Veröffentlicht am 23.10.2026
Für Selbstständige mit Schulden fühlt sich oft niemand zuständig, weil das deutsche Recht die Hilfe bei Schulden vor allem für Verbraucher organisiert. Gemeinnützige Beratungsstellen verweisen an die Kammern, die Kammern kümmern sich um den Betrieb, und mit deinen gesamten Schulden stehst du am Ende allein da. Hier erfährst du, was der Unterschied zwischen Verbraucher und Unternehmer rechtlich bedeutet, ob dich eine Schuldnerberatung ablehnen darf und wer in Chemnitz und Sachsen tatsächlich für dich da ist.

 

📋 Kurz und knapp

  • Das Recht unterscheidet bei Schulden zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Als Selbstständiger bist du je nach Schuld beides.
  • Öffentlich geförderte Schuldnerberatung ist auf private Haushalte ausgerichtet. Eine Beratungsstelle darf dich als Selbstständigen deshalb ablehnen.
  • Das neue Schuldnerberatungsgesetz gilt ab dem 20.11.2026 nur für Verbraucher und nicht für Schulden aus deiner Selbstständigkeit.
  • IHK und Handwerkskammer helfen deinem Betrieb in der Krise. Deine gesamten Schulden ordnen sie nicht.
  • Beziehst du aufstockend Grundsicherung, kann das Jobcenter eine Schuldnerberatung übernehmen.
  • Für aktive Selbstständige gilt die Regelinsolvenz. Die Restschuldbefreiung kommt auch dort nach drei Jahren.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Verbraucher oder Unternehmer? Was das Recht bei Schulden unterscheidet
  2. Darf mich eine Schuldnerberatung ablehnen?
  3. Wer ist für dich als Selbstständiger zuständig?
  4. Was Selbstständige in Foren über die Suche nach Hilfe schreiben
  5. Warum viele erst kommen, wenn Finanzamt und Krankenkasse vollstrecken
  6. Welche Wege es für Selbstständige trotzdem gibt
  7. In fünf Schritten zur richtigen Anlaufstelle
  8. Häufige Fragen zu Schulden und Zuständigkeit bei Selbstständigen
  9. Fazit
  10. Quellen

 

Verbraucher oder Unternehmer? Was das Recht bei Schulden unterscheidet

Das deutsche Recht teilt Menschen bei Geldgeschäften in zwei Gruppen. Wer privat einkauft, einen Handyvertrag abschließt oder einen Ratenkredit für die Waschmaschine aufnimmt, handelt als Verbraucher. Wer Material für die Werkstatt bestellt, Büroräume mietet oder einen Kredit für den Firmenwagen aufnimmt, handelt als Unternehmer.

Als Selbstständiger bist du beides. Beim Ratenkauf für die eigene Couch bist du Verbraucher. Bei der Rechnung deines Großhändlers bist du Unternehmer. Genau diese Doppelrolle macht die Suche nach Hilfe so schwer. Fast jedes Hilfsangebot fragt zuerst, in welcher Rolle deine Schulden entstanden sind.

 

⚡ Faktenchecker zu Verbraucher und Unternehmer

Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Geschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist nach § 14 BGB, wer dabei in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Im Insolvenzrecht entscheidet § 304 InsO, wer in die Verbraucherinsolvenz darf.

 

Was das für deine Schulden bedeutet

Bei den meisten Selbstständigen sind private und geschäftliche Schulden eng verwoben. Die Steuerschuld beim Finanzamt hängt am Gewinn des Betriebs. Den Beitrag zur Krankenkasse zahlst du als Privatperson, seine Höhe richtet sich aber nach deinem Einkommen aus der Selbstständigkeit. Und der Dispo auf dem Privatkonto hat oft die finanziellen Löcher im Geschäft gestopft. Eine saubere Trennung gelingt im Alltag selten. Wie solche Schuldenberge entstehen, liest du im Beitrag Wie Schulden wirklich entstehen.

Solo-Selbstständige und Freiberufler

Solange du selbstständig tätig bist, steht dir die Verbraucherinsolvenz nicht offen. Für dich gilt die Regelinsolvenz (§ 304 InsO). Wer freiberuflich arbeitet, etwa als Grafiker, Dozent oder Übersetzer, gehört außerdem keiner IHK und keiner Handwerkskammer an. Nur manche freien Berufe wie Ärzte oder Architekten haben eigene Kammern. Für viele Freiberufler fällt damit auch diese Anlaufstelle weg.

Ehemalige Selbstständige

Wer früher selbstständig war, kann in die Verbraucherinsolvenz wechseln. Das gilt aber nur, wenn du weniger als 20 Gläubiger hast und keine Forderungen aus früheren Arbeitsverhältnissen bestehen (§ 304 InsO). Dazu zählen auch offene Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuer für frühere Angestellte. Ist eine dieser Hürden nicht erfüllt, bleibt es bei der Regelinsolvenz, auch Jahre nach dem Ende der Selbstständigkeit.

GmbH und UG

Eine GmbH oder UG ist selbst ein Unternehmen und haftet mit ihrem eigenen Vermögen. Als Geschäftsführer bist du trotzdem oft persönlich betroffen, etwa durch Bürgschaften für Bankkredite oder durch die Haftung bei einem verspäteten Insolvenzantrag. Bei Zahlungsunfähigkeit muss der Antrag ohne schuldhaftes Zögern und spätestens nach drei Wochen gestellt werden, bei Überschuldung spätestens nach sechs Wochen (§ 15a InsO). Mehr dazu liest du auf unserer Seite Schuldnerberatung für GmbH und UG.

 

Darf mich eine Schuldnerberatung ablehnen?

Ja, das darf sie. Kein Gesetz verpflichtet eine bestimmte Beratungsstelle, jeden Menschen mit Schulden anzunehmen. Die meisten gemeinnützigen und kommunalen Stellen arbeiten mit Geld von Land und Kommunen, und dieses Geld ist an bestimmte Zielgruppen gebunden.

Warum gemeinnützige Stellen Selbstständige oft abweisen

Die soziale Schuldnerberatung ist für private Haushalte gedacht. Viele Beratungsstellen schreiben auf ihren Seiten offen, dass sie Selbstständige nicht zum Insolvenzverfahren beraten. Sie verweisen dann an IHK, Handwerkskammer oder Rechtsanwälte. Manche Stellen bieten wenigstens ein kurzes Orientierungsgespräch an oder beraten Menschen mit einem sehr kleinen Gewerbe und geringem Einkommen. Ehemalige Selbstständige haben dort eher eine Chance als aktive.

Die Bundesregierung hat in ihrem Gesetzentwurf zum Schuldnerberatungsdienstegesetz selbst festgehalten, dass die Träger vorgeben, welcher Personenkreis beraten werden kann. Das nennt sie als einen Grund für regionale Lücken im Angebot. Hinzu kommen förderrechtliche Grenzen, denn die Beratung von Unternehmen mit öffentlichem Geld berührt schnell das EU-Beihilferecht.

Was in Sachsen gilt

In Sachsen fördert das Land gezielt die Verbraucherinsolvenzberatung anerkannter Stellen. Wie der Name sagt, dient sie dem Verbraucherinsolvenzverfahren, also Menschen im Sinne des § 304 InsO. Wer aktiv selbstständig ist, fällt nicht darunter. Die allgemeine Schuldnerberatung finanzieren vor allem die Kommunen. Über Jobcenter und Sozialamt ist sie unter anderem für Menschen vorgesehen, die Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen.

Das neue Schuldnerberatungsgesetz ändert daran nichts

Ab dem 20. November 2026 gilt das Schuldnerberatungsdienstegesetz, kurz SchuBerDG. Es setzt eine EU-Richtlinie zum Verbraucherkredit um und spricht ausschließlich von Verbrauchern. Für Schulden aus deiner selbstständigen Tätigkeit gilt es nicht. Für Verbraucher regelt es den Zugang zu Schuldnerberatungsstellen insgesamt. Einen Platz bei einer bestimmten Stelle garantiert es nicht. Mehr dazu liest du im Beitrag Neues Schuldnerberatungsgesetz 2026, was ändert sich für dich?

 

⚡ Faktenchecker zum Schuldnerberatungsdienstegesetz

Bundestag und Bundesrat haben am 25.09.2026 dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zugestimmt (BT-Drucksache 21/8160). Verkündet wurde das Gesetz am 15.10.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 293), überwiegend in Kraft tritt es am 20.11.2026. Es definiert Schuldnerberatung als unabhängige und individuelle Unterstützung von Verbrauchern. Beratungsstellen dürfen Entgelte verlangen, die Verbraucher nicht unangemessen belasten und nicht der Gewinnerzielung dienen. Über die Kosten müssen sie vorab informieren.

 

Wer ist für dich als Selbstständiger zuständig?

Für Selbstständige gibt es nicht die eine zuständige Stelle. Welche Anlaufstelle zu dir passt, hängt davon ab, welche Frage du gerade hast. Die Übersicht zeigt, welche Stelle welche Aufgaben übernimmt und wo deren gesetzliche oder fachliche Grenzen liegen.

 

Wohlfahrtsverbände und kommunale Schuldnerberatung
Kostenfrei, aber auf private Haushalte ausgerichtet. Aktive Selbstständige werden meist abgewiesen, ehemalige eher angenommen. Oft lange Wartezeiten.
Jobcenter
Kann eine Schuldnerberatung übernehmen, wenn du aufstockend Grundsicherung beziehst und die Beratung für deine Eingliederung in Arbeit nötig ist (§ 16a SGB II). Ohne Leistungsbezug gibt es diesen Weg nicht. Das gilt im Vorfeld direkt zu erfragen.
IHK Chemnitz
Runder Tisch mit regionalen Banken und der Bürgschaftsbank Sachsen, Sanierungssprechtage. Hilft dem Unternehmen in der Krise. Ordnet keine privaten Schulden und begleitet keine Entschuldung.
Handwerkskammer Chemnitz
Kostenfreie betriebswirtschaftliche Beratung für Mitgliedsbetriebe, auch zur Krisenbewältigung. Nur für Handwerksbetriebe und ohne Schuldenregulierung.
Steuerberater
Hilft bei Steuererklärungen und bei Anträgen auf Stundung oder Erlass beim Finanzamt. Kostenpflichtig und ohne Blick auf deine übrigen Gläubiger.
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht
Rechtsberatung, Vertretung und Insolvenzantrag. Kostenpflichtig.
Schuldnerberatung für Selbstständige
Überblick über alle privaten und geschäftlichen Schulden, Begleitung bei Einigung und Insolvenz, Blick auf die Fortführung. Kostenpflichtig, meist mit kostenfreiem Erstgespräch.

 

IHK und Handwerkskammer im richtigen Kontext

Die Kammern sind gute Ansprechpartner, wenn es um deinen Betrieb geht. Die IHK Chemnitz bringt Unternehmen in Schieflage an einem Runden Tisch mit regionalen Banken und der Bürgschaftsbank Sachsen zusammen. Außerdem bietet sie Sanierungssprechtage zum Insolvenzrecht an. Die Handwerkskammer Chemnitz berät ihre Mitgliedsbetriebe kostenfrei betriebswirtschaftlich, auch zur Krisenbewältigung.

Der Weg zur Kammer lohnt sich, solange dein Betrieb grundsätzlich schwarze Zahlen schreibt und es dir lediglich um Finanzierungsmöglichkeiten geht. Eine Schuldnerberatung sind die Kammern aber nicht. Sie ordnen nicht deine gesamten Schulden, kümmern sich nicht um den privaten Kredit und begleiten dich nicht durch eine Entschuldung. Wer schon zahlungsunfähig ist, bekommt dort Rat für den Betrieb. Für den Schuldenberg selbst braucht es eine andere Stelle.

Was wir anders machen

Bei uns zählt das ganze Bild. Wir sortieren mit dir private und geschäftliche Schulden, informieren dich über die Wege (nicht immer mündet dieser in einer Insolvenz), die dir offenstehen, und begleiten dich bei einer außergerichtlichen Einigung oder durch die Insolvenz.

Willst du weitermachen, sprechen wir auch über die Zukunft deines Betriebs. Wir schauen gemeinsam, was es braucht, damit deine Selbstständigkeit wieder rentabel wird. Dazu gehört, wie dein Unternehmen online auf Kunden wirkt, und wie du die Kontrolle über deine digitalen Daten, Konten und Kanäle behältst, also deine digitale Souveränität. Das geht auch vorbeugend, bevor sich die Schlinge zusammenzieht. Wer in seiner Selbstständigkeit bleiben möchte, braucht eine Perspektive, die über das Insolvenzverfahren hinausreicht.

Bist du noch zahlungsfähig und steckst in keinem Insolvenzverfahren, kann eine Unternehmensberatung unter bestimmten Voraussetzungen über das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ gefördert werden. Die Wirtschafts- und Sozialberatung Freund ist beim BAFA als Beratungsunternehmen registriert. Ob das für dich in Frage kommt, klären wir im Erstgespräch. Mehr über unser Angebot liest du auf der Seite Schuldnerberatung für Selbstständige und Gewerbetreibende.

 

Was Selbstständige in Foren über die Suche nach Hilfe schreiben

Wer in Schuldnerforen und Ratgeber-Communities liest, findet bei Selbstständigen immer wieder dieselben Erfahrungen.

  • Abgewiesen wegen der Einkommensart. Karitative Stellen lehnen ab, sobald das Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit stammt. Andere im Forum bestätigen, dass das so üblich ist.
  • Unverständnis. Viele fragen sich, warum Angestellte kostenlos beraten werden und Selbstständige mit oft kleinerem Einkommen nicht.
  • Weitergereicht. Ehemalige Selbstständige erfahren von der Beratungsstelle, dass sie wegen der Zahl ihrer Gläubiger nur in die Regelinsolvenz können. Damit endet dort die Begleitung.
  • Hilfe hängt am Wohnort. In manchen Städten gibt es geförderte Angebote für Kleinunternehmer, anderswo gar nichts.
  • Post bleibt liegen. Briefe von Finanzamt und Krankenkasse werden aus Angst nicht mehr geöffnet, bis eine Kontopfändung alles stoppt.

Diese Aussagen decken sich mit dem, was wir in unserer Beratung hören.

 

Warum viele erst kommen, wenn Finanzamt und Krankenkasse vollstrecken

In meiner Beratungspraxis als Schuldnerberater sehe ich ein klares Muster. Selbstständige kommen meist erst, wenn die Überschuldung schon eingetreten ist. Rechnungen lassen sich nicht mehr ohne Weiteres bezahlen, und beim Finanzamt und bei der Krankenkasse gibt es bereits Rückstände.

Das passt zur amtlichen Statistik. 2025 hatten rund 57 Prozent aller Menschen, die eine Schuldnerberatung aufsuchten, offene Forderungen bei der öffentlichen Hand, also etwa beim Finanzamt, bei Renten- und Krankenversicherung oder beim Jobcenter (Statistisches Bundesamt 2026).

Warum gerade diese Gläubiger Druck machen

  • Sie vollstrecken selbst. Finanzamt und Krankenkasse brauchen für eine Kontopfändung kein Gerichtsurteil. Sie setzen ihre Forderung per Bescheid fest und können daraus vollstrecken.
  • Die Zuschläge laufen weiter. Auf Steuer- und Beitragsrückstände kommt jeden Monat ein Säumniszuschlag dazu.
  • Die Krankenversicherung ruht. Bist du mit Beiträgen für zwei Monate im Rückstand und zahlst trotz Mahnung nicht, ruhen die Leistungen. Behandelt werden dann nur noch akute Erkrankungen und Schmerzen, dazu kommen Früherkennung sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§ 16 Abs. 3a SGB V).
  • Das Gewerbe ist in Gefahr. Wer ein Gewerbe betreibt und erhebliche Steuerrückstände hat, riskiert eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit (§ 35 GewO).

 

⚡ Faktenchecker zu Säumniszuschlägen

Für jeden angefangenen Monat der Säumnis fällt beim Finanzamt ein Säumniszuschlag von 1 Prozent an. Berechnet wird er auf den Rückstand, abgerundet auf volle 50 Euro (§ 240 AO). Für Beiträge zur Sozialversicherung gilt dieselbe Höhe (§ 24 SGB IV). Bei 10.000 Euro Rückstand sind das 100 Euro im Monat, also 1.200 Euro im Jahr.

 

Mehr zu den beiden größten Gläubigern liest du in den Beiträgen Steuerschulden als Selbstständiger und Krankenkassenschulden als Selbstständiger.

Je früher du kommst, desto mehr Spielraum gibt es. Ich dränge dich zu nichts. Ein Gespräch, bevor das Konto gepfändet ist, öffnet aber oft Wege, die danach verschlossen sind. Was du tun kannst, wenn es eng wird, liest du im Beitrag Selbstständig, was tun bei drohender Insolvenz?

 

Hand hält einen Kompass vor einem Feldweg. Symbolbild für Selbstständige mit Schulden auf der Suche nach der zuständigen Anlaufstelle in Chemnitz

 

Welche Wege es für Selbstständige trotzdem gibt

Auch wenn dir die klassische Schuldnerberatung verschlossen bleibt, bist du nicht ohne Ausweg. Das Recht hält für Selbstständige eigene Wege bereit.

Außergerichtliche Einigung

Viele Gläubiger stimmen einem Vergleich zu, wenn er ihnen mehr bringt als eine Insolvenz. Auch Finanzamt und Krankenkasse lassen sich in manchen Fällen darauf ein. Mehr dazu liest du im Beitrag: Schulden loswerden ohne Insolvenzverfahren.

Regelinsolvenz mit Restschuldbefreiung

Solange du selbstständig bist, gilt für dich die Regelinsolvenz. Den Antrag stellst du beim Insolvenzgericht. Eine Bescheinigung über einen gescheiterten Einigungsversuch brauchst du dafür nicht. Am Ende steht wie bei der Verbraucherinsolvenz die Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Wie das abläuft, erklärt unser Überblick zur Restschuldbefreiung.

Weitermachen trotz Insolvenz

Du musst deine Selbstständigkeit nicht aufgeben. Der Insolvenzverwalter kann deine Tätigkeit aus dem Verfahren freigeben (§ 35 Abs. 2 InsO). Dann zahlst du jährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres den Betrag an die Gläubiger, den du aus einer vergleichbaren Anstellung abgeben müsstest (§ 295a InsO). Ob sich das Weitermachen lohnt, klärt der Beitrag: Wann ist eine Selbstständigkeit nicht mehr tragfähig?

Wenn du früher selbstständig warst

Erfüllst du die Voraussetzungen des § 304 InsO, steht dir die Verbraucherinsolvenz offen. Davor steht ein außergerichtlicher Einigungsversuch, den eine geeignete Stelle bescheinigt. Ob sich dieser Weg für dich lohnt, liest du im Beitrag: Ab wie viel Schulden lohnt sich eine Privatinsolvenz?

Dein Konto schützen

Ein Pfändungsschutzkonto steht auch Selbstständigen offen. Seit dem 1. Juli 2026 bleibt darauf ein Grundfreibetrag von 1.590 Euro im Monat geschützt, egal woher das Geld stammt. Mehr dazu im Beitrag: P-Konto, Freibetrag, Erhöhung und Bescheinigung.

 

In fünf Schritten zur richtigen Anlaufstelle

1. Schreib alle Schulden auf

Notiere jede offene Forderung mit Gläubiger, Betrag und Stand. Markiere, was privat und was geschäftlich ist. Welche Unterlagen du brauchst, zeigt dir unsere Checkliste für die Schuldnerberatung.

2. Kläre, was sofort brennt

Eine laufende Kontopfändung, eine drohende Gewerbeuntersagung oder ruhende Leistungen der Krankenkasse haben Vorrang vor allem anderen. Darum kümmerst du dich zuerst.

3. Bestimme deinen Status

Bist du aktiv selbstständig, ehemals selbstständig oder Geschäftsführer einer GmbH oder UG? Davon hängt ab, welches Verfahren für dich gilt. Als Geschäftsführer laufen bei Zahlungsunfähigkeit gesetzliche Fristen, dann zählt jeder Tag.

4. Such die Stelle passend zu deiner Frage

Geht es um den Betrieb, sprich mit IHK oder Handwerkskammer. Geht es um Steuern, ist der Steuerberater gefragt. Brauchst du eine rechtliche Vertretung, hilft ein Anwalt. Willst du deine gesamten Schulden ordnen und klären, wie es danach weitergeht, ist eine Schuldnerberatung für Selbstständige (wie die unsrige) die richtige Adresse.

5. Frag vor jedem Termin nach Zuständigkeit und Kosten

Ein kurzer Anruf erspart dir den Weg zu einer Stelle, die dich dann abweist. Frag direkt, ob Selbstständige beraten werden und was die Beratung kostet. Mehr dazu im Beitrag: Kostenpflichtige Schuldnerberatung, sinnvoll oder nicht?

 

Häufige Fragen zu Schulden und Zuständigkeit bei Selbstständigen

Darf mich eine Schuldnerberatung ablehnen?

Ja. Gemeinnützige und kommunale Beratungsstellen sind an ihre Förderung gebunden, und die gilt meist nur für private Haushalte. Kein Gesetz verpflichtet eine bestimmte Stelle, dich als Selbstständigen anzunehmen.

 

Gibt es kostenlose Schuldnerberatung für Selbstständige?

Nur selten. Ehemalige Selbstständige und Menschen mit einem sehr kleinen Gewerbe haben bei gemeinnützigen Stellen manchmal eine Chance. Beziehst du aufstockend Grundsicherung, kann das Jobcenter eine Schuldnerberatung übernehmen (§ 16a SGB II).

 

Hilft die IHK bei Schulden?

Bei der Krise deines Betriebs ja, bei deinen gesamten Schulden nein. Die IHK Chemnitz bietet zum Beispiel einen Runden Tisch mit Banken und Sanierungssprechtage an. Die Regulierung privater und geschäftlicher Schulden gehört nicht zu ihren Aufgaben.

 

Bin ich als Selbstständiger Verbraucher?

Das hängt vom einzelnen Geschäft ab. Bei privaten Käufen und Krediten bist du Verbraucher (§ 13 BGB), bei allem rund um deinen Betrieb Unternehmer (§ 14 BGB). Ob die Verbraucherinsolvenz für dich in Frage kommt, regelt § 304 InsO.

 

Gilt das neue Schuldnerberatungsgesetz für Selbstständige?

Für Schulden aus deiner Selbstständigkeit nicht. Das SchuBerDG gilt ab dem 20. November 2026 nur für Verbraucher. Bei rein privaten Schulden kann es dich im Einzelfall trotzdem betreffen.

 

Kann ich als Selbstständiger Privatinsolvenz anmelden?

Nicht als Verbraucherinsolvenz, solange du selbstständig bist. Für dich gilt die Regelinsolvenz. Auch dort bekommst du nach drei Jahren die Restschuldbefreiung, wenn du deine Pflichten im Verfahren erfüllst.

 

Was kostet eine Schuldnerberatung für Selbstständige?

Das hängt vom Anbieter und vom Umfang ab. Bei uns ist das Erstgespräch kostenfrei und unverbindlich. Arbeiten wir weiter zusammen, bekommst du vorher eine transparente Kostenaufstellung.

 

Muss ich meine Selbstständigkeit aufgeben, wenn ich Schulden habe?

Nein. Selbst in einer Insolvenz kann der Insolvenzverwalter deine Tätigkeit freigeben. Ob sich das Weitermachen wirtschaftlich lohnt, solltest du ehrlich prüfen, am besten mit Unterstützung.

 

Fazit

Selbstständige fallen bei Schulden durch viele Raster, weil Recht und Förderung der Schuldnerberatung auf Verbraucher zugeschnitten sind. Das neue Schuldnerberatungsgesetz ändert daran nichts. Gemeinnützige Stellen dürfen dich ablehnen, die Kammern helfen dem Betrieb, und für den Rest fühlt sich oft niemand zuständig.

Trotzdem gibt es Wege. Eine außergerichtliche Einigung, die Regelinsolvenz mit Restschuldbefreiung nach drei Jahren und die Fortführung deiner Selbstständigkeit stehen dir offen. Wichtig ist, dass du nicht wartest, bis Finanzamt und Krankenkasse vollstrecken. Je früher du dir Unterstützung holst, desto mehr Perspektive bleibt dir.

 

✅ Was dich im Erstgespräch erwartet

  • Das Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
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Quellen

  • Bundesgesetzblatt (2026), Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz), BGBl. 2026 I Nr. 293 vom 15.10.2026. recht.bund.de
  • Deutscher Bundestag (2026), Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Schuldnerberatungsdienstegesetz, Drucksache 21/8160 vom 23.09.2026. dserver.bundestag.de
  • Deutscher Bundestag (2025), Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Schuldnerberatungsdienstegesetzes, Drucksache 21/1847 vom 29.09.2025. dserver.bundestag.de
  • Statistisches Bundesamt (2026), Überschuldung am häufigsten durch Erkrankung, Sucht oder Unfall ausgelöst, Pressemitteilung Nr. 249 vom 15.07.2026. destatis.de
  • Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Richtlinie zur Förderung von Trägern anerkannter Stellen in der Verbraucherinsolvenzberatung (FRL Verbraucherinsolvenzberatung), abgerufen am 22.10.2026. revosax.sachsen.de
  • IHK Chemnitz (2026), Beratungen für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Webseite, abgerufen am 22.10.2026. ihk.de
  • IHK Chemnitz (2026), Sprechtage, Webseite, abgerufen am 22.10.2026. ihk.de
  • Handwerkskammer Chemnitz (2026), Betriebswirtschaft, Webseite, abgerufen am 22.10.2026. hwk-chemnitz.de
  • Bürgerliches Gesetzbuch § 13, Verbraucher. gesetze-im-internet.de
  • Bürgerliches Gesetzbuch § 14, Unternehmer. gesetze-im-internet.de
  • Insolvenzordnung § 304, Grundsatz. gesetze-im-internet.de
  • Zweites Buch Sozialgesetzbuch § 16a, Kommunale Eingliederungsleistungen. gesetze-im-internet.de
  • Abgabenordnung § 240, Säumniszuschläge. gesetze-im-internet.de
  • Viertes Buch Sozialgesetzbuch § 24, Säumniszuschlag. gesetze-im-internet.de
  • Fünftes Buch Sozialgesetzbuch § 16, Ruhen des Anspruchs. gesetze-im-internet.de
  • Weitere Rechtsgrundlagen sind §§ 15a, 35, 287, 295a und 305 InsO sowie § 35 GewO.

 

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für deine konkrete Situation empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch.


 

Schuldnerberater Ulrich Freund

 

Über den Autor: Ulrich Freund

Ulrich Freund ist Diplom-Betriebswirt (VWA) und IHK-zertifizierter Schuldnerberater beim VfK e.V. Sulingen (geeignete Stelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) – Außenstelle Chemnitz. Mit seiner langjährigen Erfahrung in der Wirtschafts- und Sozialberatung sowie seiner Expertise als zertifizierter Coach unterstützt er Privatpersonen und Unternehmer dabei, Wege aus der Überschuldung zu finden. Seine „FREUND-Methode“ verbindet fachliches Know-how mit einer wertschätzenden, menschlichen Begleitung. Wenn du als Privatperson, Selbstständiger, Unternehmer oder Freiberufler in Sachsen eine Schuldnerberatung suchst, kannst du deinen Termin einfach online buchen.