miete, Energie, Raten: Welche Schulden Vorrang haben, wenn das Geld nicht reicht
- Privatinsolvenz: Ablauf, Dauer und was erfährt dein Arbeitgeber
- Der erste Schritt aus den Schulden: Deine Checkliste für die Schuldnerberatung
- Schuldnerberatung für Familien: Wenn das Geld für Miete und Kinder nicht mehr reicht
- Besuch vom Gerichtsvollzieher 2026: Rechte, Pflichten und Grenzen der Zwangsvollstreckung
- Wann macht eine Schuldnerberatung Sinn?
- Kostenpflichtige Schuldnerberatung: sinnvoll oder nicht?
- Wenn Schulden den Alltag bestimmen: was jetzt wirklich hilft
- Wer hilft mir, wenn ich Schulden habe?
- Was passiert bei der Schuldnerberatung? Ablauf und Lösung.
- Wann zur Schuldnerberatung?
- Wie Schulden wirklich entstehen
- Warum wir über Schulden sprechen müssen und warum gerade jetzt!

