Veröffentlicht am 30.10.2026
Wenn Schulden deinen Alltag bestimmen, sicherst du zuerst das Nötigste, also Wohnung, Energie und Konto. Danach verschaffst du dir einen vollständigen Überblick über alle Forderungen. Eine Privatinsolvenz kommt erst infrage, wenn die Einigung mit den Gläubigern scheitert und du deine Schulden auf absehbare Zeit nicht tilgen kannst. Ich zeige dir, was du heute schon tun kannst. Ich zeige dir Möglichkeiten, die dich bei der Entschuldung unterstützen. Vorsicht bei Werbeversprechen, die vor allem in der Not wie ein rettender Strohhalm wirken, weil sie dir eine „Schuldenfreiheit-über-Nacht“ garantieren. Meist verschlimmern solche Angebote deine Lage nur. Als Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer findest du einen eigenen Abschnitt.
📋 Kurz und knapp
- Schulden entstehen selten von heute auf morgen. Die häufigsten Auslöser waren 2025 laut Statistischem Bundesamt Erkrankung, Sucht oder Unfall (rund 18 Prozent) und Arbeitslosigkeit (rund 17 Prozent).
- Ungeöffnete Briefe halten keine Frist auf. Gegen einen Mahnbescheid hast du zwei Wochen Zeit für einen Widerspruch.
- Miete, Energie und Krankenversicherung haben Vorrang. Ein P-Konto schützt seit dem 1. Juli 2026 einen Grundfreibetrag von 1.590 € im Monat.
- Eine Privatinsolvenz führt nach einer Abtretungsfrist von drei Jahren zur Restschuldbefreiung. Vorher braucht es einen gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch, bescheinigt von einer geeigneten Stelle.
- Wer noch selbstständig tätig ist, durchläuft die Regelinsolvenz. Für GmbH und UG gilt eine gesetzliche Antragspflicht.
Inhaltsverzeichnis
- Woran du merkst, dass Schulden deinen Alltag bestimmen
- Warum so viele erst spät Hilfe suchen
- Welche Auswege die Lage eher verschlimmern
- In fünf Schritten wieder Boden unter den Füßen
- Welche Wege aus den Schulden es gibt
- Wann eine Privatinsolvenz für dich infrage kommt
- Schulden als Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer
- Wann sich eine Schuldnerberatung für dich lohnt
- Häufige Fragen zur Privatinsolvenz und zum Umgang mit Schulden
- Fazit
- Quellen
Woran du merkst, dass Schulden deinen Alltag bestimmen
Schulden kommen selten mit einem großen Knall. Am Anfang steht eine kleine Lücke. Das Gehalt reicht bis zum 25., danach hilft der Dispo. Die Nebenkostennachzahlung zahlst du in Raten ab, die Reparatur am Auto über einen Kleinkredit. Jede einzelne Entscheidung ist nachvollziehbar. Zusammen ergeben sie ein gefährliches Spinnennetz aus Raten, das mit jedem Monat dichter wird.
Menschen, die 2025 eine Schuldnerberatung aufsuchten, hatten nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Schnitt 34.650 € Schulden. Die häufigsten Auslöser waren Erkrankung, Sucht oder Unfall mit rund 18 Prozent und Arbeitslosigkeit mit rund 17 Prozent. Hinter Schulden steckt also in vielen Fällen ein Schicksalsschlag. Laut SchuldnerAtlas der Creditreform gelten bundesweit rund 5,67 Millionen Erwachsene als überschuldet. Mit deiner Lage bist du also bei Weitem nicht allein. Mehr zu den Ursachen liest du im Beitrag: Wie Schulden wirklich entstehen.
Typische Warnzeichen
- Briefe bleiben ungeöffnet liegen, weil du den Inhalt schon ahnst.
- Du bezahlst eine Rechnung, indem du eine andere liegen lässt.
- Dein Konto steht dauerhaft im Dispo, und das Gehalt gleicht am Monatsanfang nur noch das Minus aus.
- Du nimmst einen neuen Kredit auf, um alte Raten zu bedienen.
- Die Gedanken ans Geld begleiten dich bis in den Schlaf.
- Partner, Familie oder Freunde wissen nichts von deiner Lage.
Warum gerade ein Dauer-Dispo zur Falle werden kann, liest du im Beitrag: Immer im Dispo? So gefährlich sind kleine Schulden.
Warum so viele erst spät Hilfe suchen
Schulden sind mit Scham verbunden. Wer seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, fühlt sich schnell als Versager. Dazu kommt die Hoffnung, dass es im nächsten Monat besser läuft. Vielleicht kommt eine Steuererstattung, vielleicht klappt es endlich mit dem neuen Job, bei dem die Lohntüte etwas größer ist. Solange Arbeit und Familie nach außen funktionieren, sieht niemand, wie es dir wirklich geht.
In meiner Beratung erlebe ich immer wieder, dass Menschen viele Briefe mitbringen. Ein paar davon sind noch zu. Manche erzählten ihrem Partner monatelang nichts. Auch das kommt vor und auch das ist menschlich. Niemand muss sich dafür schämen. Echt nicht. Dennoch: Die Briefe bleiben unberechenbar, weil Fristen auch dann laufen, wenn der Umschlag geschlossen bleibt.
Je früher du dir Hilfe holst, desto mehr Lösungswege stehen dir offen. Ein Gläubiger, der noch kein Gericht eingeschaltet hat, ist in vielen Fällen eher zu einer Einigung bereit als einer, der schon einen Vollstreckungstitel in der Hand hält. Was Geldsorgen mit einer Partnerschaft machen, liest du im Beitrag: Schulden in der Beziehung.
Welche Auswege die Lage eher verschlimmern
Wer unter Geldsorgen leidet, sucht nach schneller Erleichterung. Einige Lösungen bringen tatsächlich ein paar Wochen Ruhe und vergrößern das Problem erst danach.
- Ein neuer Kredit für alte Schulden. Eine Umschuldung kann sinnvoll sein, wenn du alle Forderungen kennst und die neue Rate sicher tragen kannst. Fehlt dieser Überblick, kommen zu den alten Gläubigern bald neue dazu.
- Raten an alle gleichzeitig. Wer jedem Gläubiger etwas zusagt, verspricht am Ende mehr, als im Monat übrig bleibt. Platzt die erste Rate, kommen Mahngebühren und Inkassokosten obendrauf.
- Kredite ohne SCHUFA und Schuldenfrei-Versprechen. Angebote, die gegen Vorkasse einen Kredit oder schnelle Schuldenfreiheit in Aussicht stellen, kosten dich Geld und lösen nichts. Eine seriöse Schuldnerberatung vergibt übrigens keine Darlehen.
- Abwarten und die Post liegen lassen. Mahnbescheide, Kündigungen und Fristen wirken auch dann, wenn du den Brief nie gelesen hast.
Warum auch 2026 kein neues Gesetz bestehende Schulden schneller verschwinden lässt, liest du im Beitrag: Privatinsolvenz 2026, schneller schuldenfrei?
In fünf Schritten wieder Boden unter den Füßen
Diese fünf Schritte kannst du heute angehen. Sie verschaffen dir Luft und einen Überblick, bevor du über den Weg aus den Schulden entscheidest.
1. Öffne deine Post und sortiere sie
Nimm dir eine ruhige Stunde, gern zusammen mit einer Person, der du vertraust. Öffne alle Briefe und lege sie auf drei Stapel. Auf den ersten kommt alles vom Gericht oder von Behörden, auf den zweiten Mahnungen und Inkassoschreiben, auf den dritten der Rest. Briefe im gelben Umschlag gehören ganz nach oben. Sie werden förmlich zugestellt und setzen Fristen in Gang. Gegen einen Mahnbescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Widerspruch einlegen (§ 692 ZPO). Ob ein Widerspruch in deinem Fall sinnvoll ist, lässt du am besten prüfen.
2. Sichere Wohnung, Energie und Krankenversicherung
Diese Zahlungen haben Vorrang vor Konsumkrediten und Rechnungen aus dem Onlinehandel. Schon ein Mietrückstand in Höhe von zwei Monatsmieten kann zur fristlosen Kündigung führen (§§ 543, 569 BGB). Den Strom darf der Grundversorger erst sperren, nachdem er die Sperre angedroht und angekündigt hat (§ 19 StromGVV). Nutze diese Zeit für ein Gespräch über eine Ratenzahlung. Welche Schulden zuerst an der Reihe sind, liest du im Beitrag: Miete, Energie, Raten.
3. Schütze dein Konto mit einem P-Konto
Ein Pfändungsschutzkonto sorgt dafür, dass ein Grundbetrag auf deinem Konto vor Pfändungen sicher bleibt. Deine Bank muss dein bestehendes Girokonto auf Wunsch in ein P-Konto umwandeln (§ 850k ZPO). Wie du den Freibetrag erhöhst und welche Bescheinigung du dafür brauchst, erklärt der Beitrag: P-Konto, Freibetrag und Bescheinigung.
⚡ Faktenchecker zum P-Konto
Vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 beträgt der Grundfreibetrag auf dem P-Konto 1.590 € im Monat. Hast du Kinder, ist der Betrag höher. Für die erste Person, der du Unterhalt zahlst, erhöht er sich um 597,42 €, für die zweite bis fünfte Person um je 332,83 €. Die Erhöhung gibt es nur mit einer Bescheinigung, etwa vom Arbeitgeber, von der Familienkasse oder von einer geeigneten Stelle (§ 903 ZPO). Grundlage ist die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80).
4. Verschaffe dir einen vollständigen Überblick
Schreib alle Gläubiger mit Betrag, Aktenzeichen und dem Datum des letzten Schreibens in eine Liste. Daneben stellst du deine Einnahmen und festen Ausgaben. Mit diesen Zahlen siehst du, was am Ende des Monats übrig bleibt. Für viele ist das der schwerste Teil, und gleichzeitig spüren sie danach eine erste Erleichterung. Was du dafür zusammentragen solltest, findest du in der: Checkliste für die Schuldnerberatung.
5. Sag vorerst nichts Neues zu
Inkassounternehmen drängen am Telefon gern auf eine schnelle Ratenvereinbarung oder ein Schuldanerkenntnis. Ein Anerkenntnis hat rechtliche Folgen, die du vorher kennen solltest. Eine Rate, die du nach zwei Monaten nicht mehr zahlen kannst, verschlechtert deine Lage zusätzlich. Bitte um eine schriftliche Aufstellung der Forderung und nimm dir Zeit. Auch einen neuen Kredit solltest du erst aufnehmen, wenn dein Überblick steht.
Welche Wege aus den Schulden es gibt
Sobald du einen ersten Überblick hast, zeigt sich, welcher Lösungsansatz zu dir passt. Im Kern gibt es drei Möglichkeiten.
- Ratenzahlung mit einzelnen Gläubigern. Sie passt, wenn die Schulden überschaubar sind und dein Einkommen genug Spielraum für alle Raten lässt.
- Außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern. Alle Gläubiger bekommen einen gemeinsamen Plan, zum Beispiel eine Einmalzahlung oder gleichmäßige Raten auf einen Teil ihrer Forderung. Stimmen alle zu, bist du ohne Gericht aus den Schulden heraus.
- Privatinsolvenz. Sie ist der gesetzliche Weg, wenn eine Einigung scheitert und du deine Schulden auf absehbare Zeit nicht tilgen kannst.
Ich schaue mir mit dir an, welcher Weg für dich wirtschaftlich sinnvoll ist. Ich dränge dich zu nichts. Manchmal reicht eine Ratenvereinbarung, in anderen Fällen ist die Insolvenz der sauberere Neuanfang. Welche Lösungen es außerhalb eines Insolvenzverfahrens gibt, liest du im Beitrag: Schulden loswerden ohne Insolvenzverfahren.

Wann eine Privatinsolvenz für dich infrage kommt
Im ersten Halbjahr 2026 zählte das Statistische Bundesamt 38.932 Verbraucherinsolvenzen, 2,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die Privatinsolvenz, offiziell Verbraucherinsolvenz, ist für Angestellte, Rentner, Arbeitsuchende und frühere Selbstständige mit überschaubaren Verhältnissen gedacht. Voraussetzung ist, dass du zahlungsunfähig bist oder dir die Zahlungsunfähigkeit droht. Weil du den Antrag selbst stellst, reicht bereits die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO).
So läuft das Verfahren ab
- Außergerichtlicher Einigungsversuch. Zuerst versuchst du mit Unterstützung einer geeigneten Stelle, dich mit allen Gläubigern zu einigen. Bei uns begleitet der VfK e.V. Sulingen (geeignete Stelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) – Außenstelle Chemnitz diesen Einigungsversuch und stellt die Bescheinigung nach § 305 InsO aus.
- Antrag beim Insolvenzgericht. Scheitert die Einigung, stellst du den Antrag selbst beim Insolvenzgericht und legst die Bescheinigung bei. Der Einigungsversuch darf dabei höchstens sechs Monate zurückliegen.
- Drei Jahre Abtretungsfrist. Ab der Eröffnung des Verfahrens gibst du drei Jahre lang den pfändbaren Teil deines Einkommens an den Insolvenzverwalter oder Treuhänder ab (§ 287 Abs. 2 InsO).
- Restschuldbefreiung. Hältst du dich an deine Pflichten, befreit dich das Gericht danach von den restlichen Schulden.
Wie das Verfahren im Einzelnen abläuft und was dein Arbeitgeber dabei erfährt, steht im Beitrag: Privatinsolvenz, Ablauf, Dauer und was erfährt dein Arbeitgeber.
⚡ Faktenchecker zur Privatinsolvenz
Die Abtretungsfrist dauert drei Jahre ab Eröffnung des Verfahrens (§ 287 Abs. 2 InsO). Eine zweite Restschuldbefreiung ist frühestens nach elf Jahren möglich, das Verfahren dauert dann fünf Jahre (§ 287a InsO).
Bestimmte Schulden bleiben auch nach der Restschuldbefreiung bestehen, etwa Geldstrafen, Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen, vorsätzlich nicht gezahlter Unterhalt und Steuerschulden nach einer Verurteilung wegen einer Steuerstraftat (§ 302 InsO).
Fehlt das Geld für die Verfahrenskosten, kann das Gericht sie stunden (§ 4a InsO). Den Eintrag über die erteilte Restschuldbefreiung löscht die SCHUFA seit 2023 nach sechs Monaten.
Ab welcher Summe sich der Schritt lohnt, liest du im Beitrag: Ab wie viel Schulden lohnt sich eine Privatinsolvenz?
Schulden als Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer
Wer selbstständig arbeitet, trägt ein doppeltes Risiko. Private und betriebliche Schulden vermischen sich, und das Einkommen schwankt von Monat zu Monat.
Bei Selbstständigen sehe ich immer wieder, dass Finanzamt und Krankenkasse zu den größten Gläubigern gehören. Viele haben über Monate versucht, das Geschäft mit privatem Geld zu retten, und die eigenen Rücklagen sind längst aufgebraucht.
Regelinsolvenz statt Verbraucherinsolvenz
Bist du noch selbstständig tätig, gilt für dich die Regelinsolvenz. Auch nach dem Ende der Selbstständigkeit kommst du nur in die Verbraucherinsolvenz, wenn du weniger als 20 Gläubiger hast und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen offen sind, etwa Löhne früherer Mitarbeiter (§ 304 InsO). Eine Insolvenz bedeutet dabei nicht automatisch das Aus für dein Geschäft. Der Insolvenzverwalter kann deine selbstständige Tätigkeit freigeben (§ 35 Abs. 2 InsO). Du arbeitest dann weiter und zahlst jährlich so viel an die Gläubiger, wie du aus einem vergleichbaren Angestelltenverhältnis abgeben müsstest (§ 295a InsO).
Finanzamt und Krankenkasse
Steuerschulden und offene Beiträge bei der Krankenkasse werden in einer Insolvenz grundsätzlich mit geregelt. Ausgenommen sind Steuerschulden nach einer Verurteilung wegen einer Steuerstraftat. Bist du mit Beiträgen für zwei Monate im Rückstand und zahlst trotz Mahnung nicht, kann die Krankenkasse deinen Leistungsanspruch ruhen lassen. Behandlungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzen, Leistungen in der Schwangerschaft und Früherkennung bleiben davon ausgenommen. Mit einer Ratenvereinbarung lebt dein Anspruch wieder auf, solange du die Raten zahlst (§ 16 Abs. 3a SGB V). Warum Finanzamt und Krankenkasse ohne Gerichtsurteil vollstrecken können und wer für dich als Selbstständiger zuständig ist, liest du im Beitrag: Selbstständig mit Schulden? Wer wirklich für dich zuständig ist.
GmbH und UG
Bei einer GmbH oder UG geht es zuerst um das Unternehmen selbst. Als Geschäftsführer musst du den Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern stellen, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung (§ 15a InsO). Wer zu spät handelt, riskiert eine persönliche Haftung. Hast du für Kredite der Firma gebürgt, werden aus Firmenschulden schnell private Schulden, und dann geht es auch um deine eigene Entschuldung. Als Einzelunternehmer oder Freiberufler hast du dagegen keine gesetzliche Antragspflicht. Mehr dazu findest du auf unserer Seite zur: Schuldnerberatung für GmbH und UG.
⚡ Faktenchecker für Selbstständige und Unternehmer
In die Verbraucherinsolvenz kommen frühere Selbstständige nur mit weniger als 20 Gläubigern und ohne Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (§ 304 InsO). Bei freigegebener Tätigkeit sind die Zahlungen an die Gläubiger jährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres fällig (§ 295a InsO). Für GmbH und UG beträgt die Antragsfrist höchstens drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und höchstens sechs Wochen bei Überschuldung (§ 15a InsO).
Wann sich eine Schuldnerberatung für dich lohnt
Spätestens wenn du deine Raten nicht mehr zahlen kannst, ein Mahnbescheid oder eine Pfändung im Raum steht oder du nachts wach liegst, lohnt sich ein Gespräch. Auch früher ist es sinnvoll. Je weniger Gläubiger schon ein Gericht eingeschaltet haben, desto mehr Spielraum bleibt. Weitere Anhaltspunkte findest du im Beitrag: Wann muss ich zu einer Schuldnerberatung?
In der Beratung ordnen wir deine Lage wirtschaftlich ein, erstellen mit dir einen Plan und begleiten auf Wunsch den außergerichtlichen Einigungsversuch. Ein Darlehen vergeben wir nicht. Für rechtliche Fragen im Einzelfall ist ein Anwalt die richtige Adresse. Unsere Schuldnerberatung ist kostenpflichtig. Das Erstgespräch dagegen ist für dich kostenfrei und unverbindlich, egal ob du eine Privatperson oder selbstständig tätig bist. Was das konkret für dich bedeutet, liest du im Beitrag: Kostenpflichtige Schuldnerberatung, sinnvoll oder nicht?
Viele sagen mir nach dem ersten Termin, dass sie zum ersten Mal seit Langem wieder durchatmen können. Die Schulden sind dann zwar noch immer da. Aber mit einer realistischen Entschuldungsstrategie bekommt die eigene Lage wieder eine Perspektive.
Häufige Fragen zur Privatinsolvenz und zum Umgang mit Schulden
Ab wann gilt jemand als überschuldet?
Überschuldet ist, wer seine fälligen Rechnungen und Raten auf längere Sicht weder aus dem Einkommen noch aus dem Vermögen bezahlen kann. Ein paar offene Rechnungen machen dich also noch nicht überschuldet. Kritisch wird es, wenn du dauerhaft Löcher mit neuen Schulden stopfst.
Kann ich eine Privatinsolvenz selbst beantragen?
Ja, den Antrag stellst du selbst beim zuständigen Insolvenzgericht. Dazu brauchst du die Bescheinigung einer geeigneten Stelle, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch in den letzten sechs Monaten gescheitert ist (§ 305 InsO).
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Die Abtretungsfrist dauert drei Jahre ab Eröffnung des Verfahrens. Davor kommen der Einigungsversuch und die Antragstellung, die zusammen einige Monate in Anspruch nehmen können.
Was kostet eine Privatinsolvenz, wenn ich kein Geld habe?
Die Gerichtskosten können gestundet werden, wenn dein Vermögen sie nicht deckt (§ 4a InsO). Du zahlst sie dann erst nach der Restschuldbefreiung, bei Bedarf auch in Raten.
Erfährt mein Arbeitgeber von der Privatinsolvenz?
Das hängt vor allem davon ab, ob dein Lohn über der Pfändungsgrenze liegt. Ist ein Teil pfändbar, muss der Arbeitgeber ihn abführen und erfährt dadurch vom Verfahren. Mehr dazu liest du im Beitrag zum Ablauf der Privatinsolvenz.
Muss ich als Selbstständiger in der Insolvenz mein Geschäft aufgeben?
Nein, der Insolvenzverwalter kann deine selbstständige Tätigkeit freigeben (§ 35 Abs. 2 InsO). Du führst sie dann weiter und zahlst jährlich einen Betrag an die Gläubiger, der sich an einem vergleichbaren Angestelltengehalt orientiert.
Lohnt sich eine Schuldnerberatung auch bei wenigen Schulden?
Ja, gerade dann. Solange erst wenige Gläubiger beteiligt sind und noch kein Gericht eingeschaltet ist, stehen dir noch viele Möglichkeiten für eine Einigung ohne Insolvenz offen.
Fazit
Wenn Schulden den Alltag bestimmen, hilft zuerst Ordnung, so abgedroschen das auch klingt. Öffne deine Post, behalte die Fristen im Blick, sichere Wohnung, Energie und Konto ab. Im Anschluss legst du alle Zahlen auf den Tisch. Danach zeigt sich, ob Ratenzahlungen reichen, eine Einigung mit allen Gläubigern möglich ist oder eine Privatinsolvenz der bessere Weg ist. Für Selbstständige und Geschäftsführer gelten eigene Regeln und Fristen, deshalb lohnt sich hier ein früher Blick von außen. Ob in Chemnitz oder online, wir begleiten dich dabei. Egal in welcher Phase du gerade steckst, verurteile dich nicht dafür. Suche dir stattdessen eine Unterstützung, die zu dir und deiner Situation passt.
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Quellen
- Statistisches Bundesamt (2026), Überschuldung am häufigsten durch Erkrankung, Sucht oder Unfall ausgelöst, Pressemitteilung Nr. 249 vom 15.07.2026. destatis.de
- Statistisches Bundesamt (2026), Unternehmensinsolvenzen im Juni 2026, Pressemitteilung Nr. 325 vom 11.09.2026. destatis.de
- Creditreform (2025), SchuldnerAtlas Deutschland 2025, Pressemitteilung vom 14.11.2025. creditreform.de
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (2026), Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2026, BGBl. 2026 I Nr. 80 vom 26.03.2026. gesetze-im-internet.de
- Verbraucherzentrale NRW (2023), Statement zur EuGH-Entscheidung zur Restschuldbefreiung, Pressemitteilung vom 07.12.2023. verbraucherzentrale.nrw
- Insolvenzordnung § 287, Antrag des Schuldners. gesetze-im-internet.de
- Insolvenzordnung § 302, Ausgenommene Forderungen. gesetze-im-internet.de
- Insolvenzordnung § 304, Grundsatz. gesetze-im-internet.de
- Insolvenzordnung § 305, Eröffnungsantrag des Schuldners. gesetze-im-internet.de
- Zivilprozessordnung § 692, Mahnbescheid. gesetze-im-internet.de
- Bürgerliches Gesetzbuch § 543, Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. gesetze-im-internet.de
- Stromgrundversorgungsverordnung § 19, Unterbrechung der Versorgung. gesetze-im-internet.de
- Sozialgesetzbuch V § 16, Ruhen des Anspruchs. gesetze-im-internet.de
- Weitere Rechtsgrundlagen sind §§ 4a, 15a, 18, 35, 287a und 295a InsO, §§ 850k und 903 ZPO sowie § 569 BGB.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für deine konkrete Situation empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch.

Über den Autor: Ulrich Freund
Ulrich Freund ist Diplom-Betriebswirt (VWA) und IHK-zertifizierter Schuldnerberater beim VfK e.V. Sulingen (geeignete Stelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) – Außenstelle Chemnitz. Mit seiner langjährigen Erfahrung in der Wirtschafts- und Sozialberatung sowie seiner Expertise als zertifizierter Coach unterstützt er Privatpersonen und Unternehmer dabei, Wege aus der Überschuldung zu finden. Seine „FREUND-Methode“ verbindet fachliches Know-how mit einer wertschätzenden, menschlichen Begleitung. Wenn du als Privatperson, Selbstständiger, Unternehmer oder Freiberufler in Sachsen eine Schuldnerberatung suchst, kannst du deinen Termin einfach online buchen.