Wenn die Frage im Raum steht, ist sie meistens schon überfällig
Fragst du dich als Selbstständiger oder Freiberuflerin beim Sortieren offener Rechnungen: "Ergibt das alles überhaupt noch einen Sinn?"
In meinem Beratungsalltag erlebe ich immer häufiger, dass die (durchaus berechtigte) Frage zu spät ins Bewusstsein kommt. Oft erst dann, wenn auf dem Schreibtisch schon drei Mahnungen vom Finanzamt, eine Vollstreckungsankündigung oder ein Schreiben von der Bank, mit einem gekündigten Kontokorrentkredit liegen.
Eines vorweg, wir sind eine Schuldnerberatung in Chemnitz, die auch Selbstständigen und Freiberuflern beratend zur Seite steht. Ich bin kein Steuerberater und auch keine Rechtsanwaltskanzlei, ich bin BWL´er. Wenn du dich über Themen wie Zahlungsunfähigkeit und Möglichkeiten informieren möchtest, wie du deine finanzielle Krise hinter dir lassen kannst, dann bist du bei uns richtig.
Inhaltsverzeichnis:
- Was bedeutet "tragfähig" eigentlich?
- Die rechtliche Seite: Wann musst du handeln?
- Sieben Warnsignale, die uns immer wieder begegnen
- Die nüchterne Liquiditätsprüfung: ein Vorschlag aus der Beratung
- Wenn der Druck steigt: welche Wege es gibt
- Die unsichtbare Komponente: Außenwirkung und Online-Präsenz
- Häufige Missverständnisse, mit denen wir täglich zu tun haben
- FAQ: Häufige Fragen zur Tragfähigkeit der Selbstständigkeit
Was bedeutet "tragfähig" eigentlich?
Bilanzbuchhalter mögen den Begriff "Tragfähigkeit" bestimmt ganz besonders. Davon abgesehen, für jeden Solo-Selbstständigen und jede freiberuflich tätige Person hat die wirtschaftliche Tragfähigkeit eine wichtige Bedeutung.
Tragfähig ist eine selbstständige Tätigkeit dann, wenn sie auf Dauer geeignet ist:
- deinen Lebensunterhalt zu sichern,
- die laufenden betrieblichen Verpflichtungen zu decken und
- realistisch betrachtet - in absehbarer Zeit schwarze Zahlen zu erwirtschaften.
Jedem ist bewusst, dass nicht jeder Monat gleich rosig ist. Dennoch, über einen realistischen Zeitraum betrachtet, je nach Branche sind das typischerweise zwölf bis vierundzwanzig Monate, sollte unterm Strich genug übrig bleiben, damit du davon gut leben und deinen Verbindlichkeiten gerecht werden kannst.
An dieser Stelle möchte ich betonen, dass nicht allein der Gewinn entscheidend ist, sondern ob genug liquide Mittel vorhanden sind, um fällige Zahlungen tatsächlich zu leisten. Liquidität geht vor Rentabilität. In der Beratung erlebe ich regelmäßig Selbstständige, deren Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) zwar schwarze Zahlen zeigen, aber das Konto ist trotzdem leer.
"Wie kann das sein?", fragst du dich. "Das ist doch ein Widerspruch."
Ganz einfach, in den Ausgangsrechnungen steht eine Summe, die aber noch lange nicht auf dem Geschäftskonto gebucht ist, nur weil diese dem Auftraggeber bereits vorliegt. Soll heißen, wer eine Rechnung (denke an die E-Rechnungspflicht) schreibt und diese erst aufgrund des Zahlungsziels dreißig oder sechzig Tage später bezahlt wird, hat in der Zwischenzeit trotzdem weiterhin Ausgaben, die nicht auf die Bezahlung offener Debitorenrechnungen warten.
Spannend wird der Begriff auch aus rechtlicher Sicht. Mit der für 2026 diskutierten Neuregelung beim Bürgergeld, wird die Tragfähigkeit selbstständiger Tätigkeiten künftig deutlich strenger geprüft. Eine selbstständige Tätigkeit soll demnach als tragfähig gelten, wenn sie auf Gewinn ausgerichtet ist und voraussichtlich geeignet ist, die Hilfebedürftigkeit der Bedarfsgemeinschaft innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beenden. Diese Definition wird in der Praxis dafür sorgen, dass das Jobcenter Geschäftsmodelle, die jahrelang aufstockend liefen, kritischer hinterfragt.
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Ein Beispiel: Lydia M., Heilpraktikerin aus dem Umland von Chemnitz, Anfang vierzig, sagte im Erstgespräch sinngemäß: "Naja, eigentlich läuft meine Praxis recht gut. Ich habe Patienten, einen vollen Terminkalender und ich arbeite jeden Tag von morgens bis abends."
Für mich war klar, dass hinter ihrer Aussage mehr steckt. Wir schrieben gemeinsam ihre tatsächlichen Zahlen auf und sahen, dass sie seit achtzehn Monaten von ihren Ersparnissen lebte. Der Praxisertrag deckte lediglich die Praxiskosten, mehr nicht. Viele Selbstständige verwechseln Beschäftigung, die sie mit Herzblut ausführen - mit Wirtschaftlichkeit und das ist gängige Praxis. (Zum Schutz unserer Mandanten wurden persönliche Angaben verfremdet.) |
Die rechtliche Seite: Wann musst du handeln?
Was nicht von der Hand ist: Das Insolvenzrecht kennt klare Tatbestände, ab wann eine wirtschaftliche Lage auch juristisch relevant ist.
⚡Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner mangels vorhandener Mittel außerstande ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Der Bundesgerichtshof hat dafür praktische Indizien entwickelt. Anzeichen dafür sind beispielsweise wiederholt nicht eingehaltene Zahlungszusagen, zurückgegebene Lastschriften, Pfändungen oder Vollstreckungen.
⚡Drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO
Dieser Grund ist für die Praxis besonders interessant, weil er einen Ausweg eröffnet, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Beantragt der Schuldner selbst die Eröffnung des Verfahrens, so kann er das bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit tun. Diese liegt vor, wenn er voraussichtlich außerstande sein wird, seinen (in Zukunft) fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Ein Zeitraum von regelmäßig 24 Monaten wird dabei in Betracht gezogen.
Das bedeutet: Wer heute schon erkennt, dass eine größere Steuernachzahlung, ein auslaufender Kredit oder ein wegbrechender Großkunde die Zahlungsfähigkeit in den nächsten Monaten kippen wird, hat die Möglichkeit, frühzeitig zu reagieren. Der Unterschied liegt im Detail. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kannst nur du selbst den Antrag stellen und damit den Zeitpunkt aktiv steuern. Ist die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten, können auch Gläubiger das Verfahren anstoßen. Deshalb ist der frühestmögliche Zeitpunkt so wertvoll, denn du behältst dadurch die Initiative.
⚡Überschuldung nach § 19 InsO
Dieser Tatbestand betrifft nach geltendem Recht nur juristische Personen und Personengesellschaften ohne persönlich haftenden Gesellschafter, also etwa die GmbH, UG oder GmbH & Co. KG. Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.
Wichtig hierbei ist: Es wird geprüft, ob das Unternehmen in den nächsten 12 Monaten fortgeführt werden kann. Dazu werden z. B. Umsatzplanung, Kostenstruktur, Finanzierung und Marktposition analysiert. Ist die Fortführung „überwiegend wahrscheinlich", liegt keine Überschuldung vor, selbst bei rechnerischem Negativkapital.
Für Solo-Selbstständige und Freiberufler als natürliche Personen gilt: Die Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne löst bei dir keine Antragspflicht aus. Sie ist betriebswirtschaftlich trotzdem ein Warnsignal, welches du nicht ignorieren solltest.
⚡Antragspflicht: Wer muss, wer kann?
Eine Klarstellung, weil an diesem Themenpunkt vieles durcheinandergeht. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung müssen die Verantwortlichen zwingend Insolvenz anmelden, wenn das Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) betrieben wird. Gemäß der Insolvenzordnung ist der Insolvenzantrag innerhalb von drei Wochen, nachdem die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist, zu stellen. Wer das versäumt, riskiert eine Strafverfolgung wegen Insolvenzverschleppung.
Für Einzelunternehmer und Freiberufler gibt es diese Antragspflicht nicht. Du haftest stattdessen unbeschränkt mit deinem Privatvermögen. Aber Vorsicht, das ist kein Ruhekissen und auch kein Freifahrtschein, denn die Folgen ziehen sich dann durchs Privatleben.
Sieben Warnsignale, die uns immer wieder begegnen
Manche Anzeichen scheinen unspektakulär. Genau deshalb werden sie mehr oder minder übersehen.
⚡Du zahlst Sozialversicherungsbeiträge oder Umsatzsteuer nicht mehr pünktlich.
Bei der Krankenkasse oder beim Finanzamt zu schieben, weil zwischendrin nicht genug auf dem Konto ist, ist ein Alarmsignal ersten Grades. Gerade bei der gesetzlichen Krankenversicherung summieren sich Säumniszuschläge schnell und verschärfen die Lage zusätzlich.
⚡Du hast keine Rücklagen für Steuern gebildet.
Einer der häufigsten Kipppunkte überhaupt. Wer Einkommensteuer und Umsatzsteuer nicht konsequent zurücklegt, steht spätestens beim nächsten Bescheid vor einem schwarzen Loch, welches sich (auch durch die Einnahmen des laufenden Geschäfts) eher nicht stopfen lässt.
⚡Der Dispokredit ist dauerhaft ausgereizt.
Wenn das Geschäftskonto seit Monaten nicht mehr im Plus ist, ist die Liquidität strukturell defekt.
⚡Du zahlst alte Rechnungen mit neuen Aufträgen.
Heißt: Du bist auf permanenten Nachschub angewiesen, um das Alte mit dem Neuen begleichen zu können.
⚡Private Ersparnisse oder Familiendarlehen stützen das Geschäft.
Punktuell ist das normal. Aber über Monate hinweg wird daraus eine schleichende Vermögensauflösung.
⚡Du arbeitest mehr und verdienst weniger.
Der Stundenlohn (auch deiner, sofern du dir selbst Lohn zahlst) rechnet sich nicht mehr, weil immer mehr Aufgaben unbezahlt bleiben (Akquise, Verwaltung, Reklamationen).
⚡Du vermeidest den Blick aufs Konto.
Das mag banal klingen, ist in meiner Beratung aber schon fast ein Klassiker. Die Buchhaltung mit all ihren Facetten ist für so manchen Mandanten ein rotes Tuch.
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Ein Beispiel: Thomas K., IT-Freelancer, beschrieb es so: "Ich dachte immer wieder, ich muss nur noch das nächste Projekt schaffen. Und dann das nächste und dann wieder das nächste. Irgendwann habe ich aber gemerkt, ich stecke im Hamsterrad fest." Das kommt dir bekannt vor? Hole dir Unterstützung, denn genau dafür gibt es Anlaufstellen. (Zum Schutz unserer Mandanten wurden persönliche Angaben verfremdet.) |
Die nüchterne Liquiditätsprüfung: ein Vorschlag aus der Beratung
Nimm dich am besten eine Stunde raus aus deinen Verpflichtungen und beantworte dir selbst folgende Fragen so konkret wie möglich. Bitte ohne Schönrechnerei, denn das macht es am Ende nur viel schlimmer.
- Wie viele Monate kannst du deine privaten Lebenshaltungskosten plus deine betrieblichen Fixkosten aus vorhandenen Mitteln decken, wenn keine neuen Einnahmen kämen?
- Wie hoch sind deine Verbindlichkeiten insgesamt (bspw. Steuern, Sozialversicherung, Banken, Lieferanten, Private zusammen)?
- Wie hoch ist dein durchschnittlicher Monatsgewinn der letzten zwölf Monate, korrekt gerechnet nach Steuern und nach Vorsorgeaufwendungen?
- Welche absehbaren großen Zahlungen kommen in den nächsten sechs bis zwölf Monaten (bspw. Steuerbescheid, Kreditfälligkeit, größere Anschaffung)?
- Wie realistisch ist es, dass dein Umsatz in den nächsten zwölf Monaten signifikant steigt? Und worauf gründet diese Annahme tatsächlich?
Eine grobe Orientierung: Kommst du mit deinen aktuellen Rücklagen weniger als drei Monate aus, auch dein Lebensunterhalt ist nicht abgedeckt, besteht akuter Handlungsbedarf. Diese Faustregel ist nicht in Stein gemeißelt, gibt dir denn einen vernünftigen Ankerpunkt.
Wenn der Druck steigt: welche Wege es gibt
Eine Selbstständigkeit aufzugeben ist keine moralische Niederlage, wenn sich das auch genauso anfühlt - ich weiß. Es ist vielmehr eine unternehmerische Entscheidung. So wie das Starten einer Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit, die deutlich weniger infrage stellen, weil die Vision dahinter größer ist. Und dann ist die Veränderung manchmal die deutlich klügere Entscheidung.
Es ist nie das Ende, sondern immer ein neuer Anfang. Was irgendwie poetisch und auch abgedroschen klingt, hat sich aber auch immer wieder bewahrheitet. Wir erleben immer wieder Menschen, die nach einem klaren Schnitt befreit aufatmen, weil endlich Bewegung in ihre individuelle Sache gekommen ist.
Die Optionen lassen sich grob unterscheiden:
➡️ 1. Sanierung im laufenden Betrieb
Das bedeutet:
- Kostenstruktur überprüfen
- Preise korrigieren
- Forderungsmanagement nachschärfen
- Steuerstundungen prüfen lassen (über deinen Steuerberater)
- Ratenvereinbarungen mit Gläubigern
Das macht Sinn, wenn sich dein Geschäftsmodell im Kern trägt und es sich hierbei um eine überschaubare Krise handelt, die einen Handlungsspielraum offen lässt.
➡️ 2. Aufgabe der Selbstständigkeit ohne Insolvenz
Wenn deine Schulden überschaubar sind und sie sich anderweitig regulieren lassen, etwa über ein Angestelltenverhältnis, kann eine geordnete Geschäftsaufgabe der saubere Weg sein. Eine Gewerbeabmeldung hat Vorteile, wenn dein Unternehmen dauerhaft nicht mehr tragfähig ist und du sicher bist, dass du deine Tätigkeit wirklich aufgeben möchtest.
Wichtig ist der Zeitpunkt, denn der kann Einfluss darauf haben, ob für dich das Regel- oder das Verbraucherinsolvenzverfahren in Betracht kommt. Entscheidend sind aber immer deine tatsächlichen Verhältnisse und Gegebenheiten. Also damit ist die Anzahl der Gläubiger und Art der Forderungen, nicht allein die Gewerbeabmeldung gemeint. Wer aktuell selbstständig ist und Schulden aus dieser Tätigkeit hat, sollte vor der Abmeldung mit einer Beratungsstelle sprechen, um dem Ganzen eine strukturierte Richtung zu geben.
➡️ 3. Außergerichtliche Schuldenbereinigung
Mit einer anerkannten Schuldnerberatung wird ein Vorschlag an alle Gläubiger erarbeitet. Dieser Weg kann sinnvoll sein, wenn realistische Vergleichsangebote möglich sind. Funktioniert er nicht, ist er gleichzeitig die Vorstufe zur Verbraucherinsolvenz. Im folgenden Beitrag kannst du den genauen Ablauf einer Privatinsolvenz nachlesen: 12. Privatinsolvenz: Ablauf, Dauer und was erfährt dein Arbeitgeber
➡️ 4. Regelinsolvenzverfahren
Man unterscheidet beim Insolvenzverfahren zwischen der Regelinsolvenz, die für Unternehmen oder Selbstständige in Betracht kommt und der Verbraucherinsolvenz, die für Personen gilt, die nicht selbstständig sind. Wer aktuell noch selbstständig ist, geht in der Regel über das Regelinsolvenzverfahren. Hier ist kein vorgeschalteter außergerichtlicher Einigungsversuch erforderlich. Aber auch das kann pauschal nicht vorhergesagt werden, denn unter bestimmten Umständen fällt ein ehemaliger Selbstständiger oder Freiberufler in die Regularien einer Privatinsolvenz.
Mehr kannst du hier nachlesen: Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz: Was gilt für Selbstständige?
Aber keine Sorgen, du musst das nicht vorab wissen. Im Beratungsgespräch gehe ich das immer mit den Hilfesuchenden durch, welche Möglichkeiten für die individuelle Situation vorhanden und realisierbar sind.
➡️ 5. Verbraucherinsolvenz
Für ehemals Selbstständige geht es zurück ins Verbraucherinsolvenzverfahren, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Hier muss abgegrenzt werden, ob der Schuldner zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 20 Gläubiger hat und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gegen den Schuldner bestehen (§ 304 InsO). Dem Verbraucherinsolvenzverfahren geht zwingend ein außergerichtlicher Einigungsversuch voraus, der von einer geeigneten Stelle bescheinigt werden muss.
Welcher Weg für dich der richtige ist, lässt sich nur an deinem konkreten Fall klären. Ein Pauschalrat schadet mehr, als er dir nützt.
Die unsichtbare Komponente: Außenwirkung und Online-Präsenz
Außenwirkung - eine breitgefächerte Thematik, welche oft untergeht und doch erstaunlich häufig Teil des Problems ist. Wer wirtschaftlich strauchelt, vernachlässigt meistens zuerst die Außenwirkung. Die Website wird bspw. seit zwei Jahren nicht mehr gepflegt. Oder auf dem Google Business Profile steht noch die alte Adresse. Die letzten Bewertungen sind seit Monaten unbeantwortet und bleiben es wohl auch. Anfragen über das Kontaktformular werden vielleicht ignoriert oder gar nicht erst wahrgenommen, weil ohnehin schon alles zu viel ist.
Das wirkt auf potentielle Kunden ungepflegt, die direkt nach dem Unternehmen googeln. Genau diese Wirkung verstärkt das Problem, denn fast alle Neukunden orientieren sich heutzutage fast immer online. Eine verwaiste Onlinepräsenz verliert Aufträge, noch bevor das lukrative Gespräch überhaupt geführt werden kommt.
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Ein Beispiel: Markus T., Handwerker mit eigenem Betrieb aus dem Erzgebirge, hatte im Erstgespräch keine Ahnung, dass sein Google-Eintrag seit drei Jahren als "dauerhaft geschlossen" markiert war. Hierbei handelte es sich lediglich um eine Verwechslung, die bis dato nicht korrigiert wurde. Die Konsequenz daraus, Auftragsanfragen brachen ein und er wusste nicht warum. In unserer Beratung schauen wir uns auf Wunsch auch an, wie dein Auftritt aus Sicht eines suchenden Kunden wirkt. Das ist keine Marketingberatung im klassischen Sinne, sondern erstmal eine reine Momentaufnahme. Wenn du weißt, wie dich deine Kunden finden oder eben nicht, kannst du gezielt daran arbeiten. Dafür braucht es an dieser Stelle keine Agentur, wenn du deine Onlinesichtbarkeit mit dem Blick deiner Kunden wahrnehmen kannst. (Zum Schutz unserer Mandanten wurden persönliche Angaben verfremdet.) |
Häufige Missverständnisse, mit denen wir täglich zu tun haben
"Wenn ich durchhalte, wird es schon."
Manchmal stimmt das. Häufig stimmt es nicht. Durchhalten ohne tragfähiges Konzept verbrennt Substanz, die du später für einen Neustart bräuchtest.
"Insolvenz heißt, ich darf nie wieder selbstständig sein."
Falsch. Nach Restschuldbefreiung kannst du wieder unternehmerisch tätig werden. Die Restschuldbefreiung erfolgt heute regelmäßig nach drei Jahren, unabhängig von einer Mindestquote. Voraussetzung ist, dass die Verfahrenskosten gedeckt sind, was in der Praxis meist über eine Stundung gelöst wird. Und, auch im Insolvenzverfahren kannst du selbständig sein, wenn sich die unternehmerische Tätigkeit wirtschaftlich trägt.
Lese gern mehr darüber: Schuldnerberatung für Selbstständige und Gewerbetreibende: Dein Weg aus der Krise
"Schuldnerberatung ist nur für Bürgergeld-Empfänger."
Auch falsch. Wir beraten gezielt Selbstständige und Freiberufler, deren Lage komplexer ist als die einer reinen Privatschuldensituation.
"Wenn ich das Gewerbe abmelde, bin ich aus der Sache raus."
Ein gefährliches Missverständnis. Schulden aus der selbstständigen Tätigkeit bleiben bestehen. Und der Zeitpunkt der Abmeldung kann, wie oben beschrieben, deine Verfahrenswahl im Insolvenzfall beeinflussen.
Ein Gedanke zum Schluss, bevor die FAQ kommt
Wer sich frühzeitig Hilfe holt, hat in aller Regel die besseren Karten. Wir sehen Menschen, die Monate, manchmal Jahre zu lang gewartet haben. Wir sehen auch Menschen, die rechtzeitig kamen, weil noch Handlungsspielraum vorhanden war. Was wir nicht möglich machen können, ist - die Zeit zurückzudrehen.
FAQ: Häufige Fragen zur Tragfähigkeit der Selbstständigkeit
Was bedeutet "nicht mehr tragfähig" konkret?
Eine Selbstständigkeit ist nicht mehr tragfähig, wenn sie auf absehbare Zeit nicht in der Lage ist, deinen Lebensunterhalt und deine laufenden betrieblichen Verpflichtungen zu decken. Maßgeblich ist eine realistische Einschätzung über zwölf bis vierundzwanzig Monate, nicht ein einzelner schlechter Monat. Wichtig dabei: Nicht der Gewinn auf dem Papier zählt, sondern ob du fällige Zahlungen tatsächlich leisten kannst.
Muss ich als Solo-Selbstständiger Insolvenz anmelden, wenn ich überschuldet bin?
Nein. Eine Antragspflicht besteht nach geltendem Recht nur für juristische Personen wie GmbH oder UG. Als Einzelunternehmer oder Freiberufler haftest du mit deinem Privatvermögen, hast aber keine zeitliche Antragspflicht. Das heißt nicht, dass Abwarten klug ist.
Was unterscheidet Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz für mich?
Wer aktuell selbstständig ist, geht typischerweise über das Regelinsolvenzverfahren. Wer die Selbstständigkeit beendet hat, kann in das Verbraucherinsolvenzverfahren, wenn weniger als zwanzig Gläubiger vorhanden sind und keine Forderungen aus früheren Arbeitsverhältnissen bestehen. Im Verbraucherverfahren ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch vorgeschrieben.
Mehr kannst du hier nachlesen: Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz: Was gilt für Selbstständige?
Kann ich mein Gewerbe einfach abmelden, wenn nichts mehr geht?
Rechtlich ja, praktisch ist das oft riskant. Wenn aus der Selbstständigkeit Schulden bestehen, kann der Zeitpunkt der Abmeldung die spätere Insolvenzart beeinflussen. Entscheidend bleiben die tatsächlichen Verhältnisse. Eine Beratung vor der Abmeldung lohnt sich.
Wie früh sollte ich mir Hilfe holen?
So früh wie möglich. Die meisten Menschen, die zu uns kommen, sagen rückblickend, sie hätten den Termin lieber sechs Monate früher gemacht. Eine kostenfreie Erstberatung schafft Klarheit und kostet außer Zeit nichts.
Wir sind da: kostenfreies Erstgespräch bei der Schuldnerberatung Chemnitz
Wenn du beim Lesen das Gefühl hattest, dass einiges davon auf deine Situation zutrifft, dann ist jetzt ein guter Moment für ein Gespräch. Als anerkannte Schuldnerberatung mit Schwerpunkt auf Selbstständigen und Freiberuflern besprechen wir in einem kostenfreien Erstgespräch gemeinsam deine Lage, schauen uns die wirtschaftlichen Eckdaten an und ordnen ein, welche Wege für dich realistisch sind.
Im Rahmen einer praktischen Einschätzung der Fortführungsfähigkeit prüfen wir auch deine Außenwirkung. Wir schauen aus der Perspektive eines suchenden Nutzers auf deinen Onlineauftritt und sagen dir offen, ob er dich unterstützt oder dir Aufträge kostet. Das ist keine Marketingleistung im klassischen Sinne, sondern Teil unseres beratenden Blicks auf deine Gesamtsituation.
Was wir nicht machen: anwaltliche Vertretung oder steuerliche Gestaltung.
Was wir machen: dir Unterstützung für deine momentane Situation anbieten und mit dir die Möglichkeiten sortieren, die für dich Sinn ergeben.
Buche dir am besten online ein erstes kostenfreies Gespräch. Der Termin ist schneller vereinbart, als du denkst. Hier kommst du zur Buchung.
Über den Autor: Ulrich Freund
Ulrich Freund ist Diplom-Betriebswirt und IHK-zertifizierter Schuldnerberater beim VfK eV, Außenstelle Chemnitz. Mit seiner langjährigen Erfahrung in der Wirtschafts- und Sozialberatung sowie seiner Arbeit als zertifizierter Coach begleitet er Menschen in finanziell schwierigen Lebenssituationen – vom privaten Haushalt bis zum selbstständigen Unternehmer.
Mit der von ihm entwickelten FREUND-Methode verbindet er fachliche Analyse mit klaren Strategien und einer wertschätzenden, menschlichen Begleitung. Wenn du als Privatperson, Selbstständiger oder Freiberufler in Sachsen eine Schuldnerberatung suchst, kannst du deinen Termin einfach online buchen. Du bist dabei flexibel, bleibst anonym nach außen und musst nicht mit langen Wartezeiten rechnen. Jede Minute, die du nicht im Wartezimmer verbringst, kannst du direkt für deinen Weg aus den Schulden nutzen. Ulrich Freund begleitet dich dabei durch den gesamten Prozess, von der Anstragstellung bis zur Entschuldung. Stets respektvoll, diskret und auf Augenhöhe.
Homepage: www-wiso-chemnitz.de
WhatsApp: +493713677723
Privatinsolvenz: Mehr zu dem Thema erfährst du in weiteren Blogbeiträgen
- Selbstständig oder freiberuflich?
- Steuerschulden als Selbstständiger
- Frühwarnsignale einer finanziellen Krise
- Krankenkassenschulden als Selbstständiger
- Autopfändung: Wann dein Auto geschützt ist
- Schulden loswerden ohne Insolvenzverfahren
- Privatinsolvenz 2026 - schneller schuldenfrei?
- Schuldnerberatungsgesetz 2026 – was ändert sich für dich?
- Neue Pfändungstabelle ab 01.07.2026
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- Wie Schulden wirklich entstehen
- Warum wir über Schulden sprechen müssen und warum gerade jetzt!
Quellen und weiterführende Hinweise
- Insolvenzordnung (InsO), insbesondere §§ 17, 18, 19, 304 ff. – abrufbar über dejure.org
- Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.03.2011, Az. IX ZB 80/11 (Abgrenzung Verbraucherinsolvenz/Regelinsolvenz)
- Bundesministerium der Justiz: Informationen zum Insolvenzverfahren (bmj.de)
- Schuldnerberatung.de: Insolvenzgründe und Verfahrensarten
- Buchalik Brömmekamp: Fachinformationen zur Überschuldung
- BBL Rechtsanwälte: Insolvenzgründe und rechtliche Bedeutung
- Aktuelle Berichterstattung zur Bürgergeld-Reform (Tragfähigkeitsprüfung selbstständiger Tätigkeiten), Stand 2026



