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Wissenswertes | Schuldnerberatung Chemnitz

Ulrich Freund
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12. Juni 2026
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Selbstständig: Was tun bei drohender Insolvenz?

Schuldnerberatung Chemnitz Deine Krise braucht eine neue Perspektive, Kompassrose

In den vergangenen Jahren erlebe ich in der Beratung eine Verschiebung. Immer mehr Anfragen kommen von Menschen, die sich selbständig gemacht haben und nun feststellen, dass die Zahlen nicht mehr aufgehen. Sie haben kein finanzielles Polster mehr. Mahnungen von Lieferanten stapeln sich, die Umsatzsteuer beim Finanzamt ist offen und gleichzeitig laufen noch Kredite aus der Gründungsphase. Wer sich in dieser Lage befindet, fragt sich zunächst: "Ist meine Selbstständigkeit noch zu retten? Oder habe ich das alles vermasselt?"

Ich kann die persönlichen Fragen weder bejahen, noch verneinen. Denn die Antwort ist fast immer differenzierter zu betrachten als erwartet. Vorwürfe, egal welcher Art, sind kontraproduktiv. Die helfen und nützen dir gar nichts. Ganz im Gegenteil, die hemmen und lähmen dich. So wie leere Kalorien, die dich nicht wirklich sattmachen, nur kurz dein Bedürfnis befriedigen. Und was häufig außer Acht gelassen wird - du bist kein Baum. Du kannst dich von der Krise weg, hin zu einer neuen Perspektive bewegen.

Und je früher du deine roten Zahlen oder andere Schieflagen anschaust, je schneller du aktiv wirst, desto schneller kommst du aus dem tiefen Tal wieder heraus.


Inhaltsverzeichnis

  • Insolvenz, ein paar Zahlen
  • Blick des Betroffenen: Was fühlt sich nach Krise an?
  • Was ist zu prüfen, bevor über Insolvenz geredet wird?
  • Der außergerichtliche Einigungsversuch: Was steckt dahinter?
  • Regelinsolvenz: Was passiert dann?
  • Was kostet das alles?
  • Was ist jetzt zu tun?
  • Was kommt danach?
  • Häufige Fragen (FAQ)

Insolvenz, ein paar Zahlen

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts meldeten im Jahr 2025 in Deutschland 24.064 Unternehmen Insolvenz an. Das waren 10,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Bereits 2024 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 22,4 Prozent gegenüber 2023 gestiegen. Auch Selbständige und Einzelunternehmer sind in dieser Statistik enthalten, jedoch nicht gesondert ausgewiesen. Was die Zahlen außerdem nicht zeigen, sind all jene, die ihre Tätigkeit beendeten, ohne die Möglichkeit einer Insolvenz überhaupt in Anspruch genommen zu haben. Aus meiner Erfahrung sind das keine Sonderfälle.

Wenn du also das Gefühl hast, mit deiner Situation allein zu sein, irrst du dich. Das mag dir zwar nicht direkt helfen, macht aber deutlich, dass es genau für diese Situationen erprobte rechtliche Wege gibt.

Was fühlt sich nach Krise an?

Was ich immer wieder betone und weiterhin betonen werde, viele Selbständige warten einfach zu lange. Das soll nicht als Kritik aufgefasst werden, sondern als meine Beobachtung aus vielen Erstgesprächen. Natürlich ist der Mechanismus dahinter verständlich. Du hast dir etwas aufgebaut, Kunden gewonnen, vielleicht sogar Personal eingestellt. Die eigene Firma ist ein Teil deiner Identität. Einzugestehen, dass die Vision von einst nicht mehr funktioniert, kostet mehr als nur Überwindung und geht an die Substanz.

Während die Hoffnung: "Der nächste Auftrag wird mein Durchbruch sein!", gute mentale Arbeit leistet und das ungute Gefühl ein wenig betäubt, wächst in dieser Zeit der Schuldenberg unbeeindruckt weiter.

⚡Erst bleibt die Umsatzsteuer-Vorauszahlung offen, dann auch noch die nächste. Hinzu kommt die Einkommensteuer und einige Lieferanten werden ungeduldig. Zu allem Verdruss zahlt ein Kunde nicht pünktlich. So schmelzen die Rücklagen wie Eis in der Sonne. Und weil kein Puffer mehr da ist, reicht das aus, um das ganze finanzielle Konzept ins Wanken zu bringen.

🔺 Konkret aus der Beratungspraxis: Ein Elektriker aus dem Erzgebirge, nennen wir ihn Stefan K., kam zu uns mit Schulden von rund 87.000 Euro bei insgesamt sieben Gläubigern. Finanzamt, zwei Lieferanten, eine Bank, drei Geschäftspartner. Er versuchte zwei Jahre lang, die Situation selbst zu regeln. Das dachte er zumindest. Als er zu uns kam, war aber gar nichts geregelt, sondern einfach nur teurer geworden, weil Zinsen und Mahnkosten hinzukamen, die er unter den bekannten Teppich kehrte. Wir konnten das gemeinsam klären, aber darum geht es nicht. Was ich eigentlich sagen möchte, zwei Jahre voller Bangen gingen bei ihm ins Land: "Die hätte ich auch zielführender nutzen können.", sagte er während eines Auswertungsgesprächs. Seine finanzielle Krise brauchte schlicht eine neue Perspektive.

Was ist zu prüfen, bevor über Insolvenz redet wird?

Bevor ich in einem Gespräch das Wort Insolvenz in den Mund nehme, schaue ich mir drei Dinge an.

➡️ Erstens: Gibt es ein vorübergehendes Liquiditätsproblem oder liegt Zahlungsunfähigkeit vor?

Das klingt vielleicht nach Haarspalterei, ist aber rechtlich und praktisch entscheidend. Wer gerade nicht zahlen kann, weil ein großer Kunde ausgefallen ist, hat möglicherweise ein vorübergehendes Liquiditätsproblem. Wer dagegen seine fälligen Verbindlichkeiten dauerhaft nicht mehr begleichen kann, gilt nach § 17 InsO als zahlungsunfähig. Das ist für Einzelunternehmer und Freiberufler der maßgebliche Insolvenzgrund.

Den Begriff "Überschuldung", den manche in diesem Zusammenhang verwenden, meint aber im rechtlichen Sinne etwas anderes. Er ist als Insolvenzgrund nach § 19 InsO relevant für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG, nicht für Einzelunternehmer. Im Beratungsgespräch höre ich das trotzdem regelmäßig. Vieles wird durch unterschiedliche Informationen durcheinandergebracht.

➡️ Zweitens: Wie viele Gläubiger gibt es, und welcher Art sind die Forderungen?

Die Frage ist notwendig, denn die Möglichkeit, als ehemals Selbständiger das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren zu durchlaufen, steht nur Personen offen, die maximal 19 Gläubiger haben und gegen die keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

⚡Fakt: Wer noch aktiv selbständig ist, kommt für die Privatinsolvenz ohnehin nicht infrage. Für aktiv Selbständige ist die Regelinsolvenz vorgesehen. Für ehemals Selbständige mit überschaubaren Verhältnissen kann der Weg über die Verbraucherinsolvenz je nach Lage der sinnvollere sein.

➡️ Drittens: Gibt es eine realistische Perspektive auf eine außergerichtliche Einigung?

Das kennen viele nicht. Vermeintlich ist die Insolvenz der erste Schritt. Dem ist nicht so. Vor jedem gerichtlichen Verfahren steht die Frage, ob sich die Gläubiger auf einen sogenannten Schuldenbereinigungsplan einlassen.

Der außergerichtliche Einigungsversuch: Was steckt dahinter?

Bevor ein Privatinsolvenzantrag gestellt werden kann, verlangt das Gesetz, zunächst eine Einigung mit den Gläubigern auf Basis eines Schuldenbereinigungsplans zu versuchen. Dieses vorbereitende Verfahren ist gesetzlich geregelt in § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO.

✅ Für Selbständige im Regelinsolvenzverfahren ist dieser Schritt nicht verpflichtend vorgeschrieben. Dennoch ist er in vielen Fällen sinnvoll. Ein professionell aufgestellter Plan, der allen Gläubigern gleichzeitig vorgelegt wird, kann das Verfahren abkürzen oder sogar ganz ersetzen. Das kostet Zeit und in der Regel Geld für fachkundige Unterstützung, aber evtl. weniger als ein mehrjähriges Insolvenzverfahren.

Du kannst das auch allein versuchen, wenn du über alles lückenlos im Bilde bist und die nötige Durchsetzungskraft trotz all deiner Widrigkeiten hast. Oft scheitert es in der Regel daran, dass einzelne Gläubiger Druck machen und andere abwarten. Erfahrungsgemäß dauert ein solcher Versuch vier bis acht Wochen. Mit professioneller Begleitung bekommst du nicht automatisch alle Zustimmungen, die es braucht. Nein, du bekommst viel mehr einen freien Kopf, den du für andere Neustrukturierungen benötigst. Denn auch mit einem erfolgreichen außergerichtlichen Einigungsversuch ist die Kuh noch lange nicht vom Eis.

 

Schuldnerberatung Chemnitz Deine Krise braucht eine neue Perspektive, Kompassrose

 

Regelinsolvenz: Was passiert dann?

Wer als aktiv Selbständiger ins Insolvenzverfahren geht, durchläuft die Regelinsolvenz. Keine Angst, das klingt schlimmer, als es in Wahrheit ist.

Ein Insolvenzverwalter wird bestellt. Er prüft deine Vermögenswerte und entscheidet, was mit deinem Betrieb passiert. Sofort werde ich gefragt: "Kann ich trotz alledem weiterarbeiten?"

Nach § 35 Abs. 2 InsO kann der Insolvenzverwalter erklären, dass eine ausgeübte selbständige Tätigkeit aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben wird. Bei einer solchen Freigabe arbeitet man wieder eigenverantwortlich, erhält alle Einnahmen, trägt aber auch alle Kosten und Steuern selbst. Die Freigabe erfolgt nicht sofort, erfahrungsgemäß innerhalb der ersten ein bis drei Monate nach Verfahrenseröffnung. Bis dahin erhält man eine Entnahme aus der Masse für den laufenden Lebensunterhalt, umgangssprachlich oft als Unternehmerlohn bezeichnet.

⚡Bedenke: Die Freigabe bedeutet nicht Freiheit ohne Bedingungen. Nach § 295a InsO, der spätestens in der Wohlverhaltensphase greift, bist du verpflichtet, die Gläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, als würde man in einem angemessenen Beschäftigungsverhältnis arbeiten. Maßgeblich ist dabei nicht der tatsächliche Gewinn, sondern ein fiktives Einkommen, welches jemand mit der eigenen Qualifikation und Berufserfahrung als Arbeitnehmer erzielen könnte. Das kann im Einzelfall ungünstig sein, wenn die Einkünfte aus der Selbständigkeit niedriger liegen als dieses Referenzeinkommen. Hier lohnt es sich, die konkrete Situation vor Verfahrenseröffnung durchzurechnen.

Fallbeispiel aus der Beratung: eine GbR in der Krise

🔺 Zwei Grafikerinnen, hier anonymisiert als Beate M. und Edith K., führten gemeinsam eine Agentur als GbR. Nach einem Großauftrag, der nie bezahlt wurde, gerieten sie in Schieflage. Das Problem, in einer GbR haften alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für Schulden der Gesellschaft. Als die GbR zahlungsunfähig wurde, betraf das somit beide persönlich. Edith K. hatte zusätzlich private Schulden aus einem Fahrzeugkredit.

In solchen Konstellationen sind zwei rechtlich getrennte Verfahren notwendig. Das Verfahren über das Gesellschaftsvermögen und gegebenenfalls ein persönliches Verfahren der Gesellschafterinnen. Das verdoppelt den Aufwand und die Kosten. Wer das weiß, bevor er eine GbR gründet, entscheidet sich eventuell für eine andere Rechtsform. Wer es erst in der Krise erfährt, muss dann schmerzlich damit umgehen.

Was kostet das alles?

Kostenlos ist nichts davon.

Das Regelinsolvenzverfahren verursacht Gerichtskosten. Die Vergütung des Insolvenzverwalters richtet sich nach der Insolvenzmasse und ist gesetzlich geregelt. Wer nicht über ausreichend Masse verfügt, riskiert, dass der Antrag wegen Masselosigkeit abgewiesen wird, sofern keine Stundung der Verfahrenskosten nach § 4a InsO gewährt wird. Diese Stundung ist für natürliche Personen möglich und sollte im Gespräch mit einer Fachkraft geprüft werden, weil ohne Verfahrenseröffnung auch keine Restschuldbefreiung möglich ist.

Eine Schuldnerberatung kostet ebenfalls Geld, je nach Anbieter, Umfang und Qualifikation. Wer auf kostenlose Angebote hofft, findet sie mitunter bei kommunalen Beratungsstellen, muss aber meist monatelang auf einen Termin warten. In der Zeit wachsen die Schulden weiter.

⚡Es hält sich hartnäckig der Irrglaube, eine Insolvenz sei für Privatpersonen und auch Selbstständige gratis. Das ist grundsätzlich falsch. Warum auch kostenlose Beratungen nicht umsonst sind, kannst du im folgenden Beitrag nachlesen: 7. Kostenpflichtige Schuldnerberatung: sinnvoll oder nicht?

Was ist jetzt zu tun?

➡️ Bestandsaufnahme machen.

Wer schuldet wem wie viel? Welche Forderungen sind fällig, welche laufen noch? Das klingt trivial und dennoch scheitern hier die meisten, weil sie den genauen Überblick schon lange verloren haben.

➡️ Finanzamt gesondert betrachten.

Das Finanzamt ist ein Gläubiger mit besonderen Befugnissen. Umsatzsteuerschulden können unter Umständen Haftungsansprüche auslösen, die persönlich und damit unabhängig von einem etwaigen Insolvenzverfahren über die Gesellschaft geltend gemacht werden können. Das ist ein Bereich, der unbedingt fachkundig geprüft werden sollte.

➡️ Keine Gläubiger bevorzugt bedienen.

Wer kurz vor der Insolvenz noch einzelne Gläubiger bevorzugt auszahlt, riskiert, dass diese Zahlungen vom Insolvenzverwalter unter Umständen angefochten und rückgefordert werden. Das betrifft auch Zahlungen an Verwandte oder Geschäftspartner, wenn dabei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit im Raum steht.

➡️ Professionelle Beratung aufsuchen.

Das ist keine Werbung in eigener Sache. Die Rechtsmaterie ist komplex, die Fristen sind eng und die Fehler in diesem Bereich sind teuer. Deshalb lege ich dir ans Herz, suche dir eine Anlaufstelle, der du dich anvertrauen kannst. Ich berate dich gern, wenn du das möchtest. Einen Termin kannst du dir einfach über folgenden Link buchen, gern auch online über Zoom, wenn es dir lieber ist.

Was kommt danach?

Das Regelinsolvenzverfahren bietet Selbständigen und Freiberuflern die Möglichkeit, sich nach Ablauf von maximal drei Jahren (ab Verfahrenseröffnung) von allen Schulden zu befreien, durch die sogenannte Restschuldbefreiung (bestimmte Forderungen, etwa aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen oder Geldstrafen und Unterhaltsforderungen, bleiben nach § 302 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen), vorausgesetzt die gesetzlichen Obliegenheiten werden eingehalten.

⚡Drei Jahre, das ist die reale Zeitspanne, nach der jemand rechtlich schuldenfrei sein kann. Für viele Menschen - sei es Privatpersonen oder Selbstständige und auch Freiberufler, die jahrelang mit ihrer Schuldenlast gelitten, gekämpft und gelebt haben, ist das am Ende eine echte Perspektive.

🔺 Stefan K., der Elektriker aus dem Erzgebirge, hat das Verfahren mittlerweile abgeschlossen. Er arbeitet heute wieder als Angestellter in einem Handwerksbetrieb und hat keine Schulden mehr. Die Entscheidung für den Neuanfang im Angestelltenverhältnis traf er bewusst, nach drei Jahren wollte er anders arbeiten. Übrigens, seine Selbstständigkeit gab er nicht wegen seiner Schulden auf. Die hatte durchaus Zukunft. Eine neue Perspektive bedeutet manchmal auch, neue Wege zu gehen, um Abstand zu bekommen und zu sich zu finden.

Häufige Fragen (FAQ)

1. Muss ich als Selbständiger zuerst einen außergerichtlichen Einigungsversuch unternehmen, bevor ich Insolvenz beantragen kann?

Nein, das ist bei der Regelinsolvenz nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Pflicht zum außergerichtlichen Einigungsversuch gilt nur für das Verbraucherinsolvenzverfahren, auch Privatinsolvenz genannt. Dennoch kann ein solcher Versuch sinnvoll sein, wenn die Gläubigerstruktur überschaubar ist und eine realistische Chance auf Einigung besteht.

2. Kann ich meine selbständige Tätigkeit während der Regelinsolvenz fortführen?

Ja, das ist möglich, aber nicht automatisch. Der Insolvenzverwalter entscheidet nach § 35 Abs. 2 InsO, ob er die Tätigkeit freigibt. Wenn er das tut, arbeitest du wieder auf eigene Rechnung, bist aber verpflichtet, einen Betrag an die Insolvenzmasse abzuführen, der sich an einem fiktiven Arbeitnehmereinkommen orientiert. Auch hier muss deine Situation betrachtet werden. Pauschale Aussagen, was du gegebenenfalls abführen musst, schaden mehr als sie nützen.

3. Was passiert, wenn ich nicht genug Vermögen habe, um die Verfahrenskosten zu decken?

Für natürliche Personen gibt es die Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten nach § 4a InsO. Damit kann das Verfahren trotzdem eröffnet werden, und die Restschuldbefreiung ist möglich. Ohne Verfahrenseröffnung gibt es keine Restschuldbefreiung. Was und wie genau das bedeutet, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

4. Ich habe Schulden beim Finanzamt. Werden die im Insolvenzverfahren mit erledigt?

Ja, Steuerschulden sind Insolvenzforderungen wie andere auch und werden im Verfahren berücksichtigt, wenn kein Steuerstrafverfahren vorliegt. Besondere Aufmerksamkeit verdienen aber persönliche Haftungsansprüche, etwa bei nicht abgeführter Lohnsteuer oder Umsatzsteuer. Diese können unabhängig vom Insolvenzverfahren über die Gesellschaft geltend gemacht werden und sollten gesondert geprüft werden.

5. Ab wann bin ich verpflichtet, Insolvenz anzumelden?

Einzelunternehmer und Freiberufler haben keine gesetzliche Antragspflicht, können bei Zahlungsunfähigkeit aber einen Antrag stellen. Für Gesellschafter einer GmbH oder UG gilt eine gesetzliche Antragspflicht nach § 15a InsO, die mit engen Fristen verbunden ist und bei der auch strafrechtliche Aspekte eine Rolle spielen können. Das ist ein Bereich, der im persönlichen Gespräch gezielt und individuell besprochen werden sollte, weil die Konsequenzen je nach Situation erheblich variieren.

 

Schuldnerberater Chemnitz Ulrich Freund, Mann mit orangenem Hemd und Gesetzesbuch in der Hand

 

Über den Autor: Ulrich Freund

Ulrich Freund ist Diplom-Betriebswirt und IHK-zertifizierter Schuldnerberater beim VfK eV, Außenstelle Chemnitz. Mit seiner langjährigen Erfahrung in der Wirtschafts- und Sozialberatung sowie seiner Arbeit als zertifizierter Coach begleitet er Menschen in finanziell schwierigen Lebenssituationen – vom privaten Haushalt bis zum selbstständigen Unternehmer.

Mit der von ihm entwickelten FREUND-Methode verbindet er fachliche Analyse mit klaren Strategien und einer wertschätzenden, menschlichen Begleitung. Wenn du als Privatperson, Selbstständiger oder Freiberufler in Sachsen eine Schuldnerberatung suchst, kannst du deinen Termin einfach online buchen. Du bist dabei flexibel, bleibst anonym nach außen und musst nicht mit langen Wartezeiten rechnen. Jede Minute, die du nicht im Wartezimmer verbringst, kannst du direkt für deinen Weg aus den Schulden nutzen. Ulrich Freund begleitet dich dabei durch den gesamten Prozess, von der Antragstellung bis zur Entschuldung. Stets respektvoll, diskret und auf Augenhöhe.

Homepage: www.wiso-chemnitz.de
WhatsApp: +493713677723

 

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Quellen und Hintergründe

Statistisches Bundesamt (Destatis): Pressemitteilungen zu beantragten Regelinsolvenzen, Februar 2025 und März 2026; Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2025.

Insolvenzordnung (InsO): §§ 17–19 (Insolvenzgründe), § 35 Abs. 2 (Freigabe selbständiger Tätigkeit), § 287 (Restschuldbefreiung), § 295a (Pflichten selbständig Tätiger), § 305 Abs. 1 Nr. 1 (außergerichtlicher Einigungsversuch), § 4a (Stundung der Verfahrenskosten), § 15a (Antragspflicht bei juristischen Personen).

Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM): Statistiken zu Unternehmensinsolvenzen 2025.

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