Wie immer zu Jahresbeginn kursieren die tollsten Versprechen im Netz. Wir haben zwar schon April, aber das Internet vergisst nichts. Davor macht auch das Thema Überschuldung nicht halt. Eine Frage, die mir erst kürzlich ein Mandant stellte, verdutzte mich: "Welche drei Gesetze machen mich dieses Jahr schneller schuldenfrei?" Er habe dies im Internet gelesen und wollte natürlich davon profitieren. Ehrlich gesagt, war ich für den Moment irritiert. Gibt es wirklich Gesetze, die bestehende Schulden minimieren und welche Geheimtipps in der Schuldenregulierung habe ich, mit 17 Jahren Berufserfahrung in der Schuldnerberatung, verschlafen?
Spoiler: Die Antwort auf die Eingangsfrage lautet - nein, ein klares Nein. Aber immer langsam mit den jungen Pferden. Es steckt wirklich mehr dahinter, als du auf den ersten Blick denkst. Und weil solche Versprechen bei Menschen, in einer echten Notlage, Erwartungen wecken, die sich nicht erfüllen, lohnt es sich, genau hinzuschauen. Hilfe, was für ein Schachtelsatz. :o)
Inhalt
- Welche drei Gesetze sollen das sein?
- Was wirklich neu ist: drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung
- Der außergerichtliche Vergleich: wann er funktioniert und wann nicht
- Was passiert, wenn jemand ein Jahr zahlt und nichts gemacht wird?
- Was du wissen solltest, bevor du monatlich Geld überweist
- Was heißt das für dich konkret?
1. Also, welche drei Gesetze sollen das sein?
Nachdem der Mandant gegangen war, recherchierte ich, was mir eventuell entgangen war. Keiner ist schließlich unfehlbar.
Die naheliegende Frage zuerst: Welche Gesetze sind damit überhaupt gemeint, die mich schneller schuldenfrei machen?
Na gut, ich wurde schnell fündig. Ein Gesetz, das vorschreibt, dass Schulden ab 2026 automatisch kleiner werden, gibt es nicht. Puuh, also habe ich doch nichts verpasst.
Soll heißen: Kein Gesetz erlaubt dir, die Miete einfach nicht mehr zu überweisen, oder einfach deine Einkäufe im Discounter nicht mehr zu bezahlen, nur weil du zu viele Schulden hast. Davon abgesehen - ein Gesetz, welches unbegrenzte Schulden ohne Konsequenzen ermöglicht, wäre schlicht das Ende jedes Kreditwesens.
Was hinter solchen Versprechen steckt, sind drei reale Entwicklungen, die für Menschen mit Schulden durchaus relevant sein können. Nur eben nicht so, wie es auch meine Überschrift es andeutet.
➡️ Gesetz 1 - Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro
Mehr Nettoeinkommen ist grundsätzlich gut. Aber ein höheres Einkommen verschiebt auch die Pfändungsfreigrenze nach oben. (Siehe Blogbeitrag: Neue Pfändungstabelle ab 01.07.2026) Wer mehr verdient, hat unter Umständen einen höheren pfändbaren Anteil. Die Schulden werden dadurch nicht kleiner, nur die Berechnungsgrundlage ändert sich.
➡️ Gesetz 2 - Digitale Aktenführung bei Gerichten und Gläubigern
Der Vorteil liegt klar auf der Hand. Unterlagen werden schneller ausgetauscht und mögliche Insolvenzverfahren sowie weitere zeitaufwendige Abläufe sind effizienter. Das ist durchaus eine sinnvolle Modernisierung, ja. Dennoch ändert sich nichts an deiner Schuldenhöhe, Zinslauf oder den Rechten deiner Gläubiger.
➡️ Gesetz 3 - Das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG)
Es gibt damit erstmals ein Bundesgesetz für das Feld der Schuldnerberatung. Die Länder werden verpflichtet sicherzustellen, dass Verbraucher, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben, unabhängige Schuldnerberatung erhalten können. Eine Schuldnerberatung soll kostenlos angeboten werden, nur in besonders begründeten Ausnahmefällen sind Gebühren zulässig. Das Gesetz tritt am 20. November 2026 in Kraft.
Ausführliche Informationen dazu erfährst du in meinem Blogbeitrag von letzter Woche: Neue Schuldnerberatungsgesetz 2026 – was ändert sich für dich?
Das sind tatsächlich gute Nachrichten. Aber es macht niemanden automatisch schneller schuldenfrei.
2. Was wirklich neu ist: drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung
Es gibt eine Regelung, die für viele Betroffene tatsächlich eine spürbare Erleichterung ist. Diese Neuigkeit ist nicht per se neu und dennoch wird sie immer wieder falsch dargestellt.
Welche meine ich konkret? Seit dem 1. Oktober 2020 geltenden Rechtslage, dauert jedes Insolvenzverfahren nur noch drei Jahre. Für alle, die seit diesem Datum Insolvenz beantragt haben oder es heute tun, gilt: Die Restschuldbefreiung erfolgt (wie bereits erwähnt) nach drei Jahren. Unabhängig davon, wie viele Schulden und Verfahrenskosten der Schuldner während des Verfahrens bereits bezahlt hat.
Das war früher anders. Wer nicht in der Lage war, innerhalb von drei Jahren mindestens 35 Prozent der Schulden und alle Verfahrenskosten zu tilgen, saß sechs Jahre im Verfahren. Für Menschen mit wenig Einkommen und hohen Schulden war das die Regel.
Wichtig zu wissen: Die ursprünglich geplante Vorschrift, die eine Rückkehr zur sechsjährigen Laufzeit vorsah, wurde nicht in das Gesetz übernommen. Die aktuelle Rechtslage gilt unbefristet. Drei Jahre sind also nach wie vor geltendes Recht.
⚡Allerdings mit einer klaren Bedingung, die in vielen Versprechen gerne weggelassen wird:
Wer seinen Obliegenheiten nicht nachkommt, riskiert die Versagung der Restschuldbefreiung. Dazu gehört die Pflicht, einer Arbeit nachzugehen oder sich nachweisbar darum zu bemühen, sowie den pfändbaren Einkommensanteil an den Treuhänder (Insolvenzverwalter) abzutreten. Wer das nicht tut oder wichtige Änderungen verschweigt, kann am Ende leer ausgehen, auch nach drei Jahren.
3. Der außergerichtliche Vergleich: wann er funktioniert und wann nicht
Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich ist in bestimmten Situationen eine echte Option und ist gesetzlich bei der Privatinsolvenz vorgeschrieben. Bevor ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, muss ein Versuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung vorliegen. Das ist kein Geheimtipp, das ist Pflichtprogramm für alle.
⚡Was dabei oft verschwiegen wird
Wenn sich auch nur ein Gläubiger weigert, dem Vergleich zuzustimmen, scheitert der Vergleich insgesamt. Und das passiert häufiger, als die Versprechen im Netz vermuten lassen. Auch dann, wenn dieser professionell vorbereitet wurde. Ein einziger Gläubiger, der ablehnt, reicht aus, um die gesamte außergerichtliche Einigung abzuschmettern.
Kein Berater, keine Schuldnerberatungsstelle und kein Anwalt kann Gläubiger zu einer Zustimmung zwingen. Das ist rechtlich nicht möglich. Was dann folgt, ist das Insolvenzverfahren, diesmal mit gerichtlicher Begleitung.
Wer übrigens bei einem gescheiterten außergerichtlichen Versuch bereits mehr als die Hälfte der Gläubiger und mehr als die Hälfte der Forderungssumme hinter sich hat, kann beim Gericht eine Zustimmungsersetzung nach § 309 InsO beantragen. Seriöse Beratungsstellen weisen auf diese Möglichkeit hin.
Aus meinem Beratungsalltag weiß ich, dass gerade die Gläubiger mit den geringsten Forderungen, eine Gesamtlösung verhindern, weil sie nach dem Motto handeln: alles oder nichts.
Für jemanden, der knapp über Mindestlohn verdient und rund 50.000 Euro Schulden bei vielen kleinen Gläubigern hat, stellt sich eine sehr konkrete Frage: Welche Quote kannst du realistisch anbieten? Der pfändbare Anteil bei einem Einkommen knapp über Mindestlohn ist gering. Gläubiger lassen sich ihre Zustimmung zu einem Vergleich teilweise teuer abkaufen und bestehen auf Zahlungen, die oft über dem aktuellen pfändbaren Einkommen liegen. Das führt in manchen Fällen dazu, dass Menschen Vergleiche eingehen, die sie schlicht nicht durchhalten können.
Ein außergerichtlicher Vergleich funktioniert am besten, wenn ein stabiles Einkommen über dem Pfändungsfreibetrag vorhanden ist, die Gläubigerzahl überschaubar ist und die Gläubiger kooperieren. Bei vielen kleinen Gläubigern wie Versandhandel, Telekommunikationsanbietern und Ratenkrediten wird es deutlich schwieriger.
4. Was passiert, wenn jemand ein Jahr zahlt und nichts gemacht wird?
Ein anonymisiertes Praxisbeispiel aus Sicht des Hilfesuchenden:
Markus T., Anfang 40, Angestellter aus dem Raum Chemnitz, hatte rund 50.000 Euro Schulden verteilt auf viele kleine Gläubiger:
- mehrere Versandhäuser,
- zwei Telekommunikationsanbieter,
- ein Ratenkredit und
- einige offene Mahnbescheide.
Kein einzelner Schuldenberg, sondern viele kleine, die unüberwindbar wurden. Er verdiente knapp über Mindestlohn. Rücklagen hatte er auch keine. Er recherchierte, wie er schnell seine Schulden (am besten ohne Privatinsolvenz) loswerden könnte. Im Internet stieß Markus auf ein Angebot eines Anbieters, der ihm mit goldener Zunge versprach, seine Gläubiger anzuschreiben, um einen außergerichtliches Vergleich für ihn durchzusetzen und somit seine Schulden auf einen kleinen Bruchteil zu drücken. Innerhalb eines Jahres winkte die Schuldenfreiheit, gegen eine monatliche Pauschale. Das klang eigentlich viel zu schön, um wahr zu sein.
Und dennoch, Markus zahlte. Einen Monat, zwei Monate, ein halbes Jahr, ein Jahr. Auf seine Nachfragen kamen ausweichende Antworten, immer neue Fristen, immer neue Vertröstungen. Die Gläubiger hatten in dieser Zeit keine einzige Kontaktaufnahme erhalten. Seine Schulden erhöhten sich durch laufende Zinsen und Mahngebühren stetig weiter. Als er zu mir in die Beratung kam, waren aus 50.000 Euro fast 54.000 Euro geworden.
Was Markus mir beschrieb, war vor allem Scham hinsichtlich seiner Naivität, die keine war und das sagte ich ihm auch ganz klar. Die Scham bezog sich nicht auf seine Schulden, die hatte er längst akzeptiert. Sondern, weil er sich tatsächlich von den Versprechungen im Internet hatte täuschen lassen. „Ich wusste irgendwie, dass da was faul ist und doch wollte ich genau das glauben." Es ist nicht alles Gold, was glänzt.
Wir reichten letztendlich einen außergerichtlicher Einigungsversuch mit realistischer Erwartungshaltung ein. Da dieser bei seiner Gläubigerzahl und seinem Einkommen aller Voraussicht nach scheitern würde, war die Privatinsolvenz (wenn du mehr darüber erfahren möchtest - Privatinsolvenz: Ablauf, Dauer und was erfährt dein Arbeitgeber), mit einem Ende in drei Jahren, schlicht der sinnvollste Weg. Aus einem schnellen Jahr schuldenfrei, wurden bei ihm leider insgesamt vier.
5. Was du wissen solltest, bevor du monatlich Geld überweist
Es gibt keine versteckten Gesetze, die nur bestimmte Anbieter kennen. Was es gibt, sind unterschiedliche Interessen. Wer monatlich eine Gebühr kassiert (daran ist übrigens nichts Verwerfliches), hat ein anderes wirtschaftliches Interesse als eine unabhängige Beratungsstelle, die daran gemessen wird, ob der Fall tatsächlich gelöst wurde.
Das neue Schuldnerberatungsdienstegesetz regelt das übrigens ausdrücklich. Unabhängige professionelle Anbieter dürfen keine Kreditgeber, Kreditvermittler oder Kreditdienstleister sein und dürfen sich in keinem Interessenkonflikt befinden. Gemeinnützige Beratungsstellen und anerkannte Schuldnerberatungen nach InsO § 305 Abs. 1 (wie der VfK e.V. - Außenstelle Chemnitz) gelten explizit als unabhängig.
Bedenke dennoch: Nicht jede kostenpflichtige Beratung ist gut, aber nicht jede gute Beratung ist kostenlos.
Mehr dazu kannst du im folgenden Beitrag nachlesen: Schuldnerberatungsgesetz 2026 – was ändert sich für dich?
✅ Welche Geheimtipps es gibt
Keine.
Drei Jahre Privatinsolvenz sind für viele Menschen der realistischste und verlässlichste Weg, wenn ein außergerichtlicher Vergleich nicht durchsetzbar ist. Das hat nichts mit Scheitern zu tun oder dass jemand partout seine Schulden nicht abbezahlen will.
Ein außergerichtlicher Vergleich kann schneller sein, wenn die Voraussetzungen stimmen. Und die prüft man am besten in einer Schuldnerberatung persönlich im Gespräch, nicht anhand einer reißerischen Überschrift.
Was nie funktioniert: Monat für Monat für eine Dienstleistung zu zahlen, ohne dass irgendetwas passiert. Deine Schulden warten nicht, bis sich irgendetwas zu deinen Gunsten entwickelt. Und deine Zinsen? Ja, die steigen unbeeindruckt deiner persönlichen Situation weiter.
Manche Fragen lassen sich durch Lesen klären, andere benötigen eine persönliche Einordnung. Wenn du dir unsicher bist, melde dich gern. Wenn du nicht persönlich zu einer Erstberatung nach Chemnitz kommen kannst, absolut kein Problem. Ein Termin kann auch unkompliziert online (oder telefonisch, per WhatsApp, Zoom etc.) stattfinden, unabhängig vom Wohnort und gibt dir dennoch die Möglichkeit, offene Punkte und Fragen zu klären.
Wir schauen gemeinsam, was in deiner Situation Sinn ergibt, ohne Versprechen, die ich als zertifizierter Schuldnerberater nicht halten kann.
6. Was heißt das für dich konkret?
☑️ Ich habe viele Schulden bei vielen Gläubigern. Was tun?
In den meisten Fällen kann die Privatinsolvenz ein realistischer Weg sein. Sie gibt drei Jahre lang einen festen finanziellen Rahmen vor. Aber Vorsicht: Eine Privatinsolvenz ist keine pauschale Lösung, die immer passt.
☑️ Ich habe ein stabiles Einkommen und wenige Gläubiger. Lohnt sich ein Vergleich?
Das ist ernsthaft prüfenswert. Ob er funktioniert, hängt von den konkreten Zahlen ab. Auch hier gibt es keine pauschalen Lösungsansätze.
☑️ Ich weiß nicht, was in meiner Situation passt.
Dann ist eine Beratung der einzige sinnvolle erste Schritt. Sie kostet nichts außer Zeit und klärt dich auf.

Über den Autor: Ulrich Freund
Ulrich Freund ist Diplom-Betriebswirt und IHK-zertifizierter Schuldnerberater beim VfK eV, Außenstelle Chemnitz. Mit seiner langjährigen Erfahrung in der Wirtschafts- und Sozialberatung sowie seiner Arbeit als zertifizierter Coach begleitet er Menschen in finanziell schwierigen Lebenssituationen – vom privaten Haushalt bis zum selbstständigen Unternehmer.
Mit der von ihm entwickelten FREUND-Methode verbindet er fachliche Analyse mit klaren Strategien und einer wertschätzenden, menschlichen Begleitung. Wenn du als Privatperson, Selbstständiger oder Freiberufler in Sachsen eine Schuldnerberatung suchst, kannst du deinen Termin einfach online buchen. Du bist dabei flexibel, bleibst anonym nach außen und musst nicht mit langen Wartezeiten rechnen. Jede Minute, die du nicht im Wartezimmer verbringst, kannst du direkt für deinen Weg aus den Schulden nutzen. Ulrich Freund begleitet dich dabei durch den gesamten Prozess der Entschuldung. Stets respektvoll, strukturiert und auf Augenhöhe.
Homepage: www-wiso-chemnitz.de
WhatsApp: +493713677723
Privatinsolvenz: Mehr zu dem Thema erfährst du in weiteren Blogbeiträgen
- Schuldnerberatungsgesetz 2026 – was ändert sich für dich?
- Neue Pfändungstabelle ab 01.07.2026
- Pfändungsschutz: Konto, Freibetrag & Bescheinigung
- Mehr Insolvenzen in Deutschland und weniger Beratung
- Immer im Dispo? So gefährlich sind kleine Schulden
- Ab wie viel Schulden lohnt sich eine Privatinsolvenz?
- Schulden in der Beziehung: Wenn Geld die Partnerschaft belastet
- Miete, Energie, Raten: Welche Schulden Vorrang haben, wenn das Geld nicht reicht
- Privatinsolvenz: Ablauf, Dauer und was erfährt dein Arbeitgeber
- Der erste Schritt aus den Schulden: Deine Checkliste für die Schuldnerberatung
- Schuldnerberatung für Familien: Wenn das Geld für Miete und Kinder nicht mehr reicht
- Besuch vom Gerichtsvollzieher 2026: Rechte, Pflichten und Grenzen der Zwangsvollstreckung
- Wann macht eine Schuldnerberatung Sinn?
- Kostenpflichtige Schuldnerberatung: sinnvoll oder nicht?
- Wenn Schulden den Alltag bestimmen: was jetzt wirklich hilft
- Wer hilft mir, wenn ich Schulden habe?
- Was passiert bei der Schuldnerberatung? Ablauf und Lösung.
- Wann zur Schuldnerberatung?
- Wie Schulden wirklich entstehen
- Warum wir über Schulden sprechen müssen und warum gerade jetzt!
Quellen und Hintergründe
- Insolvenzordnung (InsO), §§ 287, 287a, 295, 301, 302, 305; geltende Fassung 2026
- Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, in Kraft seit 1. Oktober 2020
- Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG), beschlossen am 14. November 2025, Anwendung ab 20. November 2026; Bundestagsdrucksache 21/1847
- EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225, Artikel 36 und 48
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Pressemitteilungen zum SchuBerDG, Juni und September 2025
- Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro: Mindestlohngesetz (MiLoG), aktuelle Fassung

